GastroSuisse: Keine Kontingente für Kurzaufenthalter
VON Agentur belmedia News
GastroSuisse zeigt sich enttäuscht, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative die Bedürfnisse des Gastgewerbes und des Tourismus nicht berücksichtigt hat.
Das Gastgewerbe ist darauf angewiesen, dass Kurzaufenthalter mit einer Erwerbstätigkeit von weniger als zwölf Monaten von den Höchstzahlen für Kontingente ausgenommen werden.
„Kurzaufenthalter und Grenzgänger sind eine tragende Säule für das Gastgewerbe. Durch ihre Flexibilität ermöglichen sie es den Betrieben, den saisonal unterschiedlichen Personalbedarf abzudecken“, sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. „Arbeitskräfte mit L- und G-Bewilligung lassen sich nicht dauerhaft nieder und tragen insofern nicht zur Zuwanderung bei. Folglich sollten sie von der Kontingentierung ausgenommen werden“, erklärt er weiter.
GastroSuisse fordert, dass bei der Festlegung von Kontingenten keine Branche benachteiligt wird. Die Kontingente müssen für alle Branchen genügend gross sein. Allein mit dem Inländerpotenzial lässt sich der Personalbedarf im Gastgewerbe nicht decken.
Positiv zu bewerten ist der Verzicht auf die Einzelfallprüfung des Inländervorrangs bei der Zulassung von EU-Staatsangehörigen. Generell ist jedoch sicherzustellen, dass KMU bei Bedarf schnell und unbürokratisch ausländische Mitarbeitende anstellen können.
Bei der Festlegung der Höchstzahlen für die Zuwanderung durch den Bundesrat ist sicherzustellen, dass Kantone und Sozialpartner einbezogen werden. GastroSuisse fordert den zeitnahen Einsitz in die Zuwanderungskommission.
Artikel von: GastroSuisse
Artikelbild: © wavebreakmedia – Shutterstock.com
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