Google Apps: Update zum europäischen Safe Harbor-Urteil

Das Google Apps-Team teilt ein Update zum europäischen Safe Harbor-Urteil mit. Wir geben im Folgenden die Mitteilung wieder. 

Am 6. 10. 2015 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass das Safe Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU ungültig ist. Grundlage für dieses Urteil bildet die Tatsache, dass Safe Harbor keinen ausreichenden Schutz für personenbezogene Daten aus der EU bietet. Das Safe Harbor-Abkommen ist einer der rechtlichen Mechanismen, die die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU an US-Unternehmen ermöglichen.

Das ganze Jahr über verhandelten die Europäische Kommission und die USA bereits über ein überarbeitetes Safe Harbor-Abkommen, das diese Bedenken ausräumen soll. Allerdings konnte vor der Gerichtsentscheidung kein Abkommen beschlossen werden. Sowohl die Europäische Kommission als auch die USA haben sich dazu verpflichtet, das überarbeitete Abkommen so rasch wie möglich auszuarbeiten.

Bis dahin bietet Google Apps eine Compliance-Alternative zum Safe Harbor-Rahmenwerk an, die bereits seit 2012 verfügbar ist. Insbesondere werden über das Safe Harbor-Rahmenwerk hinaus ein Zusatz zur Datenverarbeitung und Modellvertragsklauseln angeboten, um die Eignungs- und Sicherheitsanforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie zu erfüllen. Die Modellvertragsklauseln wurden eigens von der Europäischen Kommission erstellt, um die Übertragung personenbezogener Daten aus Europa zu genehmigen.

Viele Google Apps-Kunden haben den Zusatz zur Datenverarbeitung und die Modellvertragsklauseln bereits übernommen. Falls Sie den Zusatz zur Datenverarbeitung und die Modellvertragsklauseln nicht bereits verwenden, sollten Sie dies in Erwägung ziehen. Eine Anleitung finden Sie in der Hilfe.

Wir möchten unseren Kunden helfen, die gesetzliche Compliance in diesem Bereich einzuhalten, und danken Ihnen dafür, dass Sie Ihre Daten Google anvertrauen.



Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Google-Mitarbeiter oder den Google Apps-Support.

Hinweis: Dieses Update ist nur dann relevant, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten und diese Verarbeitung den europäischen Datenschutzgesetzen unterliegt. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Ihr Unternehmenssitz in der Europäischen Union ist. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie von diesem Update betroffen sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Rechtsbeistand.

 

Artikel von: Google Apps
Artikelbild: © Bloomua – shutterstock.com

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