Vergabe von öffentlichen Aufträgen ohne Ausschreibung – das grenzt an Korruption

Obwohl Aufträge von Bundesbehörden im Allgemeinen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, ist im letzten Jahr ein Auftragsvolumen von über 500 Millionen CHF direkt vergeben worden. Diese Praxis ist auch deshalb besonders fragwürdig, weil darüber kaum Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.

Der Seco-Skandal hat deutlich gemacht, dass die Auftragsvergabe an den öffentlichen Stellen vorbei problematisch ist und zur Verbreitung von Vetternwirtschaft und Korruption beiträgt. Der Wettbewerb unter den Anbietern um die zu vergebenden Projekte, der eigentlich vom Gesetz verlangt wird, ist so vielfach nicht mehr gegeben.

Die Finanzdelegation der Bundesversammlung, die die parlamentarische Oberaufsicht über den Finanzhaushalt innehat, will die Auftragsvergabe ohne öffentliche Ausschreibung verringern, was ihr aber bisher anscheinend nicht so gut gelingt.

Denn 2013 sind die freihändigen Vergaben auf einem noch nie erreichten Level angekommen. Die Verwaltung zum Beschaffungscontrolling hat aktuelle Zahlen veröffentlicht, die aufhorchen lassen. Waren es in den Jahren zuvor „nur“ knapp 400 Millionen CHF jährlich, konnten die fast 400 nicht öffentlich ausgeschriebenen Aufträge im letzten Jahr eine Summe von über 500 Millionen CHF für sich verbuchen.

Im Bereich der Dienstleistungen nahmen diese Auftragsvergaben ganz besonders zu. Hier wurde bei über einem Drittel der Vergaben keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt – und das bei einem Gesamtvolumen von mehr als 0,8 Milliarden CHF. Aufträge gingen zum Beispiel an Dienstleister in der Informationstechnologie, in der Betriebswirtschaft und im Bereich Public Relations.

Aus freihändigen Vergaben wird oft ein Geheimnis gemacht

Bei nicht öffentlich vergebenen Aufträgen hat sich auch bei der Transparenz nicht viel getan. Das Gesetz verlangt zwar die Deklaration der Auftragsvergaben, und es wurde versprochen, sich daran zu halten. Aber auch im letzten Jahr wurde nur etwa die Hälfte der freihändigen Vergaben öffentlich gemacht. Und obwohl das Gesetz eine juristische Prüfung und eine Begründung für die Vergabe vorsieht, können diese Dokumente bei immer weniger dieser Mandate vorgelegt werden. Auch wird nur selten geprüft und dokumentiert, ob die Vergaben auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten genügen.

Verbesserungsvorschläge müssen her

Sowohl der Präsident der Finanzdelegation, Hans Altherr, als auch der Ständerat wollen sich mit diesem Zustand nicht abfinden. Obwohl die Finanzdelegation die Missstände im Vergabewesen immer wieder moniert, scheint sich an der Situation aber nichts zu ändern. Deshalb hat sich die Finanzdelegation mit der Bitte an den Bundesrat gewandt, Ursachenforschung zu betreiben und Vorschläge zur Umgestaltung des Verfahrens zu unterbreiten.

Der vom Bundesamt für Bauten und Logistik herausgegebene Controllingbericht lässt für Hoffnung auf Besserung nicht allzu viel Raum. Wie die Entwicklung bei freihändigen Vergaben in den nächsten Jahren verlaufen wird, sei nur schwer vorhersehbar. Wie viele Aufträge mit welchem Volumen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, könne nur schlecht geplant oder gesteuert werden.

 

Oberstes Bild: © igor.stevanovic – shutterstock.com

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