Neue Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge – Lehrlingsausbildung ist Voraussetzung

Will man einen Auftrag von der öffentlichen Hand erhalten, muss man die Richtlinien, die Voraussetzung für eine Vergabe sind, erfüllen. Demnächst gibt es ein Neuerung, der Unternehmen nachkommen müssen, wenn sie dabei erfolgreich sein wollen: Sie müssen sich an der Lehrlingsausbildung beteiligen. Dies haben der National- und der Ständerat so beschlossen.

Eine Ausnahme soll es allerdings geben. Der Zwang zur Ausbildung von Lehrlingen soll nicht bei allen Ausschreibungen gelten, sondern nur bei den Beschaffungen, die nicht aufgrund von Verträgen zwischen Staaten zustande gekommen sind. Der Ständerat hatte das so entschieden und der Nationalrat folgte dieser Auffassung und stimmte dieser Regelung zu.

Werden Unternehmen aus dem Ausland oder Schweizer Firmen benachteiligt?

Die Frage war, ob ausländische Anbieter durch das neue Zuschlagskriterium einen Nachteil erleiden könnten und es so zu Schwierigkeiten gegenüber den Ländern der Europäischen Union oder der Welthandelsorganisation kommen könnte. Unternehmen, die kein duales System bei der Lehrlingsausbildung vorhalten – und das ist in den meisten Staat der Fall –, wären so vielleicht von der Auftragsvergabe ausgeschlossen. Das wird nun mit der Ausnahmeregelung nicht der Fall sein.

Teile der SVP stellten sich gegen diese Regelung und gaben zu bedenken, dass die duale Lehrlingsausbildung durch die neuen Vergaberichtlinien nicht grundlegend gefördert würde. Im Gegenteil würden nun die schweizerischen Unternehmen, die die Kriterien erfüllen und sich an der Ausbildung beteiligen, einen Nachteil erleiden.

Auch Mitglieder der SP vertraten diese Meinung. Sie waren der Auffassung, dass man nicht einer Gesetzesänderung zustimmen dürfe, die eine Ausbildung von Lehrlingen bei allen öffentlichen Aufträgen nicht notwendigerweise erforderlich mache, für die sich neben Schweizer Firmen auch Unternehmen aus dem Ausland bewerben.

SVP und SP verlangten, dass die Ausnahmen nicht in das Gesetz aufgenommen werden sollten, was der Rat jedoch ablehnte. Die Mehrheit im Rat sah die Schwierigkeiten, die die Schweiz mit den anderen Staaten bekommen könnte, wenn sie auf diese Ausnahmeregelungen verzichtet hätte, als gravierender an. Jean-René Germanier, Mitglied der FDP, vertrat ebenfalls die Meinung, dass internationale Regeln unbedingt eingehalten werden sollten.

Schon 2003 begann das Mitglied des Nationalrats Ruedi Lustenberger für die Änderung des Gesetzes zu werben. In dieser Zeit stellte sich die Situation allerdings grundlegend anders dar als heute. Im Gegensatz zu damals, als es noch an freien Stellen für Lehrlinge mangelte, gibt es heute nicht genügend Lehrlinge, die ausgebildet werden können. National- und Ständerat haben trotz des Fachkräftemangels für die neuen Ausschreibungsrichtlinien votiert.

Allerdings ist im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen immer noch vorgeschrieben, dass das beste Angebot bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vorrang hat. Und dazu gehören neben Lehrlingsausbildung natürlich auch Qualität, Preis und die geringste Belastung für die Umwelt.

 

Oberstes Bild: © SpeedKingz – shutterstock.com

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