Ist der Wegfall der Pauschalbesteuerung mit Einbussen verbunden?

Am 30. November steht in der Schweiz die Abstimmung über das flächendeckende Abschaffen der pauschalen Besteuerung auf der Tagesordnung. Manche Kantone sehen diesem Datum mit Besorgnis entgegen, denn sie befürchten, dass ihnen dadurch massiv Einnahmen verlorengehen. Andere Erfahrungen hat da der Kanton Zürich gemacht und begegnet dem Vorhaben deshalb mit ruhiger Gelassenheit.

Viele Gemeinden und die Kantone mussten überrascht feststellen, dass durch die Einführung der Pauschalbesteuerung keine Verluste entstanden sind. Die Wohnungen und Villen der wohlhabenden Residenten, die nach der Pauschalsteuer-Einführung von ihren Bewohnern verlassen wurden, standen nicht lange leer. In der Regel fanden sich schnell reiche Steuerzahler, die sie bezogen und damit den Steuerverlust wettmachten. Bei einigen Gemeinden und Kantonen blieb allerdings die Angst vor dieser Massnahme.

Im Kanton Basel-Landschaft hat die Pauschalsteuer keine Signifikanz

Zu den fünf Kantonen, die sich der Pauschalsteuer bereits aus eigenem Antrieb entledigt hatten, zählt auch Basel-Landschaft. Von den 16 Pauschalbesteuerten seien noch drei übrig geblieben, lässt die Regierung verlauten. Durch den Wegzug der anderen Pauschalbesteuerten fehlten nun 1,4 Millionen Schweizer Franken, die diese zuvor an Stern für Gemeinde und Staat gezahlt hätten.

Die verlassenen Wohnungen werden heute von Leuten bewohnt, die ihre Steuer nach ihrer Einkommenshöhe entrichten. Ob dadurch der Verlust ausgeglichen wird, lässt sich noch nicht exakt sagen, da die Steuerveranlagung für 2013 noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Deshalb fehlen – noch – die genauen Zahlen, sowohl für die früher Pauschalbesteuerten als auch für die heutigen (Ersatz-)Steuerzahler. In der Steuerverwaltung bleibt man allerdings gelassen – schliesslich waren die Einnahmen durch die Pauschalsteuer im Kanton Basel-Landschaft nicht allzu bedeutend.

Initiative glaubt an sich abschwächenden Abwanderungsdruck

Nachdem der Kanton Basel-Stadt bereits 2012 den Beschluss gefasst hatte, die Pauschalsteuer abzuschaffen, liess man Anfang 2014 den Worten Taten folgen. Heute lebt noch mehr als die Hälfte der ehemals Pauschalbesteuerten – nämlich elf von 19 – in Basel-Stadt. Ihre Steuern richten sich nach Vermögen und Einkommen, nicht mehr nach Aufwand.


Manche Kantone sehen diesem Datum mit Besorgnis entgegen. (Bild: © Sergey Mironov – shutterstock.com)

Dies kann in Einzelfällen zu höheren Steuereinnahmen führen. Man rechnet darum damit, dass sich einige der vormals Pauschalsteuerzahler eine steuerlich preiswertere Residenz suchen werden. Man ist im Finanzdepartement aber guter Dinge, dass die dann frei werdenden Wohnungen in absehbarer Zeitspanne von neuen Personen bewohnt werden, die dann ordentlich besteuert werden können.

Die Initiative „Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre“ hofft, dass eine generelle Abschaffung der Pauschalsteuer den Trend zur Abwanderung abschwächen würde. Dadurch wiederum könnten die Steuereinbussen von Kantonen mit einer besonders hohen Zahl von Pauschalsteuerzahlern in überschaubarem Rahmen gehalten werden. Diese Sichtweise wird auch von vielen Baselern geteilt.

In Zürich fast keine Veränderungen

Zürich hatte die Pauschalsteuer bereits 2010 abgeschafft. Die abwandernden Pauschalbesteuerten – immerhin ca. 100 von 200 – kosteten Gemeinde, Kanton und Bund circa zwei Millionen Schweizer Franken, wenn man die Vergleichszahlen von 2008 zugrunde legt. Dadurch, dass die Gebliebenen nun höhere Steuern zu zahlen hatten, konnte der Verlust fast ausgeglichen werden.

Man konnte jedoch eine starke Tendenz der Verschiebung der Steuereinnahmen unter den Gemeinden beobachten. Die sogenannte Goldküste am Zürichsee – so wird vermutet – dürfte von der Abschaffung der Pauschalbesteuerung am meisten profitieren. Wird in der Gemeinde Herrliberg die verlassene Villa eines Steuerabwanderers von einem Zureisenden aus einer anderen früheren Wohngemeinde bezogen, so kommen seine Steuern nun der Gemeinde Herrliberg zugute.

Gleichzeitig müssen der ehemalige Wohnkanton und die Wohngemeinde einen Steuerverlust hinnehmen, der seinerseits nur wieder durch einen neuen, entsprechenden Zuzug ausgeglichen werden kann. Verlässt ein Pauschalbesteuerter gar die Schweiz, so muss zudem der Bund mit dem Verlust klarkommen.

2013 haben sich die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Schaffhausen von der Pauschalbesteuerung verabschiedet. Während für Schaffhausen bislang noch keine Zahlen vorliegen, kann man für Appenzell Ausserrhoden konstatieren, dass von den 19 Pauschalsteuerzahlern noch 14 ihren Wohnsitz in diesem Kanton haben.

Am schlimmsten trifft’s St. Moritz

In den Kantonen mit den höchsten Zahlen von Pauschalbesteuerten geht – verständlicherweise – die Angst um. Im Kanton Vaud (Waadt) lebt rund ein Viertel der gesamten Schweizer Pauschalbesteuerten. Finanzdirektor Pascal Broulis entwirft ein wahres Horrorszenario: Er spricht von einem Steuerverlust von circa einer Milliarde Schweizer Franken allein an direkten Steuern. Dazu kämen noch der Ausfall von 200 Millionen CHF bei der Mehrwertsteuer und das Fehlen von 60 Millionen CHF in den Kassen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).



Als weitere Verlierer des Vorhabens sehen sich die Kantone Wallis, Tessin und Genf mit jeweils 1.300, knapp 880 und 710 Pauschalbesteuerten. 270 Pauschalsteuerzahler bescheren dem Kanton Graubünden 2,5 Prozent der komplett erhobenen Steuern, und so ist man auch dort kein Freund der Abschaffung der Pauschalbesteuerung. In dem mondänen Wintersportort St. Moritz sorgen die Pauschalbesteuerten für ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen. Eine Abwanderung dieser Klientel würde für einen Immobilienleerstand sorgen, der wohl kaum durch neuen Zuzug aufgefangen werden könnte. Dies wiederum hätte signifikant negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Ökonomie in diesem Nobelort.

 

Oberstes Bild: © sergign – shutterstock.com

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