Schweiz hinkt beim Konsumentenschutz hinterher

Mit der Verbreitung des Internets wurde Organisationen wie der Stiftung für Konsumentenschutz bereits das baldige Ende vorausgesagt, nach immerhin 50 Jahren im Dienste der Verbraucheraufklärung. Schliesslich schaffe das World Wide Web völlige Transparenz, die Kaufinteressenten mit wenigen Klicks abrufen könnten.

In dieser Fehleinschätzung zeigt sich wieder einmal, dass Totgesagte länger leben – denn recht behalten haben all jene, die dem Konsumentenschutz eine grössere Bedeutung denn je gerade wegen des Internets prophezeit haben.

Auch abseits von Cybergefahren und Fallstricken beim Onlinehandel gibt es für Konsumentenschützer noch eine Fülle an Betätigungsfeldern. Im internationalen Vergleich zeigt sich allerdings, dass die entsprechenden Strukturen in der Schweiz nicht so weit ausgebildet sind, wie es dem Wohlstand des Landes entsprechen würde. Insbesondere in Deutschland geniessen Verbraucher deutlich mehr Rechte als in der Schweiz.

Beispiel Rücktrittsrecht: Während ein deutscher Kunde nach einem Online-Kauf noch zwei Wochen lang ohne Angabe von Gründen von der Transaktion zurücktreten und sein Geld zurückfordern kann, wird den Schweizern dieses Recht verwehrt. Nachteilig für den eidgenössischen Verbraucher ist auch die unzureichende Preisbekanntgabeverordnung, durch deren grobes Netz so einige Schweizer Branchen ohne Konsequenzen schlüpfen können. So kommen am Ende oftmals deutlich höhere Kosten auf einen Kunden zu als zunächst suggeriert, ohne dass dieser wegen solcher „Gebühren“ und „Zuschläge“ noch den Kaufvertrag beispielsweise für ein Ticket annullieren könnte.

Es bleibt einiges zu tun

In den letzten Jahren wurden in der Schweiz durchaus Fortschritte beim Konsumentenschutz erzielt, Stichwort Produkthaftpflicht oder Verbraucherrechte bei der Reisebuchung. So erfreulich das auch ist: Gegenüber den Standards in Deutschland klafft hierzulande noch eine Schutzlücke im Gesetzeswerk – oder genauer: viele kleine und grössere Schutzlücken. Es würde sicherlich das Weiterknüpfen des Konsumenten-Sicherheitsnetzes erleichtern, wenn die damit befassten Organisationen in der Schweiz sich zusammenraufen und mit einer Stimme sprechen würden; noch herrscht hier allzu oft Kakofonie.

Finanzielle Stärkung vonnöten

Die einschlägigen Verbraucherschutz-Organisationen in Deutschland verfügen in aller Regel über mehr Schlagkraft als die eidgenössischen. Dementsprechenden Respekt geniessen sie bei den Produzenten und Händlern, die sich im Zweifel einen Streit lieber ersparen. Denn für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen sind die Organisationen durchaus gerüstet, dank öffentlicher Gelder. Hiervon kann auch die Schweiz lernen, wo häufig gesetzlich begründete Ansprüche aufgrund der hohen Rechtsbeistands- und Verfahrenskosten nicht durchgefochten werden können, auch nicht von der Stiftung für Konsumentenschutz. Ein reiches Land wie die Schweiz sollte sich mehr Schutz seiner Bürger vor unlauteren Machenschaften leisten wollen.

 

Oberstes Bild: © 3DDock – shutterstock.com

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