Berufsgruppen an der Arbeitsbekleidung erkennen

Beschäftigte mancher Berufsgruppen sind recht einfach an ihrer Berufsbekleidung zu erkennen. Dazu zählen unter anderen die Angehörigen der Schweizer Armee, der Polizei, Richter und Anwälte.

Die Einordnung fällt leicht: Uniform oder Robe klären uns über die Profession auf. Auch beim Maurer, beim Maler oder Bäcker erscheint die Zuordnung zu den Berufsgruppen wegen der typischen Arbeitskleidung noch einfach zu sein.

Schwieriger wird es bei Unternehmen ohne spezielle oder traditionelle Berufsmode. Dabei wäre es für Firmen und Kunden von Vorteil, wenn sich die Mitarbeiter auch in der Berufsbekleidung eindeutig zu ihrem Unternehmen bekennen würden. Wüsste man doch gleich, welcher Servicetechniker an der Haustür klingelt oder ob die nette Dame im Geschäft als Verkäuferin tätig oder eine Kundin ist. Nicht unbedeutend ist es ja auch, ob wir mit unseren mehr oder weniger fachlichen Anfragen an die richtige Person herantreten.

Ist Berufsbekleidung Pflicht oder Recht?

Diese Fragestellung scheidet die Geister. Geht es zum Beispiel um Sicherheitsbekleidung für bestimmte Berufsgruppen, steht eindeutig die Pflicht im Vordergrund. Diskutieren lässt sich jedoch über uniforme Kleidung in Unternehmen, die viel Wert auf Corporate Identity legen. Denn dort schlüpft so mancher Arbeitnehmer vielleicht eher unwillig in die Arbeitskluft und legt damit auch seine Individualität als Privatperson vorübergehend ab. Das kann zwar gut sein, aber auch kontraproduktiv werden.

In jedem Fall wirkt eine einheitliche Arbeitskleidung positiv auf das Zusammengehörigkeitsgefühl im Unternehmen. Und wenn die Firma auch in der Öffentlichkeit über ein positives Renommee verfügt, kann das Tragen der vorgegebenen Berufskleidung mit Firmenlogo und Namensschild sogar Stolz hervorrufen und Freude bereiten.

Dennoch bleibt dieses Thema umstritten. Die richtige Arbeitskleidung scheint jene, die den Stand sowohl im Betrieb als auch im Beruf passend repräsentiert und dabei nach Möglichkeit auch Bezug auf das Unternehmen an sich nimmt.

Arbeitsschutz  steht an erster Stelle

In den Firmen, in denen auf die Ausstattung mit einer betriebseigenen Berufskleidung verzichtet wird, spielt dennoch der Arbeitsschutz auch im Hinblick auf die Arbeitskleidung eine ganz wichtige Rolle. Denn wo es notwendig ist, müssen Arbeitsschutzschuhe, Handschuhe, Helme, Schnittschutzhosen, spezielle Schürzen oder Kittel getragen werden. Was der einzelne Mitarbeiter darüber hinaus als praktische und sinnvolle Bekleidung zur Ausübung seiner Arbeit versteht, bleibt ihm häufig selbst überlassen. Die Hauptsache ist, dass  dadurch keine Gefährdungen entstehen und das Ansehen des Unternehmens nicht infrage gestellt wird.


Arbeitsschutz steht an erster Stelle (Bild: © Igor Sokolov – shutterstock.com)

In einigen Berufsgruppen existieren keine Arbeitsschutzvorschriften bezüglich der Kleidung. Gibt es im Unternehmen auch keine klaren Vorgaben zur einheitlichen modischen Erscheinung, dann können die Arbeitnehmer ihre Kleidung frei wählen, solange sie zum Berufsbild passt. Ein Bestatter in knallbunter Trendmode schliesst sich genauso aus wie ein Bankangestellter in Bermudas oder die Chefsekretärin in frechen Rapper-Klamotten. Jede Berufsgruppe unterliegt eigenen ethischen Ansprüchen – auch an die Kleidung.

Während der Arbeitszeit stellt die Garderobe also keine reine Privatangelegenheit dar. Dies gilt auch dann, wenn konkrete Vorschriften für die passende Berufskleidung nicht gemacht werden.

Wer kümmert sich um die Arbeitskleidung?

Ist die Arbeitsbekleidung vorgeschrieben und möglicherweise als Corporate Fashion gestaltet, dann sollte das jeweilige Unternehmen die notwendigen Kleidungsstücke zur Verfügung stellen. Dabei kann es die Beschaffung, Pflege und Ersatz der Arbeitskleidung vollumfänglich übernehmen. Für die Arbeitnehmer ist das die komfortabelste Lösung.

Es kommt aber auch eine teilweise Übernahme dieser Verantwortung durch das Unternehmen infrage. So kann es beispielsweise die Kleidung anschaffen, die Pflege und Reinigung aber den Beschäftigten überlassen. Auch finanzielle Unterstützung für die Beschaffung der gewünschten oder erforderlichen Berufskleidung ist eine Variante.

Werden keine firmenspezifischen Kleidungsstücke bereitgestellt, dann gibt es meist nur allgemeine Vorgaben zum gewünschten modischen Erscheinungsbild der Mitarbeiter. Entsprechend kümmern sich in dem Fall die Beschäftigten selbst um ihre Garderobe, die sie sowohl beruflich aber auch privat tragen können. Wird eine besonders anspruchsvolle Kleidung erwartet, kann sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss für die Berufsbekleidung beteiligen – er muss es aber nicht!

Bei der Beschaffung von vorgeschriebener Arbeitsschutzbekleidung sollte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unbedingt helfend zur Seite stehen, zumal solche Sicherheitskleidung oftmals teuer ist und das Einkommen der Beschäftigten somit indirekt schmälert.

Empfiehlt sich eine Corporate Fashion?

Für Unternehmen, welche einheitlich auftreten wollen, empfiehlt sich die Beschaffung einer Corporate Fashion für alle Mitarbeiter – oder zumindest für jene, die die Firma nach aussen repräsentieren. Als einfache Lösungen sind hier bedruckte Shirts oder Aufnäher an handelsüblichen Arbeitsanzügen anzusehen. Auch Namensschilder oder Anhänger mit Firmenlogo, Name und Funktion können bereits eine gute Lösung sein.

Empfohlen wird eine unternehmensspezifische Berufskleidung ganz oder teilweise für die  Unternehmen, welchen ein einheitliches Erscheinungsbild besonders wichtig ist.

Allen anderen Unternehmen kann geraten werden, über ihre Präsenz in der Aussenwirkung nachzudenken und dies durch die Kleidung oder andere Details zum Ausdruck zu bringen. Manchmal ist selbst der Dienstwagen mit privater Nutzung und entsprechender Fahrzeugbeschriftung eine gekonnte Lösung, um das Image eines Unternehmens gezielt zu präsentieren.

 

Oberstes Bild: © Alexander-Raths – fotolia.com

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