GastroSuisse: Kampf für die Einheitsmehrwertsteuer

Auf die Schweizer kommt eine neue wirtschaftsrelevante Volksinitiative zu. Diesmal geht es anders als bei der Masseneinwanderungsinitiative und anderen Volksbegehren zwar nicht um die „ganz grossen Fragen“ – für viele Gastronomiebetriebe, das Steueraufkommen des Bundes sowie die Einnahmen der obligatorischen Versorgungswerke könnte eine Neuregelung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie jedoch immense Folgen haben.

Die Initiative des Gastronomie-Dachverbandes GastroSuisse verlangt eine Angleichung der Mehrwertsteuer für Speisen und alkoholfreie Getränke in Restaurants und Take-aways. Unterstützt wird sie vom Gewerbeverband, der SVP sowie den bürgerlichen Parteien. Zur Abstimmung wird sie am 28. September kommen.

Diskriminiert die normale Mehrwertsteuer Restaurants?

Die GastroSuisse will damit einheitliche Steuersätze für die Gastronomie erreichen. Die aktuelle Situation betrachtet der Verband als Diskriminierung von Restaurantbetreibern: Für die Bewirtung in Restaurants werden bisher 8 % Mehrwertsteuer fällig. Take-aways und Unternehmen, die ihren Kunden Speisen und Getränke bis an die Haustür liefern, zahlen dagegen nur 2,5 %.
Aus Sicht des Gesetzgebers ist diese Unterscheidung rein praktischer Natur. In der Praxis sei es kaum möglich, eine saubere Abgrenzung zwischen Lebensmitteln aus dem Detailhandel und Take-away-Einkäufen vorzunehmen. Daher gilt für beide Bereiche der reduzierte Steuersatz für Waren des täglichen Bedarfs, unter den vor allem Nahrungsmittel und Medikamente fallen.

Essen im Restaurant – kein Luxus, sondern Notwendigkeit im Alltag

Die GastroSuisse-Initiative unter dem Titel „Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes“ setzt bei dieser Ungleichbehandlung an. Sie will eine einheitliche – und niedrige – Besteuerung aller Gastronomiebetriebe erreichen. GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer sprach in dieser Woche bei einem Medientermin in Bern von einem „Konstruktionsfehler“ des bestehenden Systems: Gastronomiebetriebe würden darin gegenüber anderen Lebensmittellieferanten diskriminiert, da das Essen im Restaurant nach wie vor als Luxus gelte. In der heutigen Zeit und insbesondere durch die wachsende Mobilität hätten sich die Arbeits- und Lebensbedingungen jedoch nachhaltig geändert. Im Restaurant zu essen sei für viele zur alltäglichen Notwendigkeit geworden. Den höheren Mehrwertsteuersatz für das Gastgewerbe hält Platzer für eine unzulässige „Bestrafung“.

Bund will höhere Steuern für die Take-aways

Wenn es allein um Diskriminierungsfragen geht, sind letztlich zwei Optionen möglich. Bei einer Annahme der Initiative hält der Bundesrat eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für die Take-aways für unvermeidlich. Wenn die gesamte Schweizer Gastronomie in Zukunft nur noch eine Mehrwertsteuer von 2,5 % zu zahlen hätte, würde dies für den Fiskus sowie AHV und IV zu Mindereinnahmen von insgesamt 750 Millionen Franken führen. GastroSuisse-Chef Platzer kontert allerdings, dass diese Summe zwar auf den ersten Blick beachtlich sei, jedoch nur für etwa 1 % der Bundeseinnahmen stehe. In der Argumentation des Bundes gehe es wie auch in anderen Fällen lediglich darum, Steuererleichterungen zu vermeiden.

Blockieren Abgrenzungsfragen einen Kompromiss?

Die GastroSuisse würde einen anderen Lösungsansatz präferieren. Der von Platzer angedachte Kompromiss zielt auf einen einheitlichen Steuersatz für die gesamte Branche, also sowohl für Restaurants als auch für Take-aways, der zwischen der reduzierten und der normalen Mehrwertsteuer liegen könnte. Probleme dabei sehen die Bundesverwaltung und die vorbereitende Kommission des Nationalrats jedoch auch hier im Hinblick auf die Abgrenzung von Take-aways und dem Detailhandel für Lebensmittel – eine praxistaugliche Lösung haben auch Experten bisher nicht gefunden.

 

Oberstes Bild: © anaken2012 – Shutterstock.com

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