Neue Marken-Vorgaben für Swissness

Die wichtigste Marke der Schweiz ist seit jeher die Schweiz – Swissness verkauft sich weltweit und ist wie jede andere Marke auch natürlich schützenswert. Der Bundesrat verabschiedete jetzt ein Paket von Verordnungsentwürfen, welche die Marke Schweiz in Zukunft besser schützen sollen. Mit der neuen Swissness-Vorlage beschäftigt sich das Parlament bereits seit mehreren Jahren – unter intensiver Mitwirkung der Lobbyisten aus der Industrie. Mit der Präsentation der neuen Regelungen ist die Debatte darüber jedoch nicht abgeschlossen.

Freuen konnten sich vor allem die Schweizer Uhrenhersteller sowie die Landwirtschaft. Für Industrieprodukte, die das Swissness-Label tragen wollen, müssen in Zukunft mindestens 60 % der Herstellungskosten im Inland angefallen sein. Die neue Verordnung für Schweizer Lebensmittel sieht vor, dass gewichtsmässig mindestens 80 % der Rohstoffe von einheimischen Erzeugern stammen müssen. Im Kern geht es also darum, die Glaubwürdigkeit der Marke Schweiz durch harte Fakten zu unterstützen.

Kritik an den neuen Regelungen kam von der Nahrungsmittelindustrie, die offensichtlich mit etwas lockereren Vorschriften gerechnet hatte. Zwar hat das Justizdepartement Nestlé & Co. versprochen, dass sie mit „pragmatischen“ Ausführungsverordnungen rechnen könnten – die Industrie meint allerdings, dass nicht alle zuvor gegebenen Versprechen eingehalten worden seien.

Neue Swissness-Regelungen – de facto erst ab 2019

In Kraft treten sollen die neuen Swissness-Regelungen Anfang 2017. Mit einer zweijährigen Übergangsfrist, die den Unternehmen die Umsetzung leichter machen soll, kommt der Bundesrat der Industrie pauschal entgegen – de facto gilt die neue Definition von Swissness erst ab 2019. Auch für die Lebensmittelhersteller sind von vornherein einige herstellerfreundliche Punkte integriert. So muss die Herkunftsdeklaration der Rohstoffe nicht für jedes einzelne Produkt – beispielsweise pro produzierter Suppe oder Schokolade – erfolgen, sonders soll auf dem durchschnittlichen jährlichen Warenfluss basieren. Auch eine chemische Untersuchung der Endprodukte ist nicht vorgesehen, die Berechnung des Schweizer Rohstoffanteils erfolgt stattdessen nach dem jeweiligen Rezept. Inhaltsstoffe mit marginaler Relevanz werden durch Bagatellklauseln von der Berechnung ausgenommen.

Schweizer Nahrungsmittelindustrie ist unzufrieden

Die Vereinigung der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (Fial) zeigte sich trotzdem bereits unzufrieden. Ihr Co-Geschäftsführer Franz Schmid monierte beispielsweise, dass Wasser – ausser Mineral- und Quellwasser – von der Berechnung der Rohstoffanteile ausgeschlossen ist und dass bei zusammengesetzten Zutaten die verschiedenen Rohstoffe separat betrachtet werden sollen. Sehr wahrscheinlich sind weiterführende Debatten über die Definition Schweizer Milchprodukte: Aus Sicht von Fial geht deren Swissness-Definition über das Gesetz hinaus und ist daher nicht akzeptabel. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Rohstoffe für Schweizer Milch und Schweizer Milchprodukte zu 100 % aus dem Inland stammen müssen. Die Verordnung weitet diese 100-%-Vorgabe auf alle Lebensmittel, die Milch enthalten – also auch Backwaren oder Schokolade – aus.

Auch bei Industriegütern dürfte es in der Praxis Abgrenzungsprobleme und damit Debatten geben. Der Bundesrat hat hier allerdings einen recht engen Rahmen abgesteckt. Die Herstellungskosten schliessen demnach Forschung und Entwicklung, Material, Fertigungskosten sowie gesetzlich oder branchenweit geregelte Qualitätssicherungsmassnahmen ein. Marketing, Vertrieb und Margen sind von den Swissness-Regelungen nicht betroffen.

 

Oberstes Bild: © Anthony Krikorian – Shutterstock.com

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