Gesetzesänderung soll Transparenz bei Mieten schaffen

Ob auf der Suche nach einer privaten Mietwohnung oder nach einem Büro in sämtlichen Grössenordnungen – der Mietmarkt in der Schweiz ist durchweg in Bewegung. Kommt es zur Neuvermietung eines Objekts, nutzen die Vermieter nicht selten die Gelegenheit, um die Miete still und heimlich nach oben zu korrigieren. Genau dies soll mit einem aktuellen Gesetzesentwurf auf Initiative des Bundesrates nicht mehr so einfach möglich sein.

Mit dem Gesetz soll grössere Transparenz beim Mietwechsel entstehen, damit nicht einfach die neuen Mietkosten höher als die vom Vormieter zu zahlenden Kosten ausfallen. Die Regierung hat die Gesetzesänderung bereits zur Vernehmlassung geschickt, eine Umsetzung gilt als wahrscheinlich. Als aktives Mittel gegen den Preisdruck auf dem Schweizer Mietmarkt soll die Gesetzesänderung bewirken, dass potenzielle Neumieter einen Einblick in die Altmiete des Vorgängers erhalten. Die Suche nach den passenden Büroräumen oder einer schicken Wohnung dürfte sich bei erfolgreicher Änderung des Gesetzes einfacher gestalten, da nicht sofort unbemerkt höhere Mietkosten zu entrichten sind.

Regelung bereits in sieben Kantonen etabliert

Die Anregung für die Schweizer Mietlandschaft ist nicht gänzlich neu, ein Nachweis der Miete des Vorgängers ist bereits in sieben Kantonen des Landes gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem aktuellen Vorstoss der Regierung soll eine entsprechende Nachweispflicht zukünftig landesweit gelten. Hierbei soll es keine Rolle spielen, ob ein Wohnungsmangel in der entsprechenden Region vorherrscht, was gerade in schweizerischen Grossstädten wie Basel, Zürich oder Bern immer wieder beklagt wird. Ausserdem sieht die Neuregelung vor, das entsprechende Formular bereits vor Unterschrift des Mietvertrags aushändigen zu müssen. Bevor der Neumieter in seinen Umzug investiert, kann er vor der Vertragsunterschrift erst einmal die Fairness des zukünftigen Vermieters überprüfen.

Regelung auch für Vermieter potenziell von Vorteil

Was auf den ersten Blick wie eine Benachteiligung sämtlicher Vermieter der Schweiz wirkt, kann sich in der Praxis als vorteilhaft erweisen. Dies deuten die Erfahrungen in den Kantonen an, in denen die Regelung bereits seit einigen Jahren praktiziert wird. Seit der Einführung ist es hier zu deutlich weniger Anfechtungen des ersten Mietzinses durch Mieter gekommen, die sich mit Blick auf die Altmiete unfair behandelt fühlen. Grundsätzlich kann die Preiserhöhung natürlich begründet sein, beispielsweise wenn vor dem Mieterwechsel energetische Verbesserungen am Haus vorgenommen wurden. Doch auch hier sieht der Gesetzgeber eine aktuelle Änderung vor, nachdem eine einjährige Sperrfrist nach Einzug den Mieter direkt vor entsprechenden Zusatzkosten schützt.

 

Oberstes Bild: © Alexander Raths – Shutterstock.com

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Mehr zu Meik Peters

Ich bin freier Künstler, Journalist, Sprecher und Mathematiker. Über die jahrelange Arbeit als Texter bin ich mit diversen Interessengebieten und Themenbereichen in Kontakt gekommen und bearbeite diese mit grosser Freude.

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