Wo Arbeit anfängt und wo sie aufhört – 5 Tipps für Arbeitnehmer
von Olaf Hoffmann Allgemein Organisation
Im folgenden Beitrag möchte ich Arbeitnehmern fünf Tipps an die Hand geben, wie sie ihren Arbeitseinsatz richtig strukturieren und dabei genau das leisten, was vertraglich vereinbart ist.
Tipp 1: Arbeitsvertrag richtig lesen und interpretieren
Vorausgesetzt, Sie haben einen Arbeitsvertrag in der rechtlich vorgeschriebenen Form zur Abnahme vorgelegt bekommen, dann sollten Sie diesen vor Ihrer Unterschrift auch richtig lesen. Und zwar in Ruhe. Wird Ihnen der Arbeitsvertrag vorgelegt, dann bitten Sie um eine halbe Stunde Bedenkzeit. Das ist die Zeit, in der Sie die einzelnen Regelungen des Arbeitsvertrages lesen und sich gegebenenfalls auch noch Fragen dazu notieren können.
Geregelt sein sollte in jedem Fall der konkrete Inhalt Ihrer Tätigkeit, die täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten und natürlich auch die Rahmenbedingungen für Erholungsferien. Darüber hinaus muss im Arbeitsvertrag auch der Lohn geregelt sein. Ausserdem sind Angaben zur vorgesehenen Beschäftigungsdauer und zu den Kündigungsfristen unerlässlich.
Ergeben sich hier Fragen, dann sollten Sie diese auch vor dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrages klären. Immerhin binden Sie sich mit der Annahme des Arbeitsvertrages an Ihren Arbeitgeber und verkaufen diesem gewissermassen Ihre Arbeitskraft. Das muss klar sein.
Tipp 2: Leistungsanforderungen erfüllen, aber bitte nur während der Arbeitszeit
Mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages und dem Beginn Ihrer Anstellung haben Sie sich verpflichtet, eine bestimmte Arbeit in einem festgelegten Umfang zu erbringen. Dafür werden Sie bezahlt und deshalb müssen Sie die vereinbarte Leistung auch abliefern. Das sollten Sie nach Möglichkeit aber auch nur während der vereinbarten Arbeitszeiten tun. Das schliesst nicht aus, dass gelegentlich auch Überstunden geleistet werden oder Arbeit mit nach Hause genommen wird. Das sollte jedoch die absolute Ausnahme sein. Ist es erforderlich, dass Sie regelmässig länger oder mehr arbeiten, so bitten Sie um eine Änderung des Arbeitsvertrages, der dann aber auch andere Lohnmodelle beinhalten muss, da Sie ja mehr arbeiten sollen.
Tipp 3: Vorbereitung auf die Arbeit
Spätestens dann, wenn in Ihren Arbeitsalltag ein wenig Routine eingekehrt ist, müssen Sie sich nicht mehr täglich stundenlang auf die konkrete Arbeit vorbereiten. Immerhin gehört die Vorbereitungszeit in Wahrheit mit zur Arbeitszeit. Ihre individuellen Vorbereitungen auf die Leistungserbringung begrenzen sich auf den Arbeitsweg und das Umkleiden zur Arbeit. Alles andere können Sie dann in der Arbeitszeit tun. Sie müssen also nicht mit einem fertigen Konzept zur Arbeit erscheinen. Viele Arbeitnehmer nutzen die Wegezeit zur Arbeit, um sich hier auf die anliegenden Tätigkeiten einzustimmen.
Tipp 4: Pünktlich Feierabend machen
Wer in Schichtarbeit tätig ist, dem fällt das Einhalten des Feierabends meist weniger schwer. Immerhin kommt dann auch der Schichtwechsel und andere Kollegen führen die Arbeit fort. Aber auch für alle anderen Arbeitnehmer gilt: Der Feierabend begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf den vertraglich vereinbarten Rahmen. Darüber hinaus werden Sie nicht bezahlt und darüber hinaus müssen Sie auch nicht leisten. Es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag ist so ausgestaltet, dass er auf bestimmte festgelegte Leistungen und nicht auf Arbeitszeiten abstellt. Dann haben Sie eben dann Feierabend, wenn die vereinbarte Leistung erbracht ist.
Tipp 5: Nach der Arbeit ist vor der Arbeit
Und weil das so ist, sollten Sie genauestens zwischen Arbeit und Freizeit trennen. Sie sollen und müssen nicht ununterbrochen mit der Arbeit beschäftigt sein, auch nicht gedanklich. Vielmehr sollten Sie Ihre Freizeit für Ihre ganz persönlichen Belange nutzen. Dazu gehören Ihre Familie und Hobbys genauso wie ausreichend Zeit für einen erholsamen Schlaf und natürlich auch die Begegnung mit anderen Menschen. Nur so können Sie sich angemessen erholen und sind dann am nächsten Tag auch wieder fit für die bezahlte Arbeit.
Warum die ganze Diskussion?
Immer mehr Arbeitgeber fordern von ihren Arbeitnehmern einen unbegrenzten Einsatz für das Unternehmen ein. Das wird zwar so nicht immer gesagt, letztlich aber dennoch erwartet. Dabei wird versteckt oder offen mit Arbeitsplatzverlust gedroht, wenn nicht auch Leistungen über den vertraglich geregelten Rahmen hinaus erbracht werden. Hier entwickelt sich schnell eine Spirale ohne Ende.
In der letzten Konsequenz arbeiten dann schwache Arbeitnehmer fast rund um die Uhr, sind immer einsatzbereit, und das alles ohne zusätzliche Vergütung oder anderweitig angemessenen Ausgleich. Hier entsteht ein neues Sklavenhaltertum, dem es Grenzen zu setzen gilt. Besonders vonseiten der Arbeitnehmer.
So wie im normalen Leben auch, sollten Sie also im Berufsleben das eine gut vom anderen trennen und darauf achten, dass die Arbeit lediglich ein Teil Ihres Lebens, aber nicht der dominierende Bestandteil wird. Ansonsten riskieren Sie die Gefährdung Ihrer Gesundheit und Ihres seelischen Gleichgewichts. Und genau darum soll es ja wohl bei der Arbeit nicht gehen.
Oberstes Bild: Immer mehr Arbeitgeber fordern von ihren Arbeitnehmern einen unbegrenzten Einsatz für das Unternehmen ein. (Bild: Maros Bauer / Shutterstock.com)