Telemedizin und eHealth: Weites Betätigungsfeld für Gesundheits-Dienstleister

Telemedizin und eHealth sind Geschäftsfelder, die in weiten Teilen der Bevölkerung auf steigende Aufmerksamkeit stossen. Doch wie ist das geregelt mit Diagnosen über telekommunikative Kanäle, Verschreibungsregeln, Durchführung und Kontrolle von verordneten Massnahmen? Wer darf was und wer nicht? Wer stellt die ethischen Regeln auf?

Und dann wäre da noch die Honorarfrage zu ventilieren: Welche Leistungen werden von wem an wen unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt berechnet und vergütet? Ein spannendes Szenarium mit einiger Sprengkraft, aber zugleich chancenreichen Business-Prognosen!

Um ins Thema Telemedizin einsteigen zu können, ist zunächst eine verständliche Definition des Begriffs „eHealth“ erforderlich. Hier empfiehlt es sich, auf profund bewertetes und international abgestimmtes Hintergrundwissen zurück zu greifen. Eine Organisation mit Zuschnitt auf die nationalen Gegebenheiten ist die Schweizerische Gesellschaft für Telemedizin und eHealth (SGTMeH). In enger Abstimmung im D-A-CH Konzert pflegt man die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed e. V.) sowie der Austrian Scientific Society for Telemedicine and e-Health (ASSTeH). Diese enge, über die eidgenössischen Landesgrenzen hinaus reichende Zusammenarbeit sorgt für Ausgewogenheit.

eHealth: Anwendungskonzept für die IT-Nutzung im Gesundheitswesen

Folgt man diesen Fachverbänden, so ist eHealth ein Anwendungskonzept für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikations-Technologien im Gesundheitswesen. Dazu zählen das Internet ebenso wie die von den Versicherungsträgern an ihre Mitglieder ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarten und nicht zuletzt elektronische Patientendossiers.

Klassische Inhalte von eHealth sind neben den zwingend erforderlichen Regularien für Datenschutz und Datensicherheit vor allem die Bereitstellung von Online-Gesundheitsinfos zwischen den beteiligten Anspruchsgruppen und die eigentliche Telemedizin. Die Telemedizin als integraler Bestandteil des Überbegriffs „eHealth“ fokussiert sich auf die telekommunikative Interaktion zwischen Patienten und Ärzten untereinander im sogenannten Telekonsil.

Da der direkte physische Kontakt in beiden Fällen nicht gegeben ist, wird die Überwindung der Distanz durch den Einsatz moderner, technischer Kommunikations- und Analyseverfahren bewerkstelligt. Dieser neue, die traditionelle medizinische Behandlung ergänzende Ansatz sorgt für viel frischen Wind. Denn das Bild der Telemedizin bekommt aktuell ständig neue Facetten. Insbesondere therapeutische Berufsbilder der präventiven Vorsorge und der Nachsorge sowie pharmazeutische Dienstleistungen wie z.B. der aktiv beratende Apotheker lassen sich mit Hilfe der Tools der Telemedizin neu definieren.

Neue Möglichkeiten für Organisation, Medizin und Ökonomie

Das neu zu errichtende Gebäude namens „eHealth“ bedient sich selbstverständlich der modernen Techniken des Informations- und Datenaustauschs. Dank dieser interaktiven Prozessunterstützung lassen sich permanent gepflegte, integrierte Versorgungsnetzwerke für eine neue Qualität im Gesundheitswesen einrichten. Im Folgeschluss macht diese Optimierung wiederum eine Erweiterung medizinischer Anwendungsbereiche erst möglich. Dies gilt ebenso für die Steigerung der Dienstleistungsqualität.

Auch der ökonomische Aspekt gestaltet sich nicht zuletzt dank der gestrafften Prozesse positiv und zukunftsträchtig. Basierend auf den neu geschaffenen Fundamenten lassen sich richtungsweisende Geschäfts- und Versorgungsmodelle im Kontext mit den für die Kostenregulierung zuständigen Trägern des Gesundheitswesens konzipieren. Für das vom „Change Management“ angetriebene, auf Kostendämpfung setzende Gesundheitswesen sind eHealth und Telemedizin wichtige Pfeiler auf dem Wege der zukünftigen Organisationsentwicklung.


Win-win-Situationen für die Beteiligten. (Bild: Daboost / Shutterstock.com)


Win-win-Situationen für die Beteiligten

Die Telemedizin hat Domänen, in denen sie bald unersetzlich sein wird, weil Ärzte, Pflegeinstitute, Patienten und Kostenträger an den neuen Möglichkeiten partizipieren. Ein Indikator ist die bereits etablierte, verzahnte Zusammenarbeit zwischen Versicherungsträgern und dem schweizweit als ärztlicher Ansprechpartner fungierenden Zentrum für Telemedizin MEDGATE. Die Rollenverteilung auf dem Wege vom ersten medizinischen Hilferuf eines potenziellen Patienten bis hin zum Akzept der Kostenübernahme ist bereits definiert und erprobt. Folgendes Beispiel soll helfen, die Zusammenhänge zu verstehen.

Die schweizerische Helsana bietet ihren Grundversicherungstarif „BeneFit PLUS“ sowohl als Hausarzt-Tarif als auch in einer Telemedizin-Variante an. Der Tarif stellt den Patienten schon bei der Wahl seines Grundversicherungs-Moduls vor die Wahl, ob er im medizinischen Versorgungsfall als erste Anlaufstelle seinen Hausarzt aufsuchen möchte – das Hausarztmodell „HMO“ – oder den Tarif „Telemed“ als seinen persönlichen Versorgungspfad wählt.

Für den zweiten Fall stellt er die Versorgungsweichen – solange es um die erste Anlaufstelle für eine Konsultation geht – hin zur telemedizinischen Betreuung durch einen autorisierten MEDGATE-Arzt. Unmissverständlich klar informiert das Versicherungsunternehmen seine Klientel darüber, was die Entscheidung für die telemedizinische Erstbetreuung so besonders macht:

  • kein Aufsuchen des Hausarztes mit Wartezeiten erforderlich;
  • schnelle Möglichkeit der Konsultation über einen MEDGATE-Arzt, dessen Praxis täglich 24 Stunden geöffnet hat, an allen 365 Tagen des Jahres;
  • flächendeckender Tarif für die Schweiz;
  • massiv günstigerer Grundversicherungstarif (verglichen mit dem alternativen HMO-Modell).

Dieser Schritt ist bedeutend, öffnet er doch Tür und Tor für die noch junge Telemedizin. Gleichzeitig verlagern sich Verantwortlichkeiten. An die Stelle der traditionellen Hausarzt-Patienten-Bindung tritt bei der Variante „Telemedizin“ die zweifelsohne unpersönlichere Kommunikation mit einem Mediziner aus der MEDGATE-Organisation. Er beurteilt anhand seiner „Erstaufnahme“ die Situation und trifft die Entscheidung für den nächsten, erforderlichen Schritt.

Eine Behandlung des Patienten erfolgt gemäss seiner Anordnung, respektive nach seiner entsprechenden Überweisung. Der Versicherer vertraut auf diese Massnahmen und übernimmt die daraus resultierenden medizinischen Versorgungskosten. Für den Versicherer Helsana hat die zweispurige Vorgehensweise rundum Vorteile. Versicherte, die ein Hausarztmodell wünschen, werden bedient. Alle anderen erhalten die gleiche, gesetzlich klar geregelte Versorgung über das telemedizinische Zentrum. Ihnen winkt eine 17-prozentige Reduzierung ihrer Grundversicherungsprämie.

Ob telemedizinische Beratung, Tele-Dermatologie, Tele-Reha oder Betreuungsprogramme im Rahmen des Desease Managements für chronisch Kranke – der kleine Zusatz „tele“ wird die medizinische Versorgung zügig und nachhaltig restrukturieren helfen. Dies wird nicht zuletzt auch Raum für neue Geschäftsfelder schaffen.

 

Oberstes Bild: © Roland IJdema / Shutterstock.com

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