Sind Ersatzteile für Geschäftswagen steuerlich absetzbar?

Einen Geschäftswagen, den man für die Firma, aber auch privat nutzt, kann man von der Steuer absetzen. Doch wie sieht es mit Ersatzteilen aus, wenn am Firmenwagen mal etwas kaputtgeht. Sind diese auch steuerlich absetzbar?

Dienstwagen, ein Mehrwert für den Mitarbeiter

Bei einem Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann, handelt es sich meist um eine Nebenleistung des Arbeitgebers am Arbeitnehmer. Statt mehr Geld zu erhalten – das auch höher versteuert werden müsste –, soll der Mitarbeiter auf diese Weise einen besonderen Nutzen haben.

Ein solcher geldwerter Vorteil, der viele Steuern spart und darüber hinaus auch steuerlich noch sehr günstig behandelt wird, veranlasst viele Betriebe dazu, ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Doch wer ist dafür verantwortlich, wenn der auch privat genutzte Geschäftswagen Ersatzteile vom Online-Versandhändler benötigt? Und wie sieht es bei den rein für die Firma genutzten Wagen aus, mit denen zum Beispiel die Baustellen angefahren werden?

Sind Ersatzteile steuerlich absetzbar?

Alle Ersatzteile, die man auch bei Teile-Direkt bestellen kann, können natürlich von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei kommt es jedoch darauf an, wer die Ersatzteile bezahlt. Ist der Betrieb hier in der Pflicht und zahlt die Ersatzteile für rein betriebliche genutzte Geschäftswagen, dann tritt bereits die Umsatzsteuerregelung in Kraft.

So sind die Ausgaben für die Ersatzteile von vorneherein steuerlich besser gestellt. Muss ein Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen auch privat nutzt, sich um eventuelle Ersatzteile für sein Auto selbst kümmern, so kann er diese Rechnungen für seine jährliche Steuererklärung aufbewahren. Denn auch mit dem eigenen PKW, der nicht von der Firma gestellt wurde, kann man unter gewissen Umständen Kosten hierfür steuerlich absetzen.


(Rainer Sturm / pixelio.de )


Welche Kosten kann man absetzen?

So kann man die Ersatzteile für den Firmenwagen oder überwiegend privat genutzten Geschäftswagen dann von der Steuer absetzen, wenn man diese bedingt durch einen Unfall, durch höhere Gewalt oder auch nur wegen altersbedingtem Schaden austauschen muss. Hier bietet der Fiskus dem Kraftfahrzeugbesitzer viele Möglichkeiten.

Wird der Geschäftswagen sogar voll als sogenanntes Arbeitsmittel genutzt, dann sind alle Kosten in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Doch hier ist die Frage, wann ein Geschäftswagen als Arbeitsmittel gilt. Dies ist bestimmt immer dann der Fall, wenn dieser Wagen von mehreren Mitarbeitern immer nur während der Arbeitszeit genutzt wird, um eventuell benötigte Hilfsmittel auf weiter entfernt liegende Baustellen und Arbeitsstellen zu transportieren. Dies ist in vielen Handwerksberufen, wie Malerfirmen, Elektrikern oder Installateuren, der Fall. Wird der Firmenwagen hingegen nicht nur als Arbeitsmittel, sondern auch privat genutzt, werden die steuerlich absetzbaren Kosten nicht in voller Höhe vom Staat durch eine Steuererleichterung getragen.

Alle Rechnungen aufbewahren und einreichen – es lohnt sich

Doch es lohnt sich auf jeden Fall immer, alle Rechnungen und Unterlagen für Ersatzteile und Reparaturen für alle Kraftfahrzeuge aufzubewahren und bei der nächsten Steuererklärung mit einzureichen. Denn wenn man auch sein privates Fahrzeug für Fahrten zur und von der Arbeitsstelle nutzt, kann man ebenfalls einen Teil der Rechnungen für Ersatzteile von der Steuer absetzen. Bei einem Firmenwagen ist dies auf jeden Fall möglich, und bei einem Geschäftswagen als reinem Arbeitsmittel können sogar alle Kosten steuerlich abgesetzt werden.

 

Oberstes Bild: Th. Reinhardt  / pixelio.de

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