So beugen Bauarbeiter Unfällen am Arbeitsplatz vor

Die Sicherheit von Arbeitnehmern und der innerbetriebliche Gesundheitsschutz sind wichtige Ziele der Schweizer Sozialpolitik. Gerade in der Baubranche können Ausfallzeiten durch Verletzungen und Arbeitsunfälle gesenkt werden, wenn Arbeitgeber und Abgestellte Fehlern vorbeugen und Belastungen so anpassen, dass diese nicht zu Krankheiten oder gar chronischen Beeinträchtigungen führen.

Unternehmen sind in der Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, die Mitarbeiter vor Verletzungen und Erkrankungen schützen – auch im eigenen finanziellen Interesse.

Ein Sportprogramm beugt Überlastungen vor

Auf einer Baustelle in Lenzburg konnten Passanten morgens Interessantes beobachten – die Bauarbeiter der Losinger Marazzi AG haben sich vor Beginn ihrer Tätigkeit aufgewärmt. Das zehnminütige Training dient dem Dehnen der Muskeln. Leichte Bewegungen lockern die Muskulatur und sorgen dafür, dass später das Tragen von Lasten und die körperlich anstrengende Arbeit leichter fallen. Muskelfaserrissen und Verletzungen des Bewegungsapparates wird dadurch vorgebeugt.

Die Gesundheits- und Sicherheitsprävention folgt dabei wirtschaftlichen Interessen. Durch die Vermeidung von verletzungsbedingten Fehlzeiten bringt der Morgensport der Angestellten dem Unternehmen einen deutlichen finanziellen Vorteil. Um Unfälle zu vermeiden, ist für alle – Besucher der Baustellen wie die Bauarbeiter selbst – eine Schutzausrüstung obligatorisch. Durch Gehörschutz, Schutzbrille, Helm, Schnittschutzhandschuhe, Warnweste und Schutzhandschuhe wird die Sicherheit am Arbeitsplatz ebenso gefördert. Viele Unfälle geschehen beim Arbeiten auf Leitern. Dies ist daher auf den Baustellen von Losinger Marazzi verboten.


Baustellenmarkierungen sind hoch sicherheitsrelevant – nicht nur für Passanten. (Bild: © beermedia.de – Fotolia.com)

Markierungen bewahren vor Unfällen

Absperrungen und Markierungen tragen massgeblich dazu bei, eine Baustelle oder einen Betrieb für die Angestellten sicherer zu gestalten. Ausschachtungen oder Bereiche, die nur eine bestimmte Zeit nicht zugänglich sein sollen, können mit gut sichtbaren Absperrbändern markiert werden. Wege können mit Markierfarbe optisch hervorgehoben werden. Diese wird mit Hilfe spezieller Geräte aufgebracht.

Ebenso nimmt der Rammschutz eine wichtige Rolle ein. Er bewahrt Maschinen oder Regale vor dem Zusammenstoss mit einem Stapler. Fahrbahnschwellen schützen Fussgänger vor dem Lieferverkehr und Schranken verhindern die Zufahrt für nicht autorisierte Personen. Diese Sicherheitsmassnahmen bewahren vor Fehlern aus Unachtsamkeit, etwa dem unbedachten Betreten einer Fahrbahn. Sie gleichen damit eine wesentliche menschliche Schwäche aus – die Fehlbarkeit der Konzentration. Mehr zu den Markierungen können Interessierte unter der Rubrik „Absperrungen und Makierungen“ bei KAISER+KRAFT nachlesen.

Geltende Rechtsnormen

Grundlegende rechtliche Vorschriften in Bezug auf die Arbeitssicherheit im Betrieb und auf Baustellen werden in der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben (weitere Informationen hier). Enthalten sind etwa Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Schutz vor Lärm und Stäuben), zur Gestaltung der Arbeitszeit (vorgeschriebene Pausen, maximale Arbeitszeiten) oder zur Handhabung von Lasten. Geprüft wird die Einhaltung etwa von innerbetrieblichen Sicherheitsbeauftragten, aber auch von Vertretern der Berufsgenossenschaften oder Qualitätssicherern von Zertifizierungsstellen.

 

Oberstes Bild: © industrieblick – Fotolia.com

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