Auswirkungen des Mindestlohns auf die Gastronomie

Wie wir in früheren Artikeln bereits festgestellt haben, wird der eventuell kommende Mindestlohn wahrscheinlich drastische Auswirkungen auf Unternehmen in der ganzen Schweiz haben – wie zum Beispiel zahlreiche Gastronomiebetriebe. Ob es zum „Beizensterben“ kommen wird und wie der Mindestlohn Restaurants, Hotels und vergleichbare Industriezweige treffen könnte, zeigt der Artikel.

Verwaiste Hotels in der Schweiz

Wer in von Touristen gerne besuchten Gebieten Urlaub macht, wird normalerweise auf eine Vielzahl von Restaurants und ähnlichen Gastro-Betrieben stossen. Keine Ausnahme stellt Urnäsch im Kanton Appenzell Ausserrhoden dar: Restaurants und Cafés reihen sich wie an einer Perlenkette, man könnte also fast meinen, es handele sich um den Traum eines ausländischen Urlaubers in der Schweiz. Leider trügt der Schein aber auch hier.

Vier grosse Gasthäuser stehen komplett leer und sehen nur aus, als würden sie jederzeit bereitstehen, um Besucher zu empfangen. Walter Höhener vom Hotel Krone sagt dazu, dass damit auch ein Stück Identität verloren ginge: Die regionalen Unternehmen hätten bereits jetzt stark zu kämpfen, da helfe auch die typische Schweiz-Idylle nicht. Auf den Tourismus angewiesene Orte wie Urnäsch befänden sich ohnehin in wirtschaftlich komplizierten Zeiten – und da solle auch noch der Mindestlohn kommen?

Rote Zahlen für Restaurants und Hotels

Wir erinnern uns kurz: Am 18. Mai wird darüber entschieden, ob ein Mindestlohn in Höhe von 22 Franken pro Stunde kommen wird oder nicht. Kein Arbeitnehmer darf bei Erfolg der Abstimmung für weniger Geld in der Schweiz arbeiten. Für den ohnehin gebeutelten Gastronomiesektor würde das bedeuten, dass die Personalkosten in für sie schier unüberschaubare Höhen steigen würden. Auch dürfte die Existenzgründung in diesem Bereich deutlich erschwert werden. Um diese Meinung zu untermauern, helfen wie immer einige Fakten, diesmal bereitgestellt vom Branchenverband Gastrosuisse.

Demnach würden derzeit 60 % der in der Schweiz befindlichen Betriebe rote Zahlen schreiben, was bei einer Gesamtanzahl von 27’000 etwa 16’200 Unternehmen sind. 81 % dieser Gewerbe sind Restaurants, der Rest teilt sich zum grössten Teil auf Hotels auf. Mehr als die Hälfte der Gastro-Betriebe fährt also bereits jetzt Verluste ein und wird, sollte es so weitergehen, natürlich auf Dauer nicht überleben. Dass „das Jammern zum Geschäft gehört“, lässt Höhener nicht gelten und verweist darauf, dass sich Arbeit nicht nur für die Arbeitnehmer lohnen müsse.


Viele Restaurantbetreiber können kostendeckend arbeiten. (Bild: Denizo71 / Shutterstock.com)


Zu kurz gedacht

Viele Restaurantbetreiber können kostendeckend arbeiten – aber mehr auch nicht. Von einem Leben abseits des Betriebs bleibt dann nicht mehr viel übrig. Höhener findet, dass das nicht sein dürfe, denn Arbeit sollte sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber finanziell erfüllen. Wer nach 40 Jahren Arbeit nur wenige Früchte ernten kann, wird sich fragen, warum er überhaupt gesät hat. Die Gewerkschaften, welche eine Einführung des Mindestlohns fordern, übersehen diesen Punkt allerdings gerne.

Weiterhin argumentiert der Schweizer Gewerkschaftsbund, dass der Mindestlohn vornehmlich Binnenunternehmen treffen würde – eine Gefahr von internationaler Seite sei also nicht gegeben. Das ist allerdings so nicht richtig, denn allein die Lage der Schweiz gibt Anlass zur Sorge: Hotels konkurrieren ohnehin mit zahlreichen weiteren Reisezielen ausserhalb der Schweiz, ausserdem ist es für einen Grossteil der Bevölkerung nicht schwer, kurz in das Ausland zu fahren – um dort einzukaufen, einen Tag in einer anderen Stadt zu verbringen und dergleichen mehr. Das dort investierte Geld würde die Schweiz nicht wiedersehen.

Die Zeiten ändern sich

Man könnte argumentieren, dass es möglich wäre, die höheren Personalkosten einfach durch eine Erhöhung der Preise in Hotels und Restaurants auszugleichen. Höhener glaubt jedoch nicht daran, dass sich Touristen und auch die Einwohner der Schweiz darauf einlassen würden. Erich Bachmann vom Vorstand der Gastrosuisse sieht es ähnlich: Der seit 47 Jahren im Geschäft befindliche Hotelbetreiber meint, dass es früher möglich gewesen sei, höhere Kosten an die Kunden weiterzugeben. In Zeiten der Preisvergleiche auf dem Smartphone sei dies jedoch kaum noch durchführbar, ohne einen spürbaren Schwund an Kunden zu bemerken.

Ohnehin sieht Bachmann kaum einen Grund für ein vorzeitiges Handeln: Ein Mitarbeiter ohne spezielle Berufslehre in der Gastro-Branche verdient derzeit 3407 Franken. Bei einer 42-Stunden-Woche würde der Stundenlohn damit 18,72 Franken betragen – ein ansehnlicher Wert, wie Bachmann findet, und nicht allzu weit von den geforderten 22 Franken entfernt. Ausgebildete Fachkräfte verdienen derzeit gar 4108 Franken. Bildung lohnt sich also, aber genau dort will der Mindestlohn einschreiten und die nicht ausgebildeten Fachkräfte auf dasselbe Lohnniveau wie die gelernten Mitarbeiter bringen – es ist offensichtlich, dass dies kaum möglich ist.

Wer hat recht?

Wie so häufig läuft es auch in dieser Debatte auf die Frage hinaus: Darf sich der Staat einmischen? Ein Mindestlohn würde wahrscheinlich viele Betriebe „auslöschen“, eine Bereinigung des überfluteten Restaurantgeschäfts wäre die Folge. Es bleibt nur die Frage bestehen, ob sich der Staat dieses Problems überhaupt annehmen sollte – denn für ein liberales Land wie die Schweiz scheint das nicht richtig. Im Mai werden wir sehen, wie das Volk darüber denkt.

 

Oberstes Bild: © Paul Vasarhelyi – Shutterstock.com

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