Weitere staatliche Regulierung der Temporärarbeit ist kontraproduktiv / Regulierungsfolgeabschätzung zeigt, dass der Personalverleih effizient funktioniert

Dübendorf (ots) –

Einschränkungen der Temporärarbeit werden schnell zum Bumerang. Das zeigt eine Regulierungsfolgeabschätzung von Swiss Economics im Auftrag des Branchenverbandes swissstaffing. Darin werden Folgen von neuen staatlichen Regulierungen beurteilt. In der Schweiz stehen aktuell vier zusätzliche Regulierungen im Raum: Die Übernahme von EU-Recht, Einschränkungen im öffentlichen Beschaffungswesen und im Gesundheitswesen sowie die Begrenzung von Temporäreinsätzen. Swiss Economics konnte jedoch beim Personalverleih kein Marktversagen feststellen. Darum bringen gemäss den Experten die vorgeschlagenen Regulierungen „keinen Mehrwert“ und können durch Regulierungsversagen unbeabsichtigte volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Die Branche strebt nun eine noch höhere Qualität ihrer Dienstleistungen an und will den bewährten Weg der Sozialpartnerschaft fortführen.

Der Branchenverband swissstaffing hat bei den Experten von Swiss Economics eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) in Auftrag gegeben. In solchen Studien werden die Folgen von möglichen neuen staatlichen Regulierungen in Bezug auf Handlungsbedarf, Praktikabilität und Auswirkungen beurteilt. Der Personalverleih in der Schweiz ist in verschiedenen Bereichen mit Forderungen nach mehr und spezifischen staatlichen Regulierungen konfrontiert. Im Bereich der Temporärarbeit stehen in der Schweiz aktuell vier mögliche neue Regulierungen im Raum:

  • Übernahme von EU-Recht: Gleichbehandlung von Temporär- und Festangestellten
  • Einschränkungen im öffentlichen Beschaffungswesen
  • Einschränkungen der Temporärarbeit im Gesundheitswesen
  • Begrenzung der Dauer von Temporäreinsätzen wie etwa in Deutschland auf 18 Monate

Um die Auswirkungen der aktuellen Regulierungsvorschläge aufzuzeigen, haben die Experten von Swiss Economics die Rolle der Temporärarbeit aus ökonomischer Sicht analysiert. Die erfolgte gemäss dem Schema von Regulierungsfolgeabschätzungen (RFA), die das SECO vorsieht und regelmässig bei Gesetzesrevisionen zum Einsatz bringt.

Regulierungsvorhaben bringen keinen Mehrwert

Gestützt auf ihre Analyse kommen die Arbeitsmarktexperten von Swiss Economics zum klaren Schluss: „Durch die bestehende Regulierung wird bereits heute allfälligem Marktversagen weitgehend vorgebeugt. Zwar besteht ein gewisser Zielkonflikt zwischen Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und Beschäftigungssicherheit, doch stellt sich die dringliche Frage nach Alternativen zur Temporärarbeit: Ohne diese Arbeitsform wäre eine Zunahme von Selbstständigkeit, befristeten Anstellungen und Arbeit auf Abruf, die deutlich weniger gut reguliert sind, sowie von Arbeitslosigkeit oder sogar Schwarzarbeit zu erwarten.“ Aktuell gebe es grundsätzlich keinen erkennbaren Bedarf für eine zusätzliche staatliche Regulierung der Temporärarbeit. Im Gegenteil, eine zusätzliche Regulierung wäre kontraproduktiv, weil sie eine Zunahme anderer und schlecht abgesicherter Formen flexibler Arbeit begünstigen würde.

Personalverleih hat wichtige Scharnierfunktion auf Schweizer Arbeitsmarkt

Die Überlegungen von Swiss Economics zeigen auf, dass Personalverleiher einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Barrieren auf dem Arbeitsmarkt leisten können: „Zum einen werden die Suchkosten der Arbeitssuchenden und Unternehmen direkt verringert, zum anderen können die Personalverleiher die Suche und Auswahl von Arbeitnehmenden und Einsatzbetrieben effizient unterstützen, was die Kosten für den gesamten Arbeitsmarkt senkt. Unternehmen können sich somit auf ihr Kerngeschäft fokussieren. Zudem können Unternehmen und Arbeitnehmende dank der Temporärarbeit flexibler im Markt agieren. Insgesamt haben Personalverleiher daher einen positiven Effekt auf die Schweizer Volkswirtschaft.“

Zusätzliche Regulierung birgt Gefahren

Letztlich besteht die Gefahr, dass durch eine Einschränkung der Temporärarbeit die Flexibilität der Unternehmen und Arbeitnehmenden beeinträchtigt wird, ohne jedoch die Arbeitsbedingungen der Temporärarbeitenden spürbar zu verbessern. Sinnvollere und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht effizientere Massnahmen wären gemäss Swiss Economics eine strengere Selbstregulierung der Personalverleiher und Schulungen des Personals. Dazu könnte auch ein optimiertes Kontrollregime – insbesondere in den Bereichen Qualität und Prozesse – mit schlankerem Meldeverfahren für Verstösse gegen die gesetzlichen Bestimmungen und höheren Strafzahlungen etwas beitragen.

Der Branchenverband swissstaffing teilt das Fazit der RFA. Deshalb hat swissstaffing seit 2021 gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen Handlungsfelder identifiziert, in denen Verbesserungspotenzial besteht, und entwickelt deshalb das eigene Qualitätslabel weiter. Verbesserungen sollen namentlich in den Bereichen Ausbildung des internen Personals und der Arbeitssicherheit erzielt werden. Das Label soll zusätzlich die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – zum Beispiel im Bereich der Sozialversicherung und beim Datenschutz engmaschiger kontrollieren. Im Zuge der Einführung des Qualitätslabels wird geprüft, wie zentrale Mindeststandards in Form einer Selbstregulierung branchenweit durchgesetzt werden können. Die Vorgabe und Einhaltung von Arbeitsbedingungen werden bereits heute durch den allgemeinverbindlich erklärten GAV Personalverleih sichergestellt und engmaschig kontrolliert.

Die Regulierungsfolgeabschätzung von Swiss Economics „Ökonomische Evaluation möglicher Einschränkungen der Temporärarbeit – Schlussbericht“ steht zum Download zur Verfügung unter www.swissstaffing.ch

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Dr. Marius Osterfeld, Leiter Ökonomie und Politik
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www.swissstaffing.ch

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