Der WEKO-Entscheid zur Swisscom Netzarchitektur stärkt den Wettbewerb im Schweizer Telekommarkt

Bern (ots) –

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat heute die vorsorglichen Massnahmen gegenüber der Swisscom bezüglich des Glasfaserausbaus bestätigt und die Swisscom dafür mit 18 Mio CHF gebüsst. Die Swiss Fibre Net AG (SFN) begrüsst diesen Entscheid, weil er den Telekom-Wettbewerb gewährleistet, indem alle Telekomanbieter Zugang auf die Telekominfrastruktur (Layer1) von FTTH-Netzbauern erhalten und darauf ihre eigenen Angebote unabhängig produzieren können.

Der Entscheid der WEKO betreffend des Glasfaserausbaus der Swisscom verlangt einen physischen (Layer1) Zugang für alle interessierten Telekomanbieter der Schweiz auf die Glasfaserinfrastruktur der Swisscom. So ist sichergestellt, dass dritte Telekomanbieter ihre auf dem Layer1 aufbauenden Services (z.B. Internet-Abo) unabhängig von Swisscom produzieren können, weil sie Zugang zu beiden Enden der Glasfaser haben. In der von Swisscom angewandten Baumstruktur (Point-to-Multipoint, bzw. P2MP) ist dies nicht möglich, weil in dieser Struktur die Glasfasern mehrerer Teilnehmer auf eine Glasfaser zusammengeführt werden. Die Ansteuerung eines einzelnen Teilnehmers ist nur auf höheren Layern möglich, was dazu führt, dass Swisscom das aktiv-Equipment in den Zentralen vorgibt (Monopol) und die Modems der anderen Telekomanbietern dazu kompatibel sein müssen (Modem-Homologierung durch Swisscom). Das ist im Vergleich, wie wenn z.B. ein Bäcker kein Mehl mehr einkaufen dürfte, sondern nur den fertigen Teig. SFN betont: der WEKO-Entscheid ist keine Absage an eine P2MP-Architektur; die Baumstrukturen (PON-Trees) müssen einzig pro Telekomanbieter gesondert bestehen und wachsen resp. schrumpfen können. Dies kann durch Rangierbarkeit gewährleistet werden, SFN nennt dies einen L1-P2MP Zugang.

Der WEKO-Entscheid bildet auch ab, was die Politik vorgespurt hat. Das Parlament hat die Glasfasertechnologie auf der letzten Meile nicht reguliert. Dies setzt aber voraus, dass der Layer1-Zugang für alle Marktteilnehmer diskriminierungsfrei gewährleistet ist. Dieser Grundsatz wird durch das Verdikt der Wettbewerbsbehörde nun bestätigt. Da der Ausbaustandard, welcher vor über 10 Jahren am runden Tisch der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) mit der Branche vereinbart wurde, den Infrastrukturwettbewerb auf den passiven FTTH-Fasern (Layer1) vorsieht, ist eine Regulierung auch nicht notwendig.

Andreas Waber, CEO der Swiss Fibre Net AG, sagt: „Wir sind sehr froh, dass die WEKO nun einen definitiven Entscheid zur Netzbauarchitektur bei FTTH-Glasfasernetzen gefällt hat. Der Entscheid ist für uns eine Bestätigung des Infrastrukturwettbewerbs und schafft Rechtssicherheit für investierende Unternehmen. Besonders freut uns, dass sich das WEKO Sekretariat zum sogenannten „SFN Rangiermodell*“ als Variante zum reinen P2P Netzbau positiv äussert. Dies ist ein Bekenntnis zur optimalen Nutzung von allen Infrastrukturen, welche für den FTTH-Netzbau verwendet werden können, insbesondere diejenigen der Kabelnetzbetreiber.“

Gerade auch unterversorgte, ländliche Gebiete können dank dem Einsatz des (rangierbaren) L1-P2MP Modells rascher und auch kostengünstiger erschlossen werden, ohne auf ein Layer1 Angebot verzichten zu müssen. Dies wird massgeblich zur Überwindung des digitalen Grabens zwischen Stadt und Land beitragen und darüber hinaus den Wettbewerb stärken. Und die von der WEKO geforderte Sternstruktur (statt Baumstruktur) ist damit sichergestellt. Die Swisscom hat das Verdikt der WEKO akzeptiert und bereits angekündigt bzw. begonnen, die Baumstruktur in eine Sternstruktur umzubauen.

Swiss Fibre Net AG

Die Swiss Fibre Net AG ist ein Gemeinschaftsunternehmen lokaler Energieversorger und Kabelnetz-betreiber in der Schweiz. Sie verbindet die lokalen Glasfasernetze ihrer Netzpartner zum grossflächigen, homogenen und offenen „Swiss Fibre Net“ und bietet dieses diskriminierungsfrei national tätigen Telekomanbietern zur Nutzung an. Damit ist die Swiss Fibre Net AG Garantin für den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt.

*Die „Rangierbarkeit“ umschreibt die technische Möglichkeit, einzelne Glasfasern bei entsprechender Nachfrage – auch in einer ansonsten auf P2MP basierenden Architektur – im Quartierverteiler als P2P Verbindung flexibel durchzuschalten und als Layer1 Zugang zur Verfügung zu stellen.

Kontakt für Medienanfragen und weitere Informationen:

Andreas Waber
CEO Swiss Fibre Net AG
+41 79 668 90 78
andreas.waber@swissfibrenet.ch
https://www.swissfibrenet.ch/news/

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