Desaster für Sony und EA: Lootboxen auch in zweiter Instanz für illegal erklärt
Wien (ots) –
Prozessfinanzierer Padronus gewinnnt nun auch in zweiter Instanz gegen FIFA-Spielebetreiber. Es ist das erste zweitinstanzliche Urteil im gesamten deutschsprachigen Raum.
Das Landesgericht Wien als Berufungsgericht hat FIFA-Packs als konzessionsloses Glücksspiel und damit für illegal erklärt und Sony und Electronic Arts (EA) zur Rückerstattung von mehreren Tausend Euro verpflichtet, die ein FIFA-Spieler mit Hilfe von Padronus und der Rechtsanwaltskanzlei Salburg auf zivilrechtlichem Wege zurückforderte.
„Erstinstanzliche Gerichte orientieren sich an der Rechtsprechung der höherinstanzlichen Gerichte. Insofern ist die Signalwirkung der Gerichtsentscheidung für alle Lootboxen-Betreiber verheerend und im gesamten deutschsprachigen Raum einmalig“, kommentiert Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus, das Urteil. „Das Gerichtsurteil ist inhaltlich brutal und geht mit den Lootbox-Betreibern hart ins Gericht. Es ist das Aus für Lootboxen in Österreich?, fügt Eibl hinzu.
Im Instanzenzug fehlt nur noch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. „Rein statistisch gesehen liegt die Wahrscheinlichkeit bei unter 10 Prozent, dass der Oberste Gerichtshof nicht die Ansicht des Landesgericht Wien teilt. Sony und EA sind sich dessen bewusst und legen deshalb aus taktischen Gründen keine Revision ein. Das Gerichtsurteil wird in Rechtskraft erwachsen“, erklärt Eibl.
Mehrere Tausend Lootbox-Erwerber haben sich beim Prozessfinanzierer bereits angemeldet, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Viele davon sind süchtig.
„Für FIFA-Spieler und andere Lootbox-Käufer ist der Weg jetzt frei, ihre Zahlungen für illegale Lootboxen gerichtlich zurückzuholen. Wir laden alle dazu ein, sich unserem Sammelverfahren ohne anzuschließen.“ Die Partizipanten des Sammelverfahrens trifft kein Risiko, da Padronus stets sämtliche Gerichts- und Rechtsvertretungskosten übernimmt und nur im Erfolgsfall eine Provision erhält.
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