Bilateralen Weg sichern: Swissmem begrüsst Bundesrats-Entscheid
Zürich (ots) –
Die heutige Verabschiedung der Eckwerte für ein Verhandlungsmandat mit der EU ist eine wichtige Etappe zur Sicherung des Bilateralen Wegs. Die in den Sondierungen erzielten Fortschritte müssen nun rasch genutzt werden: mit einem Verhandlungsmandat bis Ende Jahr und einer Einigung bis im Sommer 2024. Beim Lohnschutz zeichnet sich eine Verhandlungslösung ab, die das heutige Schutzniveau sichert. Zusätzliche inländische Massnahmen, welche den Arbeitsmarkt einschnüren würden, sind unnötig – Swissmem lehnt sie entschieden ab.
Der schleichend erodierende Markzugang und die andauernde Unsicherheit über die Zukunft der Beziehungen zur Europäischen Union sind Gift für die Schweizer Tech-Industrie (MEM-Industrie und verwandte Technologiebranchen). Der europäische Markt ist für die Branche mit ihren rund 330″000 Mitarbeitenden bei weitem der wichtigste – über 55% der Exporte gehen in die Staaten der EU. Die Unternehmen sind auf Zugang zum riesigen Binnenmarkt, die Rekrutierung von Fachkräften und die Teilnahme an Forschungs- und Innovationsprojekten (u.a. Horizon, Copernicus) angewiesen.
Vertragsabschluss bis Sommer 2024 nötig
Auch der Abschluss von neuen Abkommen, gerade im Strombereich, ist von grosser Bedeutung: Ab 2026 müssen die EU-Mitglieder 70 Prozent ihrer Netzelemente für den Handel zwischen den EU-Ländern reservieren. Damit droht ohne Stromabkommen der Schweiz bei Schwierigkeiten bei der inländischen Produktion im Winter eine Mangellage.
Swissmem ist aus diesen Gründen erfreut, dass die Sondierungsgespräche und technischen Beratung in den vergangenen Monaten deutliche Fortschritte brachten. Der Verband der Schweizer Tech-Industrie unterstützt den Bundesrat dabei, noch vor Ende Jahr ein Verhandlungsmandat zu verabschieden und danach rasch einen Vertragsabschluss anzustreben. Dieser muss im Sommer 2024 – vor den EU-Wahlen – stehen.
Keine zusätzlichen Flankierende Massnahmen (FlaM)
Es gibt deutliche Anzeichen: Die EU ist bereit, im Abkommen mit der Schweiz das heutige Niveau beim Lohnschutz zu sichern – mit völkerrechtlich zugesicherten Garantien zum Schutz der Eigenheiten des Schweizer Arbeitsmarkts und über eine Nicht-Rückschrittklausel. Beides unterstützt Swissmem, ebenso wie die nun auch von den Gewerkschaften befürworteten Digitalisierung der FlaM-Kontrollen. Mit dieser Ausgangslage gibt es keinerlei Grund für zusätzliche inländische Massnahmen. Swissmem wird für eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen keine Hand bieten.
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