BVG-Reform: Ein ausgewogener Kompromiss

Zürich (ots) –

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die von National- und Ständerat in der Schlussabstimmung verabschiedete Reform der beruflichen Vorsorge. Sie stellt einen mehrheitsfähigen Kompromiss dar, der die zweite Säule an die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpasst.

National- und Ständerat haben am 17. März die Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Sie einigten sich damit nach intensiven Beratungen auf ein ausgewogenes Massnahmenpaket, das einen guten Kompromiss und einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige Altersvorsorge darstellt. Es umfasst die Senkung des überhöhten BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent, was die unerwünschte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden reduziert. Mit der gleichzeitigen Verstärkung des Sparprozesses wird der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes entgegengewirkt und die Vorsorgesituation von Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen – oft jüngere oder teilzeiterwerbstätige Frauen und Männer – verbessert. „Das Parlament hat sich auf ein ausgewogenes Reformpaket zu vertretbaren Kosten geeinigt, das auch von der Schweizer Versicherungswirtschaft unterstützt wird“, sagt Urs Arbter, Direktor des SVV.

Der SVV ist zuversichtlich, dass sich die Räte auf eine mehrheitsfähige Reform geeinigt haben, die auch in der zu erwartenden Volksabstimmung Bestand haben wird. „Auch das Schweizer Stimmvolk wird verstehen, dass die Reform der zweiten Säule nicht weiter verzögert werden darf. Das nun verabschiedete Massnahmenpaket ist ein konstruktiver und kostenmässig verkraftbarer Kompromiss zu Gunsten einer zeitgemässen beruflichen Vorsorge“, führt Arbter weiter aus.

Der Reformprozess muss nun zügig zu Ende geführt werden

Die berufliche Vorsorge muss an die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Weder steigende Zinsen noch die allgemeine konjunkturelle Entwicklung lösen das Problem des zu hohen BVG-Umwandlungssatzes. „Es ging bei dieser wichtigen Reform zudem nie darum, das Leistungsniveau zu erhöhen, sondern die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes durch geeignete Massnahmen so zu kompensieren, dass das Leistungsniveau im obligatorischen Bereich bei Erreichen des Rentenalters möglichst erhalten bleibt“, betont Arbter. Mit der Einigung auf das vorliegende Reformpaket ist ein wichtiger Schritt getan, um diese Probleme anzugehen und gleichzeitig das Leistungsniveau der zweiten Säule zu erhalten. Jetzt muss alles daran gesetzt werden, den Reformprozess möglichst rasch und erfolgreich abzuschliessen, damit die Reform in Kraft treten kann. Der Branchenverband der Privatversicherer wird sich auch im weiteren Prozess für das Gelingen der Reform und eine nachhaltige Ausgestaltung der zweiten Säule einsetzen.

Pressekontakt:

Thilo Kleine, Mediensprecher, +41 44 208 28 03, media@svv.ch

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