Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV vollzieht weiteren Schritt zur Unterstützung der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft

Zürich (ots) –

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV publiziert heute ihre Richtlinie zur Umsetzung ihrer Unterstützung für den Übergang zu sauberer Energie. Im Einklang mit der von der Schweiz unterzeichneten COP26-Erklärung stellt die SERV fortan dem internationalen Energiesektor, welcher weiterhin uneingeschränkt auf die Nutzung fossiler Brennstoffe ausgerichtet ist, keine direkte Unterstützung mehr zur Verfügung. Ausgenommen sind klar definierte Fälle.

Die Schweiz hat im November 2021 die COP26-Erklärung in Glasgow unterzeichnet, mit welchem die öffentliche Unterstützung des fossilen Energiesektors beendet werden soll, ausser in klar definierten und begründeten Fällen, die mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1.5°C und den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar sind. Die Vorgaben der Erklärung gelten auch für die Versicherungen der SERV, weshalb sie eine Richtlinie zu ihrer Umsetzung erarbeitet hat. Im Einklang mit der COP-26-Erklärung und im Rahmen ihrer Klimastrategie vollzieht die SERV mit der Publikation ihrer Richtlinie nun einen weiteren Schritt zur Unterstützung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.

Anwendungsbereich

Die Richtlinie betrifft den fossilen Energiesektor. Ausgenommen von der Richtlinie sind Stilllegungen bestehender Anlagen sowie Projekte zur Verringerung der Umweltverschmutzung oder der CO2-Emission bestehender Infrastrukturen, sofern deren Nutzungsdauer oder Kapazität nicht erhöht wird. Alle anderen Aktivitäten im fossilen Energiesektor werden darauf geprüft, ob sie mit dem Pariser Abkommen im Einklang stehen. Nicht unter die COP26-Erklärung und deswegen nicht unter diese Richtlinie fallen Exporte, welche zwar im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen stehen, aber nicht Teil des Energiesektors, sondern aus anderen CO2-intensiven Sektoren sind (z.B. Abfallwirtschaft, Verkehr, Industrie einschliesslich der Zement- oder Düngemittelproduktion, Fernwärme und Gebäudetechnik oder Landwirtschaft).

Die Richtlinie wird in der Praxis durch eine Prüfmethodik ergänzt, in welcher die in der Richtlinie aufgeführten Kriterien detailliert beschrieben werden. Die SERV orientiert ihre Versicherungsentscheide zu Transaktionen bereits jetzt an dieser Methodik, unter Einbezug aller Risikobeurteilungen und übrigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Versicherbarkeit. Die Methodik befindet sich aktuell noch in der Testphase und wird ebenfalls bald publiziert.

Link zur Richtlinie: Richtlinie_COP26_Statement_d_01.01.2023.pdf (serv-ch.com)

Über die SERV

Die SERV ist eine öffentliche-rechtliche Organisation des Bundes. Sie versichert eigenwirtschaftlich Exportgeschäfte – Waren oder Dienstleistungen – von Schweizer Unternehmen, insbesondere gegen Zahlungsausfälle. Das heisst, sie entschädigt eine versicherte Exporteurin oder eine finanzierende Bank, wenn ein Käufer im Ausland aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen kann oder will. Auch trägt die SERV mit ihren Versicherungsprodukten dazu bei, dass Unternehmen für ihre Herstellungskosten Zugang zu Krediten und einer höheren Kreditlimite erhalten, was ihnen hilft, ihre Liquidität zu wahren. Die SERV arbeitet subsidiär und bietet ihre Versicherungen in Ergänzung zu den Leistungen privater Versicherer an. Mit ihrem Angebot trägt sie zur internationalen Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft sowie zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei.

www.serv-ch.com

Pressekontakt:

Simon Denoth
Senior Vice President, Public & Government Relations
Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV
Genferstrasse 6
8002 Zürich
Tel. +41 58 551 55 24
Simon.Denoth@serv-ch.com

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