Videoüberwachung & Versammlungsfreiheit - wie deutsche Städte kostengünstig Datenschutz gewährleisten
Regensburg (ots) –
Bereits im März 2020 legte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf Art. 8 des Grundgesetzes fest: Bei friedlichen Versammlungen müssen stationäre Videoüberwachungssysteme für alle Teilnehmenden weithin sichtbar deaktiviert werden. Seither vertrauen immer mehr deutsche Städte auf die Panomera® Kameras mit „Datenschutz-Jalousie“ des deutschen Videotechnik-Herstellers Dallmeier. Der Grund: Maximaler Schutz von Persönlichkeitsrechten bei minimalem Kostenaufwand.
Persönlichkeitsrechte bei friedlichen Versammlungen schützen
Seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW im März 2020 (Aktenzeichen: 15 A 1139/19) sind Betreiber von fest installierten Videokameras im öffentlichen Raum dazu verpflichtet, diese bei Versammlungen „weithin sichtbar“ zu deaktivieren. So soll ein einschüchternder oder abschreckender Effekt auf Versammlungsteilnehmer vermieden werden. Die herkömmliche Vorgehensweise zur eindeutigen Deaktivierung der Videobeobachtung – meistens eine einfache Verdeckung mit Jutesack und Steiger – verursacht jedoch einen erheblichen logistischen und finanziellen Mehraufwand in den Kommunen. Bei durchschnittlich 200-300 Versammlungen pro Jahr in einer deutschen Großstadt entstehen schnell zusätzliche Ausgaben im sechsstelligen Bereich.
Das „Datenschutz-Rollo“ aus Deutschland
Um die Versammlungsfreiheit trotz installierter Videokameras zu vertretbaren Kosten zu gewährleisten, setzen mittlerweile 12 deutsche Städte, darunter Köln, Frankfurt am Main, Offenbach und Darmstadt, auf das „Panomera® Privacy Shield“ des deutschen Videotechnik-Herstellers Dallmeier. Die in gelber Signalfarbe gehaltene Jalousie aus undurchsichtigem Spezialmaterial verhüllt die Objektive der Dallmeier Panomera®-Kamerasysteme per Mausklick binnen weniger Augenblicke. Eine auf die Jalousie aufgedruckte, durchgestrichene Kamera macht zuverlässig und weithin sichtbar klar: Hier findet keine Videoüberwachung statt. Nach Ende der Kundgebung können Polizei und Sicherheitsverantwortliche die Maßnahme vom Leitstand aus in Sekundenschnelle wieder aufheben.
„Das Urteil aus NRW bindet uns zwar nicht unmittelbar, wir können es jedoch nicht außer Acht lassen und es ist gut, entsprechend vorbereitet zu sein, da eine vergleichbare Klage wohl auch bei uns Aussicht auf Erfolg hätte,“ so Herr Peter Weigand, Amtsleiter des Ordnungsamtes Offenbach. „Es geht uns aber nicht nur darum, den gerichtlichen Anforderungen Genüge zu leisten, sondern vor allem und in erster Linie unseren Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ungestört wahrnehmen zu können. Das „Panomera® Privacy Shield“ ermöglicht uns dies, und zwar quasi per Fernsteuerung und ohne zusätzlichen personellen Kostenaufwand.“
„Friedliche Demonstrationen und Kundgebungen sind ein wesentliches Grundrecht jeder Demokratie. Uns als deutschem Hersteller von Videosicherheitstechnik war es deshalb ein wichtiges Anliegen, die Vorteile städtischer Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten mit der aktuellen Gesetzgebung zum Datenschutz in Einklang zu bringen“, erklärt Frank Salder, Geschäftsführer der Dallmeier Systems Niederlassung in Gladbeck und Safe City-Experte der Dallmeier Unternehmensgruppe. „Dank des Panomera® Privacy Shields haben Bürgerinnen und Bürger weithin sichtbar diese Gewährleistung – und gleichzeitig sparen die Kommunen signifikant Kosten im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen.“
Weitere Informationen:
- Praxisleitfaden: „Videotechnologie im öffentlichen Raum“
- Allgemeines zum „Panomera® Privacy Shield “
- Video „Panomera® Privacy Shield “
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