Zweiter Verteilungsplan für den von der Securities & Exchange Commission eingerichteten Logitech Fair Fund Kunden, die an der SIX Swiss Exchange vom 28. Mai 2011 bis zum 27. Juli 2011 Logitech-Stammaktien (LOGN) erworben haben, können bis zum 29. März 2022 Ansprüche auf eine Ausschüttung geltend machen

Beaverton, Oregon (ots/PRNewswire) –

Die folgende Erklärung wird von Epiq, dem in der unten genannten Verwaltungsklage ernannten Fondsverwalter, veröffentlicht.

ADMINISTRATIVVERFAHREN Akte Nr. 3-17212

In der Angelegenheit LOGITECH INTERNATIONAL, S.A., MICHAEL DOKTORCZYK, und SHERRALYN BOLLES, CPA, Beklagte.

Die Einreichungsfrist im zweiten Distributionsplan für den Logitech Fair Fund wurde bis zum 29. März 2022 verlängert.

Wenn Sie Logitech-Stammaktien (LOGN) an der SIX Swiss Exchange (das ?Wertpapier“) im Zeitraum vom 28. Mai 2011 bis einschließlich 27. Juli 2011 (der ?Rückforderungszeitraum“) gekauft haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.

BITTE LESEN SIE DIESEN HINWEIS SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG.

SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG DURCH DEN LOGITECH FAIR FUND.

DIESER HINWEIS ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DEN LOGITECH FAIR FUND UND DAS ANSPRUCHSVERFAHREN.

Worum es in diesem Fall geht:

Am 19. April 2016 erließ die Securities and Exchange Commission (die ?Kommission“) eine Verfügung zur Einleitung eines Unterlassungsverfahrens gemäß Abschnitt 21C des Securities Exchange Act von 1934, zur Durchführung von Feststellungen und zur Verhängung von Unterlassungsanordnungen und Geldstrafen (die ?Verfügung“) gegen die Beklagten. In der Verfügung stellte die Kommission fest, dass Logitech für wiederholte Fälle von unsachgemäßer Buchführung zwischen 2008 und 2013 im Zusammenhang mit einer Produktabschreibung, Garantieverpflichtungen und Umsatzrealisierung verantwortlich ist. Die Kommission befand ferner, dass Doktorczyk und Bolles, beide ehemalige Führungskräfte von Logitech, für die nicht ordnungsgemäße Verbuchung von Gewährleistungsverbindlichkeiten verantwortlich sind, die während ihrer Anstellung entstanden sind. Die Kommission ordnete an, dass Logitech, Doktorczyk und Bolles zivilrechtliche Geldstrafen in Höhe von 7.500.000,00 US-Dollar, 50.000,00 US-Dollar bzw. 25.000,00 US-Dollar zu zahlen haben.

Am 27. Februar 2018 richtete die Kommission gemäß Abschnitt 308(a) des Sarbanes-Oxley Act von 2002 einen Fair Fund ein, damit die von den Beklagten gezahlten zivilrechtlichen Geldstrafen in Höhe von 7,575 Millionen US-Dollar zugunsten der geschädigten Anleger verteilt werden können (der „Logitech Fair Fund“). Das Vermögen des Logitech Fair Fund unterliegt der ständigen Rechtsprechung und Kontrolle der Kommission.

Die Kommission genehmigte den ersten Verteilungsplan (?Erster Plan“) am 26. Oktober 2018, der zur vollständigen Entschädigung, einschließlich angemessener Zinsen, aller anspruchsberechtigten Antragsteller führte, die Aktien von Logitech-Stammaktien am Nasdaq Global Select Market erworben hatten.

Mit Verfügung vom 20. September 2021 genehmigte die Kommission den zweiten Verteilungsplan (der ?Zweite Plan“), nach dem der Fondsverwalter den verfügbaren Nettofonds an die anspruchsberechtigten Antragsteller ausschütten wird, die das Wertpapier während des Rückforderungszeitraums erworben haben. Weitere Informationen zum Zweiten Plan finden Sie unter: www.logitechfairfund.com Dort finden Sie auch die Definitionen der hervorgehobenen Begriffe in dieser Pressemitteilung.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung

Um Anspruch auf eine Auszahlung aus dem Fair Fund zu haben, müssen Sie zwischen dem 28. Mai 2011 und dem 27. Juli 2011 (einschließlich) Logitech-Stammaktien an der SIX Swiss Exchange unter dem Handelssymbol LOGN erworben haben und ansonsten die Kriterien des Zweiten Plans erfüllen.

Einreichen einer Forderung

Sie können ein Forderungsnachweisformular online unter www.logitechfairfund.com/OSA einreichen. Befolgen Sie dafür die Anweisungen zur elektronischen Einreichung. Sie können auch das unter diesem Link verfügbare Forderungsnachweisformular herunterladen, es ausfüllen und es per Post senden an:

Logitech Fair Fund

c/o Epiq

P.O. Box 10568

Dublin, OH 43017-7268

Questions@logitechfairfund.com

Sie müssen das Forderungsnachweisformular ausfüllen und unterschreiben und es spätestens bis zum 29. März 2022 bei der Fondsverwaltung einreichen (es gilt das Datum des Poststempels oder, falls es nicht per US-Post verschickt wird, der Eingang bei der Fondsverwaltung).

Wenn Sie Fragen haben oder ein Forderungsnachweisformular per Post erhalten möchten, können Sie unter der Nummer 877-919-5896 anrufen, eine Anfrage an Questions@logitechfairfund.com senden oder www.logitechfairfund.com besuchen.

QUELLE Epiq

Verwandte Links

http://www.logitechfairfund.com

Original-Content von: Epiq übermittelt durch news aktuell

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