Sinnvolle Reiseerleichterungen - unnötige Homeofficepflicht

Zürich (ots) –

Swissmem nimmt die neuen vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie zur Kenntnis.

Die Anpassungen der Reiseregeln erachtet Swissmem als sinnvoll und differenziert. Dass nun ein zweiter Test für geimpfte und genesene Personen nach Rückkehr aus dem Ausland nicht mehr notwendig sein wird, ist eine begrüssenswerte Erleichterung für Geschäftsreisende. Sollten die Testkapazitäten im Ausland in den kommenden Wochen zu klein sein, fordert Swissmem, dass der Bundesrat die bis vor kurzem geltende Selbstdeklaration wieder einführt. Damit könnten Reisende darlegen, dass ein Test nicht möglich war.

Swissmem begrüsst zudem, dass das summarische Verfahren bei der Kurzarbeitsentschädigung fortgesetzt wird. Dabei muss der jüngste Entscheid des Bundesgerichtes über die Anrechnung von Ferien und Feiertagen sowohl rückwirkend wie auch künftig umgesetzt werden.

Hingegen lehnt Swissmem die erneute Homeoffice-Pflicht ab. Sie ist für die Industrie nicht praktikabel und trägt nichts zur Eindämmung der Pandemie bei. Die Industriebetriebe haben seit Anbeginn der Pandemie die Schutzkonzepte konsequent umgesetzt und waren nie ein Hotspot der Virusverbreitung. Swissmem fordert, dass die Homeoffice-Pflicht spätestens am 24. Januar 2022 wieder aufgehoben wird.

Pressekontakt:

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail i.zimmermann@swissmem.ch

Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
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