Branchenvereinbarung Vermittler in der Krankenversicherung: Die Aufsichtskommission zieht eine erste Bilanz

Bern (ots) –

Die Aufsichtskommission, die für die Einhaltung der Branchenvereinbarung zur Vermittlertätigkeit in der Krankenversicherung zuständig ist, hat am Montag an einer Pressekonferenz ihre bisherigen Aktivitäten, Beschlüsse und Sanktionen vorgestellt. Die Branchenvereinbarung, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, verbietet telefonische Kaltakquise, legt Qualitätsstandards für die Beratung fest und begrenzt die Höhe der an Vermittler gezahlten Provisionen. Bislang hat die Aufsichtskommission 80 Verstossmeldungen erhalten. Sie hat insbesondere Geldbussen für Kaltakquise verhängt sowie die Auslegung der Branchenvereinbarung präzisiert, z. B. in Bezug auf die Obergrenzen der Provisionen.

Unerwünschte Telefonate von teilweise unseriösen Vermittlern sind für die Bevölkerung ein Ärgernis. Deshalb hat die Branche reagiert und sich intern schärfere Regeln auferlegt. Die Branchenvereinbarung ermöglicht es, Vermittler, die gewissenhaft arbeiten, von solchen, die sich nicht an die Qualitätsstandards halten, abzugrenzen. Ob die Regeln eingehalten werden, muss die Aufsichtskommission beurteilen. Diese setzt sich derzeit aus acht Mitgliedern zusammen, darunter ist eine Vertreterin von Konsumentenorganisationen.

Seit dem Start hat die Aufsichtskommission 80 Verstossmeldungen gegen die Branchenvereinbarung Vermittler erhalten. Die Beschwerden betrafen z.B. Fälle von Kaltakquise – d.h. wenn potentielle Kunden von Vermittlern ohne vorherige Absprache kontaktiert werden – oder die Nichtbeachtung des Sternchens im Telefonbuch. Zwei Beschwerden führten zu Sanktionen mit Bussen in der Höhe von 15″000 Franken und Verfahrenskosten von 10″000 Franken, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Die Sanktionen richten sich nach der Schwere des Vergehens. Die in der Branchenvereinbarung festgelegten Höchstbussen betragen 100″000 Franken für die Grundversicherung und 500″000 Franken für die Zusatzversicherung.

Die Zahl von 80 Verstossmeldungen liegt unter den in den Vorjahren bei den Dachverbänden eingereichten Anträgen. Dieser Rückgang scheint darauf hinzudeuten, dass die Branchenvereinbarung erste Früchte trägt und dass die Selbstregulierung funktioniert.

Begrenzung der an Vermittler gezahlten Provisionen

Die Aufsichtskommission hat auch die Auslegung der Branchenvereinbarung präzisiert bezüglich der Obergrenzen für die an Vermittler gezahlten Provisionen. Diese dürfen gemäss der Branchenvereinbarung für den Abschluss eines Vertrages in der Grundversicherung maximal 70 Franken und in der Zusatzversicherung 12 Monatsprämien betragen.

Diese Obergrenzen dürfen nicht aufgrund von zusätzlichen Beratungsleistungen überschritten werden. So hat die Aufsichtskommission entschieden, dass ein Vermittler nicht gesondert für die Beratung über Gesundheites-Apps der Versicherer vergütet werden darf. Genauso kann ein Vermittler keine höhere Entschädigung erhalten im Fall von ausländischen Kunden, die bezüglich des schweizerischen Krankenversicherungssystems ein höheres Informationsbedürfnis haben.

Versicherte sollen Verstösse melden

Alle Versicherten können sich an die Aufsichtskommission wenden, um einen vermuteten Verstoß gegen die Branchenvereinbarung zu melden. Auch Konsumentenorganisationen, Versicherer und ihre Verbände können dies tun. Bei einer Verstossmeldung ist es wichtig, ausreichende Informationen zu liefern, damit die Aufsichtskommission Nachforschungen anstellen kann, z. B. den Namen des Vermittlungsunternehmens und den Namen des Versicherers, mit dem es in Kontakt steht.

Allgemeinverbindlichkeit

Die Branchenvereinbarung wurde von einer grossen Mehrheit der Versicherer unterzeichnet, die mehr als 90 % der Versicherten in der Schweiz vertreten. Parallel zum Inkrafttreten der Branchenvereinbarung am 1. Januar 2021 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Regulierung der Vermittler erarbeitet, welcher die Möglichkeit vorsieht, die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Aufsichtskommission unterstützt diese Bestimmung, mit der sichergestellt wird, dass die Branchenvereinbarung ausnahmslos für alle Versicherer gilt.

Besetzung der Aufsichtskommission

Die Zusammensetzung der Aufsichtskommission stellt eine gute gesamtschweizerische Repräsentativität sicher und bringt unterschiedliche Profile zusammen. Gleichzeitig verfügt die Kommission über die nötige Fachexpertise im Bereich der Krankenversicherung:

– Lucius Dürr, Präsident

– Patrizia Pesenti, Vize-Präsidentin

– Babette Sigg, Mitglied und Vertreterin Konsumentenorganisationen

– Roland Chlapowski, Mitglied

– Jérôme Cosandey, Mitglied

– Charly Haenni, Mitglied

– Ueli Kieser, Mitglied

– Daniel Loup, Mitglied

Weitere Informationen: https://fair-mittler.ch/aufsichtskommission

Kontakt für Medienschaffende:

Lucius Dürr, Präsident, Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler, 079 377 56 76, duerr@fair-mittler.ch (Deutsch)

Patrizia Pesenti, Vizepräsidentin Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler, 0800 00 02 82, pesenti@fair-mittler.ch (Italienisch)

Roland Chlapowski, Mitglied Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler, 0800 00 02 82, chlapowski@fair-mittler.ch(Französisch)

Pressekontakt:

Lucius Dürr, Präsident, Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler, 079 377 56 76,
duerr@fair-mittler.ch (Deutsch)

Patrizia Pesenti, Vizepräsidentin Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler, 0800 00 02 82, pesenti@fair-mittler.ch (Italienisch)

Roland Chlapowski, Mitglied Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler, 0800 00 02 82, chlapowski@fair-mittler.ch (Französisch)

Original-Content von: Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler übermittelt durch news aktuell

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});