Eyemaxx Real Estate AG - mzs Rechtsanwälte verlangen Einberufung einer Gläubigerversammlung

Düsseldorf (ots) –

Gläubigerversammlung zu den Anleihen 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3), 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ1) und 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4)

Da die Emittentin ausweislich ihrer eigenen Veröffentlichungen zahlungsunfähig ist, sind kurzfristig die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln. Hierzu ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger erforderlich, der unabhängig von der Emittentin ist und nur die Interessen der Anleihegläubiger wahrnimmt. Hierzu hat die Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf im Auftrag des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS („DMAF“) und des Europäischen Mittelstandsanleihen FONDS („EMAF“) gegenüber der Eyemaxx Real Estate AG sowie der Insolvenzverwalterin Frau Dr. Reisch (Wien) kurzfristig die Einberufung einer Gläubigerversammlung verlangt, in welcher der erfahrene Kapitalmarktrechtler Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter gewählt werden soll. Der vorgeschlagene Kandidat verfügt über umfangreiche Erfahrungen aus zahlreichen Positionen als gemeinsamer Vertreter und über das entsprechende Know-how und Vertrauen vieler institutioneller Investoren im Markt.

Als Anleihegläubiger können Sie sich gerne direkt bei der Kanzlei mzs Rechtsanwälte per E-Mail an info@mzs-recht.de kostenfrei und unverbindlich für weitere Informationen registrieren.

Pressekontakt:

Dr. Thomas Meschede
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
______________________________________

mzs Rechtsanwälte
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB
Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 69002 0
Telefax: +49 (0) 211 69002 99
E-Mail: meschede@mzs-recht.de
web: www.mzs-recht.de

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