BioVaxys baut Portfolio an geistigem Eigentum in globalen Märkten weiter aus
Vancouver, British Columbia (ots/PRNewswire) –
– Anmeldungen für internationalen Patent- und Markenschutz von CoviDTH
BioVaxys Technology Corp. (CSE: BIOV), (FRA: 5LB), (OTCQB: BVAXF) („BioVaxys“ oder „Unternehmen“) gab heute bekannt, dass es den Patentschutz für CoviDTH, sein T-Zell-Diagnostikum zum Nachweis einer Immunreaktion auf SARS-CoV-2, durch die Einreichung eines internationalen Patentantrags im Rahmen des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens („PCT“) für eine breite geographische Marktabdeckung außerhalb der USA erweitert hat. Obwohl die CoviDTH-Diagnoseergebnisse von einem geschulten Techniker oder Gesundheitsdienstleister visuell interpretiert werden sollen, umfassen weitere Patentansprüche die Datenerfassung und -analyse durch Methoden wie optische, Infrarot- und Ultraschallbildverarbeitung.
Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens („PCT“), ein Patentvertrag mit mehr als 150 Mitgliedsländern, ermöglicht es, eine Erfindung gleichzeitig in einer Vielzahl von Ländern zum Patent anzumelden, indem eine einzige „internationale“ Patentanmeldung eingereicht wird, anstatt mehrere separate nationale oder regionale Patentanmeldungen einzureichen.
BioVaxys hat vor kurzem auch internationale Anträge auf Eintragung der Marke CoviDTH in ausgewählten Märkten wie Kanada, Mexiko, der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich gestellt. Vor sechs Monaten beantragte das Unternehmen beim United States Patent and Trademark Office („USPTO“) die Eintragung seiner Marke „CoviDTH“ in den USA. Markenanmeldungen in bestimmten Ländern können so behandelt werden, als wären sie am Anmeldetag der US-Anmeldung eingereicht worden, vorausgesetzt, die Anmeldungen werden innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmeldetag in den USA eingereicht. BioVaxys kann die Markeneintragung von CoviDTH in anderen Ländern auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen, allerdings ohne den Vorteil des früheren US-Anmeldedatums.
James Passin, CEO von BioVaxys, erklärt: „Angesichts der dringenden Bedeutung der Kommerzialisierung eines kostengünstigen Diagnostikums für die T-Zell-Immunität gegen Covid-19 im Zusammenhang mit der globalen Pandemie halten wir es für entscheidend, das geistige Eigentum in internationalen Schlüsselmärkten zu schützen, während wir weiter auf die Einreichung einer IND in den Vereinigten Staaten hinarbeiten.“
BioVaxys behauptet weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass es in der Lage ist, das SAR-CoV-2-Virus zu diesem Zeitpunkt zu behandeln.
Informationen zu BioVaxys Technology Corp.
Die in Vancouver ansässige BioVaxys Technology Corp. (www.biovaxys.com) ist ein in British Columbia registriertes Biotechnologieunternehmen für klinische Phasen, das virale und onkologische Impfstoffplattformen sowie Immundiagnostik entwickelt. Das Unternehmen entwickelt einen SARS-CoV-2-Impfstoff auf der Grundlage seiner haptenisierten viralen Proteintechnologie und bereitet eine klinische Studie seines haptenisierten autologen Zellimpfstoffs in Kombination mit Anti-PD1- und Anti-PDL-1-Checkpoint-Inhibitoren vor, die zunächst für Eierstockkrebs im Stadium III/Stadium IV entwickelt werden soll. Ebenfalls in der Entwicklung ist CoviDTH®, ein Diagnostikum zur Bewertung des Vorhandenseins oder Fehlens einer T-Zellen-Immunantwort auf SARS-CoV-2, das Virus, das Covid-19 verursacht. BioVaxys verfügt über mehrere erteilte US-Patente und anhängige Patentanmeldungen im Zusammenhang mit seinem Krebsimpfstoff sowie über anhängige Patentanmeldungen für seinen SARS-CoV-2 (Covid-19)-Impfstoff und seine Diagnosetechnologien. Die Stammaktien von BioVaxys sind an der CSE unter dem Börsenkürzel „BIOV“ notiert und werden an der Frankfurter Börse (FRA: 5LB) und in den USA (OTCQB: BVAXF) erstellt wurde.
IM NAMEN DES VERWALTUNGSRATS
Signiert „James Passin“
James Passin, CEO
+1 646 452 7054
Vorsichtige Aussagen in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ und „zukunftsgerichtete Aussagen“ (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne der geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetze einschließlich des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle hierin enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, insbesondere Aussagen über die zukünftige operative oder finanzielle Performance des Unternehmens, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, aber nicht immer, durch Wörter wie „erwartet“, „antizipiert“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „potenziell“, „möglich“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet, oder durch Aussagen, dass Ereignisse, Bedingungen oder Ergebnisse „eintreten werden“, „können“, „könnten“ oder „sollten“. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beziehen sich unter anderem auf den Abschluss der Studie am Mausmodell, die behördliche Genehmigung für eine Phase-I-Studie mit dem Impfstoffkandidaten BVX-0320 am Menschen und die allgemeine Entwicklung der Impfstoffe von BioVaxys, einschließlich eines haptenisierten SARS-Cov-2-Protein-Impfstoffs. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können erheblich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden.
Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Meinungen und Prognosen zu dem Zeitpunkt wider, an dem die Aussagen gemacht wurden, und basieren auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, vor allem der Annahme, dass BioVaxys bei der Entwicklung und Erprobung von Impfstoffen erfolgreich sein wird. Diese Annahmen und Schätzungen werden von der Gesellschaft zwar als vernünftig erachtet, unterliegen jedoch von Natur aus erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten, einschließlich des Risikos, dass sich die Impfstoffe von BioVaxys nicht als wirksam erweisen und/oder nicht die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erhalten. In Bezug auf das Geschäft von BioVaxys gibt es eine Reihe von Risiken, die die Entwicklung seiner biotechnologischen Produkte beeinträchtigen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Bedarf an zusätzlichem Kapital zur Finanzierung klinischer Studien, seine fehlende Betriebsgeschichte, die Ungewissheit, ob seine Produkte den langen, komplexen und teuren klinischen Studien- und behördlichen Genehmigungsprozess für die Zulassung neuer Medikamente, der für die Marktzulassung erforderlich ist, durchlaufen werden, die Ungewissheit, ob seine autologe Zellimpfstoff-Immuntherapie so entwickelt werden kann, dass sie sichere und wirksame Produkte hervorbringt und, wenn ja, ob ihre Impfstoffprodukte kommerziell akzeptiert und profitabel sein werden, die Ausgaben, Verzögerungen und Ungewissheiten und Komplikationen, denen biopharmazeutische Unternehmen in der Entwicklungsphase typischerweise ausgesetzt sind, finanzielle und entwicklungsbezogene Verpflichtungen im Rahmen von Lizenzvereinbarungen, um ihre Rechte an ihren Produkten und Technologien zu schützen, die Erlangung und der Schutz neuer geistiger Eigentumsrechte und die Vermeidung von Verletzungen gegenüber Dritten sowie ihre Abhängigkeit von der Herstellung durch Dritte.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der zukunftsgerichteten Aussagen von Überzeugungen, Meinungen, Projektionen oder anderen Faktoren, wenn sich diese ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Medienkontakte BioVaxys Technology Corp. Gina Cestari, Senior VP 6 Degrees Public Relations +1 917 797 7904
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