EU-Whistleblower-Richtlinie: Gesetzlicher Schutz der Hinweisgebenden betrifft auch Schweizer Unternehmen
Zürich (ots) - Mit der EU-Richtlinie 2019/1937 tritt ab 17. Dezember 2021 eine Verordnung in Kraft, die Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden bzw. EUR 10 Mio. Umsatz p.a. zu einem anonymen Hinweisgebersystem verpflichtet. Ab 2023 wird die Grenze nochmals gesenkt, und zwar auf 50 Mitarbeitende. Auch Schweizer Unternehmen sind betroffen, da die Veror...
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