Corona hat die Spitäler und Kliniken gefordert / Konsequenzen des Behandlungsverbots 2020 sind einschneidend

Bern (ots) – Die Konsequenzen des sechswöchigen vom Bund angeordneten Behandlungsverbots im Frühjahr 2020 waren für die Spitäler und Kliniken in finanzieller Hinsicht einschneidend. H+ Die Spitäler der Schweiz fordert deshalb vom Staat, dass er die Vorhalteleistungen entschädigt und Lösungen vorschlägt, um die entstandenen Mehrkosten zu decken. Mittelfristig muss aus Sicht von H+ jedoch die chronische Unterfinanzierung im Spitalbereich angegangen werden. Mit der Kampagne „Zukunft Spitallandschaft“ fordert H+ gemeinsam mit seinen Mitgliedern einen Marschhalt.

Die Zahlen der Spitäler und Kliniken, aber auch des Vereins SpitalBenchmark, zeigen, dass das im Frühjahr 2020 vom Bund angeordnete Behandlungsverbot einschneidende Konsequenzen auf die finanzielle Situation der Spitäler und Kliniken gehabt hat. Allein durch das sechswöchige Behandlungsverbot vom 16. März bis 26. April 2020, während dem die Spitäler und Kliniken Spitalkapazitäten freigehalten und damit gegenüber dem Bund sowie den Kantonen sogenannte Vorhalteleistungen erbracht haben, belaufen sich die Kosten insgesamt auf CHF 1.3 bis 1.5 Mia. (mehr Informationen unter: www.spitalbenchmark.ch). Die Jahresabschlüsse der Spitäler zeigen aber auch, dass es kantonale, regionale und spitalindividuelle Unterschiede in Bezug auf die Höhe des COVID-bedingten finanziellen Schadens gibt. Dies einerseits aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Institutionen und andererseits aufgrund schon geleisteter, aber ebenfalls unterschiedlicher Kompensationen der Ausfälle durch einzelne Kantone.

Entschädigung der Vorhalteleistungen muss vom Staat getragen werden

H+ fordert vom Staat eine angemessene Entschädigung der vom Bund bestellten Vorhalteleistungen und eine Lösung, um die Mehrkosten der Spitäler und Kliniken zu decken. Einige Kantone haben ihre Spitäler und Kliniken teilweise für den entstandenen Schaden entschädigt, wie beispielsweise die Kantone Aargau, Basel, Bern, Genf, Graubünden, Waadt und Zürich. Doch der Bund lehnt es weiterhin ab, sich an der Entschädigung der Spitäler und Kliniken auf nationaler Ebene zu beteiligen. Dies hat ein Gespräch mit Bundesrat Alain Berset im August 2020 deutlich gezeigt, an dem alle betroffenen Akteure teilgenommen haben. H+ unterstützt deshalb die Forderung der Gesundheitsdirektoren Konferenz GDK, dass sich auch der Bund an den finanziellen Ausfällen der Spitäler und Kliniken zu beteiligen hat. Verschiedene Kantone haben dazu bereits Standesinitiativen eingereicht bzw. auf den Weg gebracht.

COVID-19-bedingter Schaden und Unterfinanzierung gefährdet langfristig Gesundheitsversorgung

Das Behandlungsverbot im Frühjahr 2020 hat auf die Finanzsituation der Spitäler und Kliniken einen grossen Einfluss gehabt und wirkt sich auch auf ihre EBITDA-Margen aus. Gesamthaft sind die EBITDA-Margen der Spitäler und Kliniken gesunken. So haben die meisten Institutionen eine EBITDA-Marge von weit unter 10%, was laut PwC als das Minimum angesehen wird. Eine nachhaltige Finanzierung der Spitäler und Kliniken ist so nicht möglich: Investitionen in die Zukunft können so nicht bzw. nicht rechtzeitig getätigt werden. Dies gefährdet die Spitallandschaft und die künftige Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung. Die finanziellen Auswirkungen des vom Bund angeordneten Behandlungsverbot sind jedoch nur ein Element mit finanziellen Konsequenzen für die Spitäler und Kliniken. Weitere politische Bestrebungen und Massnahmen wollen den Handlungsspielraum der Spitäler und Kliniken weiter einschränken und gefährden damit die finanzielle Grundlage der Institutionen, wie beispielsweise das Massnahmenpaket 2 des Bundes zur Kostendämpfung und die KVV-Revision I sowie Anpassungen im Zusatzversicherungsbereich. Grundlagen dazu finden sich auf

www.zukunft-spitallandschaft.ch

Pressekontakt:

Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel.: 031 335 11 63
E-Mail: medien@hplus.ch

Original-Content von: H+ Die Spitäler der Schweiz übermittelt durch news aktuell

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