Die Wirtschaft sagt JA zum Covid-19-Gesetz

Zürich (ots) – Eine breite Allianz von Branchenverbänden setzt sich im Wirtschaftskomitee „JA zum Covid-19-Gesetz“ gemeinsam für eine Annahme des Covid-19-Gesetzes ein. Diese ermöglicht es dem Staat, KMU und Gewerbe in der grössten wirtschaftlichen Krise seit 50 Jahren zu helfen. Das Covid-19-Gesetz rettet damit unzählige Unternehmen und Arbeitsplätze.

Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über das Covid-19-Gesetz ab, weil dagegen ein Referendum ergriffen wurde. Bei einem Nein treten per 25. September 2021 sämtliche Massnahmen, die im Gesetz geregelt sind, ausser Kraft- insbesondere die Wirtschaftshilfen. Das Wirtschaftskomitee „JA zum Covid-19-Gesetz“ empfiehlt das Covid-19-Gesetz zur Annahme. Es präsentierte heute seine Argumente anlässlich einer Medienkonferenz.

KMU stützen – Arbeitsplätze sichern

Das Covid-19-Gesetz ermöglicht finanzielle Hilfen für Unternehmen und Arbeitnehmende. Denn im Covid-Gesetz ist mitunter folgendes geregelt: die Härtefallregelung, die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung und des Erwerbsersatzes wie auch Hilfsprogramme für Medien, Sport und Kultur. KMU und ihre Mitarbeitenden tragen in der Pandemie eine grosse Last aufgrund von betrieblichen Schliessungen und Einschränkungen. Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, zeigt sich besorgt: „Eine Ablehnung geht zu Lasten jener, die bereits viel geopfert haben. Noch immer sind hunderttausende Personen auf Kurzarbeit angewiesen.“

Ohne Covid-Gesetz keine Wirtschaftshilfen

Der Bund stellt Unternehmen, Vereinen und Menschen rund 35 Milliarden Franken im Rahmen des Covid-19-Gesetzes zur Verfügung. Wird das Covid-19-Gesetz abgelehnt, laufen die meisten Hilfsmassnahmen aus. Daniela Schneeberger, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv warnt: „In der grössten wirtschaftlichen Krise seit 50 Jahren wäre das fatal. Die Covid-19-Pandemie würde sich ungebremst auf die Schweizer Wirtschaft durchschlagen und nachhaltigen Schaden anrichten.“ Das Covid-19-Gesetz legt den Rahmen für die staatlichen Hilfsmassnahmen fest. Damit schafft es für die betroffenen Unternehmen und die Angestellten etwas Verlässlichkeit in der aktuellen Krise. Dagegen wäre bei einem Wegfall des Covid-19-Gesetzes völlig ungewiss, ob und bis wann eine adäquate Ersatzlösung geschaffen werden kann.

Referendumsführer kämpfen auf dem falschen Schauplatz

„Die Gegner des Covid-19-Gesetzes bleiben darauf eine Antwort schuldig“, konstatiert Andreas Züllig, Präsident HotellerieSuisse. „Sie lassen sich auf ein gefährliches Experiment mit unsicherem Ausgang ein. Wer in der aktuellen Lage mit dem Feuer spielt, nimmt einen Flächenbrand auf Kosten der Menschen in den betroffenen Branchen in Kauf. Aus wirtschaftlicher Sicht dürfen zentrale Kompensationsmassnahmen wie die Härtefälle nicht auf das Spiel gesetzt werden.“ Ein Nein bedeutet zudem nicht, dass die Auflagen und Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie gestoppt wären. Ohne das Gesetz wären die Befugnisse des Bundesrates noch umfassender. Genau diese wollen die Referendumsführer einschränken. Dafür haben sie sich den falschen Schauplatz ausgesucht. Nachdem der Bundesrat zu Beginn der Krise per Notrecht agierte, schränkt nun das Covid-19-Gesetz die Befugnisse des Bundesrates ein. Es verankert etwa das Mitspracherecht der Sozialpartner und Kantone. „Mit dem Covid-19-Gesetz kehrte die Regierung zurück zum ordentlichen Gesetzgebungsprozess. Das Parlament investierte unzählige Arbeitsstunden in deren Weiterentwicklung. Die aktuelle Fassung war in der Schlussabstimmung politisch breit abgestützt.“, erinnert sich Nationalrat Nicolo Paganini.

Das Covid-19-Gesetz ist für das Management der Pandemie aus gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht absolut zentral. Mit einem Nein zum Covid-19-Gesetz würde das Parlament die Möglichkeit verlieren, rasch und flexibel auf Entwicklungen antworten zu können. Die Reaktionsfähigkeit der politischen Institutionen wäre in der Krise deutlich geschwächt. Jede weitere Verzögerung schadet der Schweizer Wirtschaft.

Wirtschaftskomitee „JA zum Covid-19-Gesetz“

Dem Komitee gehören zurzeit folgende Organisationen an: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schweizer Tourismus-Verband (STV), GastroSuisse, HotellerieSuisse, IG Fitness Schweiz, Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz, Netzwerk Schweizer Pärke, Parahotellerie Schweiz, Seilbahnen Schweiz, Swiss Retail Federation, Swiss Snowsports, Verband öffentlicher Verkehr, Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen sowie der Verband Schweizer Tourismusmanager.

Kontaktpersonen für Interviewanfragen:

Nationalrätin Daniela Schneeberger, Vizepräsidentin Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Tel. +41 (0)79 233 84 80

Nationalrat Nicolo Paganini, Präsident Schweizer Tourismus-Verband, Tel. +41 (0)79 605 19 43

Casimir Platzer, Präsident GastroSuisse, Tel. +41 (0)44 377 53 53

Andreas Züllig, Präsident HotellerieSuisse, Tel. +41 (0)79 236 54 58

Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Tel. +41 (0)79 285 47 09

Pressekontakt:

Wirtschaftskomitee „Ja zum Covid-19-Gesetz“
c/o GastroSuisse
Kommunikation
Tel. 044 377 53 53 / communication@gastrosuisse.ch

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