Allianz Suisse passt Umwandlungssätze in der Vollversicherung an

Wallisellen (ots) – Rekordtiefe Zinsen und eine gestiegene Lebenserwartung in der Schweiz führen in der beruflichen Altersvorsorge wegen des zu hohen BVG-Umwandlungssatzes bereits seit Jahren zu einer starken Umverteilung der Pensionskassengelder von den Erwerbstätigen zu Rentnern. Um auch künftig Spielraum für eine attraktive Gesamtverzinsung der Altersguthaben zu haben und die Renten nachhaltig und langfristig zu sichern, passt die Allianz Suisse die Umwandlungssätze in der Vollversicherung zum 01. Januar 2022 an.

Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Altersvorsorge, doch sie steht seit längerer Zeit unter Reformdruck. Der gesetzlich festgelegte BVG-Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berücksichtigt weder die gestiegene Lebenserwartung noch das rekordtiefe Zinsniveau und führt deshalb jährlich zu einer schweizweiten Umverteilung von Aktiven zu Rentnern in Milliardenhöhe. Damit die finanzielle Stabilität und die Gerechtigkeit innerhalb der unterschiedlichen Generationen nachhaltig sichergestellt werden kann, ist eine rasche und deutliche Senkung des BVG-Umwandlungssatzes dringend nötig. Es ist zu hoffen, dass mit der geplanten BVG-Reform eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes erreicht werden kann, auch wenn die darin geplante Senkung auf 6,0 Prozent die Problematik der Umverteilung nicht vollständig beheben, sondern lediglich abschwächen wird.

Renten nachhaltig und langfristig sichern

Den aktuellen Rahmenbedingungen entsprechend übernehmen der Stiftungsrat der BVG-Sammelstiftung der Allianz Suisse und die Allianz Suisse gemeinsam Verantwortung für die nachhaltige und langfristige Sicherung der Renten. Die reglementarischen Umwandlungssätze in der Vollversicherung werden ab 01.01.2022 in drei Schritten gesenkt. Die gesetzlichen Mindestleistungen werden in jedem Fall durch die Allianz Suisse garantiert.

                                                                                 Jahr      UWS für das           UWS für das          UWS für das            minimale              überobligatorische   überobligatorische            BVG-Altersguthaben*   Altersguthaben       Altersguthaben                (Männer und Frauen)   Männer               Frauen              2022      6.600%                4.654%               4.607%              2023      6.400%**              4.492%**             4.446%**            ab 2024   6.200%**              4.332%**             4.287%**            
*BVG-Mindestleistungen sind garantiert **vorbehältlich Genehmigung durch FINMA     

„Die zweite Säule ist bereits seit Jahren in Schieflage und um eine grundlegende Reform wird immer noch gerungen. Mit der Anpassung der Umwandlungssätze leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit“, betont Monika Behr, Leiterin Leben der Allianz Suisse.

Mit rund 14″000 angeschlossenen Betrieben und fast 85″000 Versicherten zählt die Allianz Suisse zu den führenden Anbietern von Vollversicherungen in der Schweiz. Das Interesse an der Vollversicherung vor allem bei KMU ist unverändert hoch, sagt Monika Behr: „Gerade in solch unsicheren Zeiten setzen die Unternehmen auf die finanzielle Sicherheit einer Vollversicherungslösung. Wir stehen mit voller Überzeugung hinter diesem Angebot und schaffen mit den neuen Umwandlungssätzen darüber hinaus die Voraussetzung, die Altersguthaben der angeschlossenen Betriebe auch künftig attraktiv verzinsen zu können.“

Pressekontakt:

Hans-Peter Nehmer
Telefon: 058 358 88 01; E-Mail: hanspeter.nehmer@allianz.ch

Bernd de Wall
Telefon: 058 358 84 14; E-Mail: bernd.dewall@allianz.ch

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