Die interkantonale Geldspielaufsicht heisst neu Gespa

Bern (ots) – Am 1. Januar 2021 trat das gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) in Kraft. Mit der Inkraftsetzung dieses Konkordats wurde die interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten abgelöst. Alle bei der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hängigen Verfahren und alle Rechte und Pflichten der Comlot gingen am 1. Januar 2021 auf die Gespa über.

Ab sofort stellt die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa sicher, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann. Sie hat per 1. Januar 2021 sämtliche Aufgaben und Kompetenzen der ehemaligen Comlot übernommen.

Die Gespa ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Ihr oberstes Organ ist der Aufsichtsrat. Dieser besteht – einschliesslich des Präsidenten – aus fünf Mitgliedern, wovon je zwei Mitglieder aus der französischsprachigen und deutschsprachigen Schweiz sowie ein Mitglied aus der italienischsprachigen Schweiz stammen. Die Kommissionsmitglieder der ehemaligen Comlot wurden auf den Jahresbeginn zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gespa. Das bisherige Sekretariat der Comlot wurde neu zur Geschäftsstelle der Gespa. Weiterhin verantwortet die vom Direktor geleitete Geschäftsstelle das operative Geschäft.

Die Umwandlung der Comlot in die Gespa wurde als Anlass für die Neugestaltung der Wort- und Bildmarke sowie der Website genommen. Unsere neue Website finden Sie unter www.gespa.ch.

Pressekontakt:

Für telefonische Auskünfte: 031 313 13 03
Manuel Richard (d), Direktor
Pascal Philipona (f), Mitglied der Geschäftsleitung

Original-Content von: Lotterie- und Wettkommission (Comlot) übermittelt durch news aktuell

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