Stellungnahme: Mediale Berichterstattung "Zoll stellt 781 Barren Gold und Silber sicher"

Wien (ots) – In zahlreichen in- und ausländischen Medien wurde am 15.09.2020 über einen angeblichen Schmuggel in Vorarlberg berichtet. Die von dieser vorverurteilenden und teils beleidigenden Berichterstattung betroffene Familie aus der Tschechischen Republik hat die auf Finanzstrafrecht spezialisierte Anwaltssozietät ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt.

Die verbreitete Behauptung, dass die Betroffenen „große Mengen Gold und Silber über die Grenze von Liechtenstein durch Österreich nach Hause schmuggeln wollten“, ist schlichtweg falsch. Tatsächlich sollten Edelmetalle (Anlagegold und Silber), die schon seit Jahren bei einer Bank im Fürstentum Liechtenstein verwahrt wurden, infolge eines Bank- und Depotwechsels zu einem Schweizer Bankinstitut nach Zürich überführt und dort eingelagert werden. Dabei gelangte die Familie mit dem KFZ ungeplant zur österreichischen Zollstelle.

Für Anlagegold und Silber fallen keine Zollabgaben an, darüber hinaus besteht für Anlagegold auch eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Aufgrund der konkreten Umstände sollte auch keine Einfuhrumsatzsteuer für Silber festzusetzen sein. „Bei richtiger rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes war daher gar keine Zoll- oder Steuerpflicht gegeben. Entsprechend kann auch der Tatbestand des Schmuggels nicht erfüllt worden sein“, so Martin Spornberger, der Rechtsanwalt der betroffenen Familienmitglieder. Ob allenfalls fahrlässig Anmeldepflichten im Bargeldverkehr verletzt wurden, wird im weiteren Verfahren zu klären sein.

Pressekontakt:

ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER
Rechtsanwälte GmbH
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