Der Schweizerische Versicherungsverband SVV lehnt Kündigungsinitiative ab

Zürich (ots) – Am 27. September 2020 entscheidet das Volk über die Kündigungsinitiative. Eine Annahme der Initiative gefährdet die Weiterführung des bilateralen Weges. Dieser ist für die Versicherungsbranche in der Schweiz von hoher Bedeutung. Deshalb lehnt der Schweizerische Versicherungsverband SVV die Initiative ab. Dieser Entscheid geht auf einen Vorstandsbeschluss vom 20. Juni 2019 zurück.

Die Kündigungsinitiative verlangt explizit die einseitige Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU, falls eine einvernehmliche Ausserkraftsetzung innerhalb von zwölf Monaten nicht gelingen sollte. Nach mehr als 15 Jahren Personenfreizügigkeit zeigt die Entwicklung des Arbeitsmarktes, dass die Zuwanderung eine wesentliche Ergänzung zu den im Inland verfügbaren Arbeitskräften darstellt. Sie spielt eine wichtige Rolle, die hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften decken zu können. Die Versicherungsbranche in der Schweiz ist auf die Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum angewiesen. Die Versicherungsunternehmen müssen in der Lage sein, qualifizierte Arbeitskräfte rekrutieren zu können – auch im Ausland.

Die Versicherungswirtschaft wie auch der Wirtschaftsstandort Schweiz benötigen sichere Rahmenbedingungen. Die Annahme der Kündigungsinitiative am 27. September 2020 und eine allfällige Kündigung der Personenfreizügigkeit würden sich negativ auf die Schweizer Wirtschaft auswirken. Sie würden die wirtschaftlichen Verhältnisse mit der EU gefährden. Aus diesem Grund lehnt der SVV die Kündigungsinitiative ab. Die Positionierung des SVV geht auf einen Entscheid des Vorstands vom 20. Juni 2019 zurück.

Pressekontakt:

Takashi Sugimoto, Telefon +41 44 208 28 55, takashi.sugimoto@svv.ch

Original-Content von: SVV Schweiz. Versicherungsverband übermittelt durch news aktuell

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