COVID-19-bedingter finanzieller Schaden für Spitäler bis 2.6 Mia. Franken: Nun braucht es rasche und adäquate Lösungen

Bern (ots) – Eine zweite Erhebung des Vereins SpitalBenchmark und PwC Schweiz beziffert den COVID-19-bedingten finanziellen Schaden für die Spitäler und Kliniken zwischen 1.7 und 2.6 Milliarden Franken bis Ende 2020. Dies als Folge der

Vorhalteleistungen, die aufgrund des vom Bundesrat am 13. März 2020 verordneten Behandlungsverbots von nicht dringenden Fällen entstanden sind. Am Treffen zwischen Bundesrat Berset und Vertretern von Leistungserbringern, Kantonen sowie Versicherern gilt es am 31. August zu definieren, wie diese Vorhalteleistungen kompensiert werden. Davon hängt die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ab, nicht zuletzt im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle.

Der COVID-19-bedingte finanzielle Schaden für die Spitäler und Kliniken beläuft sich bis 30. Juni 2020 auf rund 1.4 bis 1.8 Milliarden Franken. Hochgerechnet bis Ende Jahr kann sich der Schaden um rund weitere 0.3 bis 0.8 Milliarden Franken bis auf ein Total von 2.6 Milliarden Franken erhöhen. Der Schaden ist auf die Vorhalteleistungen der Spitäler zurückzuführen, welche sich im Sinne von Opportunitätskosten mittels Ertragsausfällen quantifizieren lassen. Rund 67 bis 75 Prozent des Gesamtschadens entfallen auf die Ertragsausfälle aufgrund des Behandlungs- und Operationsverbots, welches vom 17. März 2020 bis 26. April 2020 galt.

Kein Nachholeffekt erkennbar

Der erwartete Aufholeffekt nach der Lockdown-Phase ab 27. April 2020 ist bis Ende Juni 2020 nicht erkennbar. Somit konnte der entstandene Schaden bis anhin nicht verringert werden. Für den finanziellen Schaden in der Höhe von bis 2.6 Milliarden Franken muss eine Kompensation gefunden werden. „Es braucht eine sofortige, adäquate und spitalbezogene Finanzierungsregelung, welche die jeweiligen Beteiligungen von Bund, Kantonen und Versicherern festlegt“, erklärt H+ Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer. H+ fordert deshalb alle Akteure auf, am Treffen am kommenden Montag, 31. August 2020, tragfähige und adäquate Lösungen zu erarbeiten.

Weiter hat sich H+ im Rahmen der Vernehmlassung zum COVID-19-Gesetz dafür ausgesprochen, dass eine angemessene Entschädigung von Einschränkungen und Verboten von medizinischen Tätigkeiten gesetzlich geregelt werden soll.

Im Hinblick auf eine zweite COVID-19-Welle erachtet es H+ zudem als sinnvoll, den konkreten Zeitpunkt eines strikten Behandlungsverbots den Kantonsregierungen zu überlassen und die Spitäler und Kliniken dazu zu verpflichten, dass sie innerhalb kurzer Zeit auf Pandemie-Modus umstellen können.

Transparente Ausweisung der Kosten

H+ hat zusammen mit seinen Mitgliedern ein effektives und ressourcenschonendes Finanzierungs- und Plausibilisierungsmodell erstellt, welches die Mehrkosten und Ertragsausfälle transparent ausweisen kann. Das Modell berücksichtigt die spezifischen Gegebenheiten der Spitäler und Kliniken sowie das jeweilige politische und wirtschaftliche Umfeld.

Der Verein SpitalBenchmark und PwC Schweiz haben in einer zweiten Erhebung den COVID-19-bedingten finanziellen Schaden verfeinert und eingegrenzt. Für die Analyse konnten die Daten von rund 60% aller Fälle zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. Juni 2020 von Spitälern und Kliniken aus allen Versorgungsbereichen ausgewertet werden. Mehr unter: www.spitalbenchmark.ch/publikationen/

Pressekontakt:

Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel.: 031 335 11 63
E-Mail: anne.buetikofer@hplus.ch

Original-Content von: H+ Die Spitäler der Schweiz übermittelt durch news aktuell

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