Kanton Luzern: Neue Mobile Scan App oBeam für Ihre Steuerbelege

Die Steuersoftware steht ab sofort zum Download bereit. Mit der neuen Mobile Scan App oBeam können Sie Ihre Belege mit dem Smartphone fotografieren und diese der elektronischen Steuererklärung beifügen.

Mit diesem innovativen Tool will die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern die Quote der elektronisch eingereichten Steuererklärungen weiter steigern. Das spart Kosten und schont die Umwelt.

In den nächsten Tagen erhalten die Luzernerinnen und Luzerner die Steuererklärung 2019 mit dem persönlichen eFiling-Zugangscode. Die Steuersoftware steht ab sofort zum Download bereit. Ab diesem Jahr geht das Einreichen der Steuererklärung mittels eFiling noch einfacher. Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern stellt neu die App oBeam zur Verfügung. Damit können Sie Ihre Belege mit dem Smartphone fotografieren und diese der elektronischen Steuererklärung beifügen.

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Beziehen Sie die App im App Store bzw. in Google Play oder besuchen Sie die Website der Dienststelle Steuern.

Ihre Daten sind absolut sicher. Auf die mit oBeam erfassten Dokumente hat lediglich die Nutzerin bzw. der Nutzer selbst Zugriff. Die Dokumente werden verschlüsselt an den Server des Kantons Luzern übermittelt.

Mit der Lancierung der App leistet die Dienststelle Steuern einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung und will mit diesem innovativen Tool die Quote der elektronisch eingereichten Steuererklärungen weiter steigern. Das spart Kosten. Wer eFiling nutzt, verzichtet auf den Ausdruck auf Papier und leistet damit einen sinnvollen ökologischen Beitrag.

eFiling ist auch deshalb so bequem, weil im Kanton Luzern mit der Steuererklärung nur wenige Belege verlangt werden. Im Normalfall sind dies die Lohnausweise bzw. die Rentenbescheinigen und gegebenenfalls die Belege zum Abzug der Säule 3a. Für die allermeisten anderen Positionen der Steuererklärung genügt es in der Regel, die in der Steuersoftware integrierten Aufstellungen auszufüllen. Die dazugehörigen Belege sind nur auf ausdrückliche Aufforderung des Steueramtes einzureichen.

 

Quelle: Kanton Luzern
Titelbild: NIKCOA – shutterstock.com

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