Media Service: Bankgeheimnisverletzung im Fall Vincenz: Staatsanwaltschaft klärt nicht ab

Zürich (ots) – Ab 2016 veröffentlichte der Finanzblog «Inside Paradeplatz» Informationen über private Finanztransaktionen von Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seinem Geschäftspartner Beat Stocker. Wie Recherchen in der neusten Ausgabe der «Handelszeitung» zeigen, liess die betroffene Bank Julius Bär die mutmassliche Bankgeheimnisverletzung untersuchen und machte drei mögliche Tatverdächtige aus, darunter ein Ex-Kadermann der Bank.

Da die Verletzung des Bankgeheimnisses ein Offizialdelikt ist, müsste die verfahrensführende Zürcher Staatsanwaltschaft aktiv werden. Deren Sprecher Erich Wenzinger schreibt auf Anfrage: Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen sei auch der «von Ihnen angesprochene Informationsfluss» ein «Thema»: «Da im vorliegenden Fall aber weder ein konkreter Tatverdacht zutage getreten ist und bislang auch keine Strafanzeige eingegangen ist, wurde keine Untersuchung eingeleitet.»

Die Baselbieter Strafrichterin Monika Roth sieht in der Antwort der Zürcher Staatsanwaltschaft eine «reine Schutzbehauptung»: Mit der Publikation der detaillierten Finanztransaktionen liege ein konkreter, hinreichender Anfangsverdacht für ein Verfahren gegen Unbekannt vor. «Zumal die betroffene Bank ja den Sachverhalt einer möglichen Geheimnisverletzung selbst untersucht und offenbar mehrere Tatverdächtige ermittelt hat.» Im Gegensatz zum Finanzinstitut könnten die Zürcher Strafverfolger auf Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen zurückgreifen. «Mir ist es ein Rätsel, weshalb die Staatsanwaltschaft die Umstände nicht abklärt», sagt Richterin und Rechtsanwältin Roth.

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