Neue Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 / Bund behebt Fehler in der Umsetzung der Stellenmeldepflicht

Zürich (ots) – Viele Stellen aus dem Gastgewerbe müssen zu Unrecht dem RAV gemeldet werden. Die neue Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 schafft endlich Abhilfe. Die Stellenmeldepflicht bleibt jedoch ein Bürokratiemonster.

Der Bund hat die Berufsnomenklatur revidiert. Diese strukturiert die verschiedenen Berufsarten und bestimmt damit massgeblich, welche offenen Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden müssen. Die neue, feingliedrigere Einteilung sorgt dafür, dass die Arbeitslosigkeit in den verschiedenen Berufsarten genauer erfasst wird. Die angepasste Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 gilt ab dem 1. Januar 2020. GastroSuisse hatte die Korrekturen bereits vor der Einführung der Stellenmeldepflicht mit Nachdruck gefordert und begrüsst nun die Entwicklung.

Neue Praxis enthüllt Leerläufe

Die bisherige Berufsnomenklatur SBN 2000 trennt nicht zwischen Fachkräften und Hilfspersonal. In der Folge muss das Gastgewerbe Stellen melden, für die ein Fachkräftemangel herrscht. Das wird sich mit der CH-ISCO-19 ändern. Diese unterscheidet neu etwa zwischen Hilfsköchen, Küchengehilfen, Köchen und Küchenchefs, während diese Berufsarten zurzeit unter Küchenpersonal zusammengefasst sind. Durch die neue Struktur fallen die meisten gastgewerblichen Berufsarten ab 2020 nicht mehr unter die Stellenmeldepflicht, obschon der Schwellenwert der Arbeitslosenquote von 8 % auf 5 % sinkt. Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier von Kandersteg, sieht sich bestätigt: «Heute muss das Gastgewerbe zahlreiche Stellen zu Unrecht melden. Die Anpassung zeigt nun klar, dass die bisherigen Arbeitslosenquoten für Fachkräfte im Gastgewerbe die Realität nicht richtig widerspiegeln. Dadurch entstehen für die Branche grosse Leerläufe. Wir wurden von den RAV eineinhalb Jahre lang unnötig beübt.»

Weitere Korrekturen sind notwendig

Trotz der neuen Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 bleibt die Stellenmeldepflicht ein Bürokratiemonster ohne entscheidende Wirkung. So berücksichtigt sie die regionalen Unterschiede in der Arbeitslosigkeit nicht. Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher fordert deshalb in einer Motion, dass nicht mehr die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote, sondern die regionale oder kantonale Arbeitslosenquote einer Berufsart für die Stellenmeldepflicht massgebend sein soll. GastroSuisse unterstützt den Vorstoss. Darüber hinaus sollte die Wartezeit von fünf RAV-Arbeitstagen nicht gelten, wenn keine passenden Dossiers vorliegen. Mit den heute verfügbaren Technologien wäre eine Automatisierung der Prozesse realisierbar. GastroSuisse setzt sich weiterhin für eine unbürokratischere Umsetzung der Stellenmeldepflicht mit weniger Leerläufen ein.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Die Organisation mit dem Gründungsjahr 1891 setzt sich seit über 125 Jahren für die Interessen der Branche ein. GastroSuisse ist der grösste Branchenverband mit gegen 20’000 Mitgliederbetrieben (davon rund 2500 Hotels), organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen.

Kontakt:

GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch

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