Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein? - Voraussetzungen und Hürden

Mit einem Bildungsgutschein übernimmt ein Staat, hier Deutschland, mindestens teilweise die Kosten für Bildung, also Schule, Studium oder Betreuung. In Deutschland werden Bildungsgutscheine von der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben, um einen Weiterbildungsanspruch geltend zu machen. Aber was sind die Voraussetzungen für den Erhalt und wie wird er beantragt?

Nach § 81 Abs. 4 SGB III (Sozialgesetzbuch III) bescheinigt der Bildungsgutschein einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen, dass die Voraussetzungen vorliegen, eine berufliche Weiterbildung zu fördern. Maximal sind Bildungsgutscheine 3 Monate gültig – in dieser Zeit muss die Weiterbildung angefangen sein. Auch eine regionale Einschränkung ist möglich, ebenso eine Eingrenzung auf bestimmte Bildungsziele oder -bereiche.

Die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss dem Arbeitsvermittler der Wunsch nach einer Weiterbildung mitgeteilt werden. Nach bzw. mit einer Bedarfsprüfung wird ermittelt, ob die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein zutreffen. Diese sind:

  • Es muss eine Beratung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit stattgefunden haben.
  • Mit der Weiterbildungsmassnahme wird der Status der Arbeitslosigkeit aktuell oder in naher Zukunft abgewandt.

Das heisst, dass zum Beispiel Arbeitslose mit dem Streben nach beruflicher Weiterbildung ebenso der Zielgruppe zugehörig sind, wie Berufstätige, welche einer Arbeitslosigkeit durch Weiterbildungsmassnahmen präventiv begegnen möchten. Ebenso sind Personen mit fehlendem Berufsabschluss Teil der Zielgruppe, insofern das für einen Job eine Weiterbildung oder Umschulung bedingt.



Die Beantragung des Bildungsgutscheins frühzeitig beginnen!

Sollte der Berater sein OK gegeben haben, kann mit dem Beratungstermin begonnen werden. Dieser erfolgt normalerweise innerhalb von 4 Wochen nach dem Entscheid des Vermittlers bzw. nach der Bedarfsprüfung. Zu dem Termin sind mehrere Unterlagen mitzubringen:

  1. Nachweise über bisherige Bewerbungen
  2. Infos über durch den Abschluss gestiegene Berufschancen. Zur Argumentierung dienen Studien oder konkrete Stellenangebote.
  3. Infos über die Relevanz der Weiterbildung oder Umschulung für den Arbeitsmarkt allgemein.
  4. Konkrete Informationen über die Weiterbildung und den Bildungsträger.

Es wird bereits offensichtlich: Dieser Beratungstermin gleicht eher einem Bewerbungs- oder Überzeugungsgespräch. Als Anspruchstellender muss man seinen Anspruch gut begründen können. Der Arbeitsvermittler sollte erkennen können, wieso und in welcher Art die Weiterbildung- oder Umschulungsmassnahme der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienlich ist.

Die Weiterbildungsmassnahme beginnt früher als der Beratungstermin

Das ist ein Problem, denn um finanziell durch einen Bildungsgutschein entlastet zu werden, muss die Bildungsmassnahme nach dessen Genehmigung durchgeführt werden. Beginnt die Bildungsmassnahme in 3 Wochen, das Gespräch findet aber erst in 4 statt, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit eines formlosen Antrags bei Ihrem Arbeitsvermittler, um das Verfahren und die Zusage zu beschleunigen. Der Erfolgsfaktor wird höher, je weniger der Arbeitsvermittler an Aufwand hat – es ist folglich sinnvoll, bereits alle benötigten Unterlagen der Bitte um schnellere Bearbeitung beizulegen.

Mobilitätserklärung

Additiv empfiehlt es sich, um die Jobchancen und die Chancen auf den Bildungsgutschein weiter zu erhöhen, zusätzlich eine Mobilitätserklärung abzugeben. Der Antragsteller bestätigt damit, dass er bereit dazu ist, für den neuen Job umzuziehen.

Der Antrag scheitert – was nun?

Scheitert der Antrag bzw. wird der Anspruch auf Förderung der Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein abgelehnt, kann innerhalb eines Monats daraufhin Widerspruch eingelegt werden. Mit diesem wird die Entscheidung seitens der Agentur für Arbeit erneut überprüft.

 

Titelbild: © pixabay

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