Innovationsförderung mit besseren Strukturen: Das Innosuisse-Gesetz
VON Agentur belmedia News Recht
Mit dem neuen Innosuisse-Gesetz wird die Förderung von Innovationen im Sinne der Schweizer Volkswirtschaft und in Anbetracht von Unternehmensinteressen für kommende Anforderungen stark gemacht.
Hier erfahren Sie mehr über die positiven Aspekte der Inbetriebnahme einer „Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)“
Das Parlament berät in der Frühjahrssession das Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (SAFIG) oder kurz «Innosuisse-Gesetz». Es schafft die gesetzliche Grundlage für die Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Dadurch wird die Innovationsförderung im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft und im Interesser der Unternehmen für die künftigen Herausforderungen fit gemacht.
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist das erprobte zentrale Element für den Wissenstransfer von der Hochschulforschung in die Praxis. Die gemeinsamen Forschungsprojekte sind entscheidend für die Innovationskraft der Unternehmen, insbesondere auch von KMU.
Eindeutig festgelegte Verantwortlichkeiten
Das Innosuisse-Gesetz legt die Organisation der neuen Anstalt mit der Bezeichnung «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» fest und weist ihr die bisherigen Aufgaben der KTI zu. Die Zuständigkeiten werden klar auf die vier Organe Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Innovationsrat und Revisionsstelle aufgeteilt. Damit wird die strikte Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet.
Der Bedeutung der KTI und der stetig wachsenden finanziellen Mittel entsprechend, soll die bis anhin als ausserparlamentarische Kommission organisierte Institution mit der Reform angemessenere Strukturen und auch mehr Flexibilität erhalten. Mit der Organisation als öffentlich-rechtliche Anstalt kann bei mehrjährigen Projekten die Herausforderungen mit der Jährlichkeit der Kreditsprechung gelöst werden.
Die Schweizer Kader Organisation unterstützt die Einführung des Innosuisse-Gesetzes
Die SKO begrüsst auch, dass Innosuisse die Möglichkeit erhalten soll, aus den Bundesbeiträgen Reserven zu bilden. Der Vorschlag der Kommission, dass die Reserven 15 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen (und nicht nur 10 % wie vom Bundesrat beantragt) ist zu unterstützen. Das Bedauern der Finanzkommission, dass die Funktionskosten der Förderagentur nach der Reorganisation nicht sinken sollen, teilen wir.
Förderung des Nachwuchses als Kampf gegen Fachkräftemangel
Neben den bisherigen Aufgaben wird als neues Mandat die Nachwuchsförderung in Form von Stipendien an qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingeführt. Die Förderung ergänzt die wissenschaftliche Nachwuchsförderung des Schweizerischen Nationalfonds und leistet im Rahmen der Fachkräfteinitiative einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im wissenschaftlichen Bereich. Der Vorschlag einer Minderheit, neben Stipendien, auch zinslose Darlehen zur Nachwuchsförderung auszurichten, ist unterstützenswert.
Mit dieser Neuorganisation wird gewährleistet, dass innovative Unternehmen weiterhin unterstützt werden. Die aus der Forschungszusammenarbeit resultierenden Impulse tragen dazu bei, dass die Schweiz in Innovationsratings weiterhin einen Spitzenplatz einnehmen wird und Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, was zu unserem Wohlstand beiträgt.
Artikel von: Schweizer Kader Organisation SKO
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