„Deflexibilisierung“ des Arbeitsmarktes soll Einhalt geboten werden

Die Rahmenbedingungen für die Unternehmen in der Schweiz haben sich durch zahlreiche Eingriffe in den flexiblen Arbeitsmarkt massiv verschlechtert. Ohne Gegensteuer sind Tausende von Arbeitsplätzen und der Wohlstand im Land gefährdet. Davon ist der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) überzeugt.

Der SAV wendet sich deshalb gegen neue gewerkschaftliche Regulierungsforderungen und insbesondere gegen einen weiteren materiellen Ausbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Der offene und flexible Arbeitsmarkt ist traditionell ein massgeblicher Standortvorteil der Schweiz, der jedoch in der jüngeren Vergangenheit mit zahlreichen Eingriffen mehr und mehr ausgehöhlt worden ist. Durch die zunehmende „Deflexibilisierung“ des Arbeitsmarktes ist es inzwischen für die Unternehmen schwierig geworden, in unserem Land wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu erhalten.

Auf dem Spiel stehen Tausende von Arbeitsplätzen und der Wohlstand im Land, an dem die ganze Bevölkerung teilhat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband weist deshalb mit einem Katalog dringlicher Massnahmen den Weg für eine gesunde Wirtschaft, die auch in Zukunft in der Lage ist, attraktive Arbeitsplätze mit optimalen Arbeitsbedingungen anzubieten.

Neue regulatorische Angriffe auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt drohen insbesondere mit einem weiteren materiellen Ausbau der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit.

Die Gewerkschaften verkaufen entsprechende Forderungen als „Missbrauchsbekämpfung“ im Zusammenhang mit sogenanntem Lohndumping. Damit schüren sie in der Bevölkerung latent vorhandene Befürchtungen, ausländische Arbeitskräfte würden das bestehende Schutzniveau unterlaufen.

Verschiedene Studien und Berichte zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen zeigen indessen klar, dass sich die geltenden FlaM bewährt haben und Verdrängungsängste unbegründet sind. Der Vollzug der FlaM ist zwar weiter zu optimieren. Dabei sind die Kontrollorgane zu professionalisieren und die bestehenden Vorschriften konsequent anzuwenden. Selbstredend davon ausgeschlossen ist jedoch der Erlass zusätzlicher Regelungen. Überdies ist im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zu prüfen, wie die flankierenden Massnahmen weiterzuführen sein werden.

Im Weiteren treten die Arbeitgeber einem zusätzlichen Ausbau des Kündigungsschutzes, Quoten jeglicher Art und staatlichen Lohnkontrollen entschieden entgegen. All diese gewerkschaftlichen Begehrlichkeiten würden die infolge des Frankenschocks besonders geforderte Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft nochmals empfindlich schwächen.


Der offene und flexible Arbeitsmarkt ist traditionell ein massgeblicher Standortvorteil der Schweiz. (Bild: © InnaFelker – shutterstock.com)

Um die Zuwanderung gemäss dem Volksentscheid vom Februar 2014 zu steuern, sind stattdessen Begleitmassnahmen ausserhalb des Arbeitsmarktes zu ergreifen, namentlich in den Bereichen Raumplanung und Infrastruktur. Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge ist zudem das Rentenalter zu flexibilisieren, damit das im Inland verfügbare Arbeitskräftepotenzial besser genutzt werden kann.

Forderungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands:

1. Die Bilateralen Verträge müssen gesichert werden. Der SAV fordert eine „FZA-nahe“ Umsetzung von Art. 121a BV (MEI) unter Anwendung einer Schutzklausel.

2. Die im Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2012 enthaltenen Begleitmassnahmen zu Art. 121a BV betreffend Wohnraum, Raumplanung und Infrastruktur sind gezielt anzugehen und umzusetzen. Begleitmassnahmen sind konsequent ausserhalb des Arbeitsmarktes zu suchen.

3. Die von Bund und Kantonen in Auftrag gegebenen Studien und erstellten Berichte zu den Auswirkungen des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen zeigen klar, dass kein Handlungsbedarf für einen materiellen Ausbau der Flankierenden Massnahmen (FlaM) besteht. Die Schweizerische Bevölkerung muss diese Ergebnisse kennen. Dem Schüren von falschen Verdrängungsängsten muss der Bund mit Informationskampagnen entgegentreten.

4. Die Europäische Union (EU) stellt bereits jetzt immer wieder einzelne FlaM in Frage und beurteilt sie als rechtswidrig. Ein weitergehender materieller Ausbau der FlaM würde darum von der EU mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr akzeptiert.

5. Der SAV steht hinter dem heutigen Schutzniveau der FlaM. Er unterstützt auch die Bemühungen des Bundesrates, mit dem bestehenden Instrumentarium die FlaM konsequent umzusetzen. Er heisst zudem den Auftrag des Bundesrates vom 12. Februar 2014 gut, im Rahmen des Umsetzungskonzeptes zu prüfen, in welcher Form die FlaM in einem Kontingentierungssystem weitergeführt werden sollen.

6. Eine weitere Deflexibilisierung verzerrt den Arbeitsmarkt zusätzlich und schwächt die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft nochmals empfindlich. Den folgenden Angriffen auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt muss deshalb entschieden entgegengetreten werden: Die Schweiz braucht keinen zusätzlichen Ausbau des Kündigungsschutzes – weder für ältere Mitarbeitende, noch für betriebliche Personalkommissionen und schon gar nicht für Gewerkschaftsvertreter, die als „gewerkschaftliche Vertrauensleute“ die betrieblichen Abläufe beeinflussen wollen.

Der SAV missbilligt einen Ausbau des Kündigungsschutzes für Mitarbeitende, die gewerkschaftlich initiierte Streiks unterstützen und damit vertragsbrüchig werden. Der SAV wendet sich gegen Quoten jeglicher Art – für Frauen, für Ältere wie für Beeinträchtigte etc. Der SAV lehnt eine «Lohnpolizei» strikt ab. Unsere Wirtschaftsverfassung kollidiert mit einer staatlichen und gewerkschaftlichen Lohnpolitik in Unternehmen. Zudem stützen sich Behauptungen im Zusammenhang mit angeblichen Diskriminierungsanteilen auf unpräzise Modellrechnungen und wacklige statistische Grundlagen.



7. Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge besteht der SAV auf der Flexibilisierung des Rücktrittsalters.

 

Artikel von: Schweizerischer Arbeitgeberverband
Artikelbild: © ilikestudio – shutterstock.com

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