Volksinitiative: Krankenkassen sollen Fitnessstudio-Besuche übernehmen

Ein geregeltes Lauftraining oder der regelmässige Besuch im Fitnessstudio gehören bei vielen Schweizern zu einer aktiven Lebensweise. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zu ihrer Gesundheit. Leider findet man neben Licht auch Schatten: Viele Eidgenossen leiden unter Übergewicht und leisten keine Massnahmen hiergegen durch Sport oder Fitness.

Hiergegen möchte eine Volksinitiative vorgehen und das Fitnesstraining auf gleiches Niveau mit Medikamenten und anderen Behandlungsformen heben. Ziel der Ende März vorgestellten Initiative ist es, dass Besuche eines Fitnessstudios in den Leistungskatalog der gesetzlichen Grundversicherung aufgenommen werden und vom behandelnden Arzt somit als Therapieleistung verschrieben werden können.

Fitness als sinnvolle Massnahme gegen unterschiedliche gesundheitliche Leiden

Äusserst positive Auswirkungen von Fitnesstraining auf Geist und Körper sind unumstritten, viele Menschen betreiben Kraft- und Ausdauertraining als Hobby und schätzen ein geregeltes Workout. Es ist erwiesen, dass Fitness sich auf viele physiologische Prozesse positiv auswirkt, zum Beispiel wird die Muskulatur gekräftigt und das Herz-Kreislauf-System gestärkt. Der wichtigste Grund, mit dem Fitnesstraining zu beginnen, ist jedoch häufig das Verbrennen überflüssiger Pfunde. Tatsächlich lassen sich bei einem kontrollierten Ausdauertraining Kalorien verbrennen – und das in jeder Altersstufe. Dies führt nicht nur zu einer Gewichtsabnahme, sondern entlastet auch Gelenke und Muskeln und trägt generell zu einer gesünderen Lebensweise bei.

Trotz dieser positiven Auswirkungen wird ein Fitnessabo beim örtlichen Fitnessclub noch nicht als Leistung durch die Krankenkasse abgedeckt. Akute Erkrankungen werden mit Medikamenten behandelt – viele Symptome lassen sich durch regelmässiges Fitnesstraining jedoch vorbeugen. Gerade bei mässigem bis starkem Übergewicht sind Folgeerkrankungen über viele Jahre hinweg äusserst wahrscheinlich. Die neue schweizerische Volksinitiative strebt nun an, dass die Kosten für das Training von den Krankenkassen übernommen werden. Die Initiative sieht sowohl Kraft- als auch Ausdauertraining als Leistungen an, die in den Katalog der gesetzlichen Grundversicherung gehören. In einer öffentlichen Erklärung nannte der Schweizer Fitnesscenter- und Gesundheitsverband SFGV explizit klassische Zivilisationskrankheiten wie psychische Leider oder Adipositas, die durch Fitness gelindert werden können.

Ein gesünderer Lebensstil mit einer Förderung durch die Krankenkasse

Die Kosten im Gesundheitsbereich sind über Jahrzehnte deutlich angestiegen und haben höhere Beiträge bei vielen Krankenkassen zur Folge. Deshalb sind Massnahmen zur Vorbeugung gesundheitlicher Beschwerden eine wichtige Säule des Gesundheitssystems. Mit rechtzeitigem, von der Krankenkasse bezahltem Fitnesstraining liessen sich verschiedene Erkrankungen und dadurch entstehende, jahrelange Folgekosten der Krankenversicherer einsparen, so das Argument der SFGV. Die Übernahme eines Fitnessabos in den gesetzlichen Leistungskatalog wäre somit auch im Interesse der Krankenversicherer selbst, da es sich langfristig für sie rechnen würde. Den entsprechenden Zusatz in die schweizerische Verfassung niederzuschreiben, gehört zu der wichtigsten Zielsetzung der Initiative.

Aktuelle Aussagen seitens der Krankenversicherer gibt es noch nicht, erste Reaktionen seitens der Bevölkerung sind gemischt. Es ist tatsächlich eher fraglich, ob die Verschreibung eines Fitnesstrainings durch den Arzt Übergewichtige oder anders Erkrankte dazu bringen würde, regelmässig etwas für ihre Gesundheit zu tun. Wer die Wichtigkeit einer gesunden Lebensweise erkannt hat und dies durch den Besuch in einem Fitnessstudio ausdrückt, wird dies wohl auch unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Krankenversicherung tun. Zudem ist das finanzielle Ausmass einer Leistungsübernahme und das Einsparpotenzial nur schwer abschätzbar, was für die Krankenversicherer und die Politik ein entscheidendes Argument in ihren Überlegungen darstellen dürfte.

Erfolg der Initiative wird erst in einigen Jahren abschätzbar sein

Wie es bei allen Volksinitiativen in der Schweiz der Fall ist, hat der SFGV die Aufgabe, innerhalb von 18 Monaten 100’000 Stimmen der schweizerischen Bevölkerung zu sammeln. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird über das Vorhaben in einer Volksabstimmung landesweit abgestimmt – und im positiven Fall in die Verfassung aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt würden allerdings noch einige Jahre vergehen – und so sollte sich jeder Schweizer Bürger in Eigenverantwortung an seine Gesundheit denken und sich generell Gedanken über eine gesunde Lebensweise machen. Schliesslich muss es nicht immer der Gang ins Fitnessstudio sein, um gesünder zu leben und Pfunde zu verlieren.

 

Oberstes Bild: © AntonioDiaz – shutterstock.com

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