Differieren von Krankenkasse zu Krankenkasse: Behandlungstarife als Zankapfel der Verbände

Die Kosten einer ambulanten Behandlung in einer klassischen Arztpraxis oder einem Spital sind ein wesentlicher Faktor für Schweizer Patienten mit Grundversicherung, bestimmte Zusatzleistungen überhaupt in Anspruch zu nehmen.

Die Verhandlung über die Behandlungstarife der Ärzte und Krankenhäuser führt traditionell zu regionalen Abweichungen, ausserdem ist das Risiko eines generellen Preisanstiegs zur Deckung sämtlicher Kosten des Behandelnden relevant.

Das Aushandeln dieser Tarife ist traditionell ein kompliziertes Unterfangen, das sich aktuell durch die jüngste Aufspaltung der Krankenkassenverbände in der Schweiz zuspitzt. Die Konkurrenz zwischen der neugegründeten Curafutura und der traditionsreichen Santésuisse könnte schon bald zu uneinheitlichen Regelungen bei den Kosten der Behandlungstarife führen.

Einigung über neue Behandlungstarife lediglich von einem Verband gemeldet

Wesentlicher Verhandlungspunkt zwischen einem Krankenkassenverband auf der einen und Ärzten sowie Krankenhäusern auf der anderen Seite ist die finanzielle Vergütung der Leistungen. Während landesweit diversen Behandlungsmassnahmen die gleichen Taxpunkte als Berechnungsgrundlage zugeordnet sind, wird die Verrechnung mit einem angemessenen Wert in Rappen auf kantonaler Ebene ausgehandelt. Schon vor Wochen meldete die Curafutura, eine Einigung mit dem Ärzteverband FMH und dem Spitalverband erzielt zu haben. Die Santésuisse, von der sich eine Reihe von Krankenkassen im Jahr 2013 abspalteten und einen neuen Verband gründeten, waren bei diesen Gesprächen bis zur Einigung nicht dabei.

Was die Einigung seitens Curafutura für jede einzelne Krankenkasse des Verbandes und die zugehörigen Mitglieder bedeutet, kann aktuell noch nicht eingeschätzt werden. Tatsache ist allerdings, dass viele neue Leistungen in Praxen und Spitälern hinzugekommen sind, die auf eine attraktive Weise für die behandelnde Instanz abgerechnet werden sollen. Auch für manche bestehenden Leistungen wünschen sich Ärzte und Krankenhäuser eine bessere Vergütung, die im Rahmen der Einigung über neue Behandlungstarife in einzelnen Bereichen potenziell gewährt wird. Da eine Einigung mit Santésuisse noch aussteht, muss es deshalb nicht zwangsläufig zu einer gleichgearteten Einigung kommen, was unterschiedliche Behandlungskosten abhängig von der Krankenkasse bedeuten könnte.

Einigung der Verbände aktuell kaum abschätzbar

Grundsätzlich signalisierten alle Seiten generelle Gesprächsbereitschaft, um mit einer einheitlichen und zeitgemässen Tarifstruktur in die Zukunft zu gehen. Ob es tatsächlich im Rahmen der nächsten Wochen zu weiteren Gesprächen kommt, gilt alleine schon aus Gründen der Kompetenzebene für unwahrscheinlich. Die Santésuisse pocht darauf, dass die Tarmed Suisse als seit mehr als einem Jahrzehnt bestehende Gesellschaft die richtige Instanz zur Anpassung und Weiterentwicklung der Arzttarife in der Schweiz darstellt. Die anderen Verhandlungspartner sehen eher die neugegründete Tarmed AG in dieser Rolle, deren Ergebnisse direkt dem Bundesrat zur Absegnung vorgelegt werden sollen.

Umso irritierender wirkt die Rolle die Tarmed Suisse, da sich die Gesellschaft aktuell in Liquidation befindet. Bereits im Jahr 2013 sei der Beschluss der Auflösung dieser Gesellschaft durch ihre Mitglieder erfolgt, zu denen auch die Santésuisse zählt. Für das laufende Jahr verfügt die Tarmed Suisse über kein Budget mehr, möglicherweise würde erst bei endgültiger Aufgabe der Geschäftstätigkeiten durch die Gesellschaft ein Einlenken der Santésuisse erfolgen. Eine Blockadehaltung einzelner Seiten soll im Rahmen der neuen Tarmed AG nicht mehr vorkommen, da die Gesellschaft die Durchführung eines Schiedsverfahrens ermöglicht. Bis es soweit käme, müssten sich jedoch sämtliche Seiten erst einmal zur neuen Tarmed AG bekennen.

Mehrkosten für Patienten nicht zwingend zu fürchten

Auch wenn es es wirken mag, als ob Patienten in der Schweiz zukünftig bei der einen Krankenkasse mehr und bei der anderen weniger für die gleiche Behandlungsmassnahme zu zahlen hätten, gilt dieses Szenario als eher unwahrscheinlich. Eine grundlegende Einigung über neue Behandlungstarife wird aller Voraussicht nach eintreten, allerdings wollen sämtliche Seiten hierbei ihr Gesicht bewahren und ihre jeweiligen Interessen durchsetzen. Selbst die bessere Vergütung bestimmter Tarifleistungen könnte über andere Massnahmen kompensiert werden, so dass generelle Mehrkosten für den Patienten vermieden werden. Wenigstens in dieser Zielsetzung ist sich die Santésuisse mit den anderen Verhandlungspartnern einig.

 

Oberstes Bild: © stockWERK – shutterstock.com

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