Elektronisches Geld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel!

Nicht nur für grosse Anschaffungen, sondern auch für Kleinigkeiten wie Zeitungen, Lebensmittel und im Restaurant benutzt man die EC- oder Kreditkarte, die jede Bank im Angebot hat. Auch im Urlaub in der Schweiz oder im Ausland sind diese Plastikkarten sehr praktisch, wenn man nicht so viel Geldscheine mit sich herumtragen will, eine Hotelbuchung absichern oder ein Auto mieten möchte.

Aber im Gegensatz zu richtigen Geldscheinen und Münzen sind diese Karten kein gesetzliches Zahlungsmittel. Auf ihnen befinden sich nur digitale Informationen, mit denen sich der Käufer ausweist und die nachträgliche Bezahlung des Produkts oder der Dienstleistung von der herausgebenden Stelle garantiert wird.

Eigentlich liegt das Geldmonopol beim Staat. Aber obwohl das Kartengeld das Bargeld in vielen Bereichen bereits ersetzt hat, gibt es für die Regulierung des Geldverkehrs mit den Kreditkarten nur wenige gesetzliche Bestimmungen. Diesen Umstand können sich die Banken zunutze machen.

Zumindest existiert kein umfassendes Regelwerk, das den allgemeinen Umgang mit EC- und Kreditkarten festlegt. Es gibt allerdings eine Ansammlung von Verordnungen, die der Gesetzgeber erlassen hat und die in den Eigenkapitalvereinbarungen Basel I bis Basel III zusammengefasst sind. Hier finden sich neben den Regelungen zum sogenannten Teilreservesystem der Geschäftsbanken, mit dem nur ein Teil der real existierenden Werte abgesichert wird, auch Ausführungen zum Eigenkapitalanteil und zur Einlagensicherung der Banken. Einige Finanzfachleute sind allerdings der Meinung, dass diese Regelungen nicht ausreichend sind, um das staatliche Geldmonopol wirkungsvoll zu schützen und Problemen vorzubeugen, die sich durch den elektronischen Zahlungsverkehr ergeben können.

Immer noch gilt bei den meisten Käufern und Verkäufern der Leitsatz: Nur Bares ist Wahres. Die Karten sind also nur ein Ersatz für Bargeld, das der Verbraucher der Bank geliehen hat, als er oder sein Arbeitgeber es auf das Bankkonto eingezahlt hat. Somit geht das Geld in den Besitz der Bank über, die damit ihre Geschäfte machen kann, es weiter verleihen oder selbst investieren kann.

Die Zahlen auf dem Kontoauszug des Bankkunden sind nur eine Bescheinigung dafür, dass er das Geld der Bank übergeben hat. Mit der Ausgabe einer Karte für das Girokonto, einer EC- oder einer Kreditkarte garantiert die Bank, dieses Geld auch wieder auszuzahlen, entweder dem Kunden selbst oder bei einem Kauf dem Verkäufer eines Produkts oder einer Dienstleistung – Letzteres eventuell auch im Voraus. Und das macht den Unterschied zwischen realem und elektronischem Geld aus.


Die International kursierenden Geldmenge ist zu 90 Prozent nur noch virtuell vorhanden. (Bild: © McIek – shutterstock.com)

Bargeld wird immer stärker aus dem Wirtschaftskreislauf verdrängt. Nur noch 10 Prozent der international kursierenden Geldmenge bestehen aus realem Geld. Die restlichen 90 Prozent sind heute bereits nur noch in elektronischer Währung beziehungsweise virtuell vorhanden. Und das ist ein Grund für die immer wieder auftretenden Krisen der Finanzmärkte, die durch die unbegrenzte Vermehrung von elektronischem Geld Finanzblasen produzieren und die Inflation in die Höhe treiben. Der Staat hat also kaum noch die Kontrolle über die Geldmenge, selbst wenn er die Hoheit über die Ausgabe der real existierenden Geldscheine und Münzen ausübt. Dagegen beherrschen die Banken durch die gigantische virtuelle Geldmenge, mit der sie ihre Geschäfte betreiben, eigentlich schon jetzt die Finanzen von Privatpersonen, Firmen bis hin zu ganzen Staaten. Diese Entwicklung hat sich in den ersten Jahren das 21. Jahrhunderts rasant beschleunigt und zeigt Parallelen zu den Geschehnissen vor ungefähr 100 Jahren, die dazu geführt haben, dass das Monopol des Druckens von Geldscheinen bis heute ausschliesslich beim Staat liegt.

Initiative zur Einführung von Vollgeld

Um den Gefahren, die sich aus der grossen virtuellen Geldmenge bei den Banken ergeben, zu begegnen, hat der Verein Monetäre Modernisierung (MoMo) mit Sitz in Wettingen die sogenannte Vollgeld-Initiative gestartet. Mit einer Unterschriftensammlung will sie eine Änderung der Schweizer Bundesverfassung bezüglich des virtuellen Geldes erzwingen. Forderung der Volksinitiative ist, dass nur noch die Nationalbank elektronisches Geld erzeugen und ausgeben darf und so die Kontrolle über die gesamte Geldmenge erhält. Dadurch soll das Finanzsystem besonders in Krisensituationen sicherer gemacht werden und die Gewinne aus Finanztransaktionen den Bürgern zugutekommen.

Durch die Einführung des Vollgeld-Systems soll der Schweizer Franken noch sicherer werden und die Verschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden auf null heruntergehen. Das würde bedeuten, dass die Schweiz der erste und einzige Staat der Welt wäre, der komplett schuldenfrei wäre. Die Schweizer Bevölkerung scheint sich mit der Idee des Vollgeldes anfreunden zu können. Die Umfrageergebnisse lassen darauf schliessen, dass es bei einem Volksentscheid zu einer Mehrheit für die Einführung des Vollgeld-Systems kommen könnte. Davor muss allerdings noch die Volksinitiative erfolgreich abgeschlossen werden. Derzeit fehlen zu den 100.000 notwendigen Unterschriften noch mehr als die Hälfte.



Das Monopol der Banken, die virtuelle Geldmenge praktisch selbst bestimmen zu können, dient nicht dazu, das Finanzsystem sicherer zu machen. Die Vollgeld-Initiative wäre eine Möglichkeit, dem Staat wieder die Oberhoheit über den gesamten Geldverkehr zurückzugeben. Sollte das Geschäftsmodell der Banken unreguliert weiter betrieben werden, kann es in der Zukunft immer wieder zu Krisen in der Finanzwelt kommen, die sich auch auf die finanzielle Lage jedes einzelnen Bürgers auswirken können.

 

Oberstes Bild: © jannoon028 – shutterstock.com

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