Startup gründen: Finanzierung und Beratungsleistungen

Die Startup-Branche boomt auch in der Schweiz.

Neben einer innovativen Geschäftsidee benötigen junge Unternehmen gerade zu Beginn einiges an Startkapital und kompetente Beratungen. Eine umfassende Unterstützung durch Treuhänder kann viel bewirken.

Was ist ein Startup?

Der Begriff „Startup“ stammt aus dem Englischen und bezeichnet eine kürzlich gegründete Firma, die sich in der ersten Lebenszyklusphase eines Unternehmens befindet. Startups charakterisieren sich durch eine innovative Geschäftsidee und verfügen im besten Fall über ein überdurchschnittlich grosses Wachstumspotenzial. Diese beiden Aspekte sind die zentralen Unterschiede gegenüber anderen neu gegründeten Unternehmen (z.B. eine herkömmliche Metzgerei oder der Bäcker vor Ort).

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Welche Aspekte sind bei der Gründung eines Startups wichtig?

Neben einer innovativen Geschäftsidee sind die Entwicklung eines tragfähigen, skalierbaren Geschäftsmodells sowie die detaillierte Ausarbeitung eines Businessplanes zentrale Säulen bei der Gründung eines Startups. Weiterhin ist es wichtig, das benötigte Kapital zu beschaffen, da in vielen Fällen am Anfang nur geringe finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Zur Ausweitung ihres Eigenkapitalanteils wenden sich viele Startups an sogenannte Venture-Capital oder Business-Angels.

Finanzierungsformen von Startups

Venture-Capital kommt ursprünglich aus dem deutschen Sprachraum und kann mit Risikokapital übersetzt werden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Kredit, sondern um eine Art Start- oder Entwicklungshilfe für Unternehmen. Ein sogenannter Venture-Capitalist (VC) investiert in ein junges Unternehmen mit dem Ziel, das Maximum an Gewinn mit dem investierten Kapital zu erwirtschaften.

Da den Investoren bewusst ist, dass sie ihr investiertes Geld im Falle des Scheiterns des Unternehmens verlieren, wählen sie ihre finanzielle Unterstützung dementsprechend häufig mit Bedacht aus. Neben der finanziellen Unterstützung stellen VC oft auch logistische Unterstützung bereit und begleiten Startups auf dem Weg in die Wachstumsphase. Hat sich ein Startup durch Produktentwicklung und den Aufbau eines Kundenstammes am Markt etabliert und verzeichnet es ein Wachstum, ist der letzte Schritt des VC der Ausstieg (Exit). Bei dem Exit werden die Anteile an einer Firma vom Venture Capitalist entweder an die Gründer verkauft oder ein anderer Investor steigt in das Unternehmen ein.


Business-Angels helfen bei der Unternehmensgründung. (Bild: © Rawpixel – shutterstock.com)

Bei den sogenannten Business-Angels (BA) handelt es sich um Personen – in der Regel erfahrene Unternehmer – die Anteile an einem Unternehmen halten. Der Unterschied zwischen einem „Unternehmensengel“ und einem Venture Capitalist liegt in der unterschiedlichen Schwerpunktsetzung im Rahmen der Unterstützung eines Unternehmens. Während Business-Angels die Gründer eines Unternehmens vorrangig beraten und ihnen ein Netzwerk zur Verfügung stellen, investieren Venture-Capitalists häufig mehr Geld, bieten jedoch nicht die intensive Beratung wie BA.

Einem Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung zufolge ist in der Schweiz, laut Marktbeobachtern und Finanzierungsexperten, genügend Kapital für Startups und Unternehmensgründer vorhanden. Experten vermuten hingegen im späteren Zeitpunkt des Geschäftszyklus – etwa in der Wachstumsphase – Finanzierungslücken. Des Weiteren würden in der Schweiz auch bei der Firmengründung bislang nur ein kleiner Teil der Bewerber eine Finanzierung durch Risikokapital bekommen. Das Geld ist demnach vorhanden, die Nachfrage ebenfalls.

Boom bei Firmengründungen in der Schweiz

Das Jahr 2013 war hinsichtlich der Anzahl der Unternehmensgründungen ein Rekordjahr für die Schweiz – 40.000 Firmen, darunter viele Startups, wurden neu gegründet. Dies war ein Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die regionale Verteilung war dabei sehr unterschiedlich. Im Kanton Zürich wurden 2013 die meisten Unternehmen gegründet. Deutliche Zuwächse verzeichneten auch die Kantone Genf und Tessin, die von ihrer Nähe zur Grenze Frankreichs bzw. Italiens profitieren. Immerhin ein Drittel der Startup-Gründer kommt aus dem Ausland, die meisten kommen laut einer Erhebung aus Deutschland. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Italiener und Franzosen.

Neben der regionalen Verteilung wurden auch Informationen zur Geschlechterverteilung veröffentlicht. Eine wichtige Erkenntnis lautet: Deutlich mehr Frauen gründen heutzutage ein Unternehmen, als es noch vor 20 Jahren der Fall war. Die niedrigen Insolvenz- und Konkurszahlen verdeutlichen ausserdem, dass sie erfolgreich sind. Bei den Geschäftsideen bewegen sich Frauen hauptsächlich in den Bereichen Kommunikation, Marketing, Wellness und Beauty. Technikaffine Themenbereiche werden noch grösstenteils den Männern überlassen.

Beratung für Unternehmensgründer durch Treuhänder

Eine traditionelle und immer noch angesehene Form der Beratung von Unternehmen in allen Phasen des Geschäftszyklus ist die Beratung durch Treuhand-Büros. In der Schweiz umfasst die Berufsbezeichnung Treuhänder ein umfassendes Beratungsangebot – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Wirtschaftsjuristen oder Buchhalter fallen alle unter die Bezeichnung Treuhänder.

Die Schweiz ist aufgrund von hoher Rechtssicherheit, stabilen demokratischen Verhältnissen sowie einer liberalen Wirtschaftspolitik ein attraktiver Wirtschafts- und Unternehmensstandort. Daher vollziehen zunehmend auch Firmengründer und Interessierte aus dem Ausland einen Standortwechsel oder planen einen Umzug. Ein Treuhand Dienstleiter berät Unternehmen auch bei der Gründung in der Schweiz unter anderem zu den folgenden Aspekten:

  • Standortwahl
  • Businessplan
  • Domiziladresse
  • Buchhaltung
  • Steuerplanung

Des Weiteren werden die Gründer bei der Wahl der optimalen Rechtsform für ihr Unternehmen beraten. Bei den häufigsten Rechtsformen in der Schweiz finden sich Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf den vordersten Plätzen wieder. Die GmbH ist bei Startups und jungen Unternehmen beliebt, da das Mindest-Stammkapital bei dieser Rechtsform (CHF 20.000) relativ gering ist. Bei einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindest-Aktienkapital indes 100.000 Schweizer Franken.

 

Oberstes Bild: © fotogestoeber – Fotolia.com

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