Gefahr im Internet - Abofallen

Eigentlich sind Sie im Internet auf der Suche nach Informationen oder Produkten, da springt Ihnen eine verlockende Offerte ins Auge: ein  kostenloses Angebot für eine Zeitschrift, ein Gewinn oder einen anderen Dienst. Sie brauchen nur Ihre Kontaktdaten angeben. In der nächsten Woche kommt dann die dicke Rechnung für ein Abonnement, dass Sie abgeschlossen haben. Der Rat der Verbraucherschützer: Nicht bezahlen! 

Es geschieht ganz leicht. Sie geben die gewünschten persönlichen Daten ein, betätigen den OK-Button oder ‚Bestätigen‘, der Vertrag ist rechtskräftig abgeschlossen. Das zumindest behauptet der Betreiber der Webseite. Aber so einfach ist es nicht: Der Anbieter muss deutlich darauf hinweisen, dass Folgekosten entstehen.

Ein dezent versteckter Hinweis irgendwo im Kleingedruckten ist nicht ausreichend. Bei einem solchen betrügerischen Täuschungsversuch bestehen keine Ansprüche, man nennt diese List Betrug.

Beachten Sie unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geben Sie Ihre persönlichen Daten nur heraus, wenn es ein ehrliches Angebot ist. IP-Adressen oder Kreditkartennummern niemals im Internet  angeben.

Verbraucherschutz in Anspruch nehmen 

Ein paar praktische Tipps: Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie in eine Abofalle geraten sind. Bezahlen Sie auf keinen Fall die Rechnung, sondern machen dem Internetanbieter mit deutlichen Worten klar, dass der Vertrag ungültig und rechtswidrig ist. Laut   Obligationsrecht darf jeder Schweizer Bürger auf einen Irrtum verweisen, dies ist festgeschrieben in OR 220 Artikel 24.

Im Internet finden Sie Musterschreiben für diese Fälle. Senden Sie Ihren Brief als Einschreiben, damit Sie eine Versandbestätigung erhalten. Zeigen Sie sich selbstbewusst und reagieren nicht auf Einschüchterungsversuche und andere Drohungen des Anbieters.

In der Regel reicht ein eindeutiger Widerspruch. Bleibt der Rechnungsteller hartnäckig, sollten Sie innerhalb von zehn Tagen kontern und einen Rechtsvorschlag erheben. Die meisten Anbieter geben spätestens jetzt auf, sie wollen schliesslich leichtes Geld verdienen und nicht in einem kostspieligen Verfahren, dass kaum Aussicht auf Erfolg hat, prozessieren.

Gefahren mit dem Handy 

Auch per SMS oder MMS ist schnell und ohne es zu bemerken ein Abonnement abgeschlossen. Fingierte Benachrichtigungen behaupten zum Beispiel, dass das Abo für Ihre Kurznachrichten oder den Telefonvertrag zu Ende gehen. Durch einen simplen Download würden Sie die Verlängerung des Dienstes erreichen. Stattdessen haben Sie eine belanglose App oder Klingeltöne abonniert. Der Betrag wird über die Telefonrechnung eingezogen, so dass Ihnen der Betrug gar nicht gleich auffällt.



Kündigen Sie den unerwünschten Dienst per SMS an die Nummer des Absenders mit dem Text „STOP ALL“. Hilft das nicht, empfehlen wir auch hier: Widerspruch in einem Einschreiben einlegen und auf einen Irrtum hinweisen. Informieren Sie Ihren Telefonanbieter, dass der entsprechende Betrag nicht überwiesen werden darf.

 

Oberstes Bild: © spaxiax – shutterstock.com

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