Öffentliche Krankenkasse: Abstimmungsbeschwerde gegen sieben Kassen

Der Abstimmungstag am 28. September nähert sich, an diesem stimmen die Schweizer über die öffentliche Krankenkasse ab.

Die Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern der SP-Initiative gewinnt in der Schlussphase der Kampagne an Brisanz: Nun werfen einzelne Bürger sieben Krankenkassen politische Propaganda vor und haben deswegen Abstimmungsbeschwerde eingereicht.

Abstimmungskampf: Überschreiten Krankenkassen Grenzen?

Viele Privatversicherer warnen schon seit Wochen vor der öffentlichen Krankenkasse, sie verweisen auf die Risiken eines fehlenden Wettbewerbs. Doch wie weit dürfen die Kassen dabei gehen? Damit befasst sich jetzt der Berner Regierungsrat. Der 37-jährige Jurist Nils Jüggi hat eine Abstimmungsbeschwerde formuliert, die dem „Sonntagsblick“ im Wortlaut vorliegt. Demnach begründet Jüggi seine Beschwerde mit einer unerlaubten Einmischung in den Abstimmungskampf. Krankenkassen würden mit Artikeln in ihren auflagenstarken Mitgliedermagazinen unerlaubt für ein „Nein“ bei der Initiative werben. Es handelt sich nicht um die einzige Beschwerde: Laut Nachrichtenagentur „sda“ erklärte die Co-Generalsekretärin der SP, Flavia Wasserfallen, dass Bürger in mehreren Kantonen zu diesem Mittel gegriffen haben. Die SP hat sie dabei juristisch beraten.


Die Einführung einer einheitlichen Krankenkasse ist umstritten. (Bild: © RFsole – Fotolia.com)

Die Erfolgsaussichten der Abstimmungsbeschwerde

Die Beschwerdeführer berufen sich auf das Bundesrecht. Dieses besagt, dass sich Krankenkassen in Abstimmungskämpfen wie Behörden verhalten müssen. Das erklärt sich durch ihre hoheitlichen Aufgaben. Konkret bedeutet das: Sie dürfen sich zum Beispiel in Mitgliedermagazinen inhaltlich mit Initiativen befassen, müssen aber neutral berichten. So dürfen sie Pro- und Contra-Argumente gegenüberstellen oder Thesen mit objektiven Quellen überprüfen. Sie dürfen aber nicht offensichtlich Partei für eine Seite ergreifen und sachlich falsche Behauptungen aufstellen.

Inwieweit die betroffenen sieben Krankenkassen diese Grenzen eingehalten oder überschritten haben, müssen nun die jeweiligen Kantonsregierungen klären. Nach dem Bundesgesetz für politische Rechte muss die Entscheidung innerhalb von zehn Tagen fallen. Sie müssen hierfür prüfen, ob ein Regelverstoss vorhanden ist und ob er das Abstimmungsergebnis beeinflussen kann. Stellen sie eine unzulässige Propaganda fest, könnte das sogar zu einer Annullierung der Abstimmung führen. Die Beschwerdeführer und die sie unterstützende SP zielen im Vorfeld aber vielmehr auf eine Rüge gegenüber den Krankenkassen. Sie erhoffen sich, dass sie sich dadurch künftig zurückhalten.



Hartes Ringen um die einheitliche Krankenkasse

Die aktuelle Auseinandersetzung um die angeblich unzulässige Propaganda zeigt, dass sich der Kampf um das Gesundheitssystem in der Endphase zunehmend erhitzt. Das dürfte auch an den knappen Umfrageresultaten liegen. Die Befürworter werden weiterhin genau darauf achten, wie sich die Privatversicherer verhalten. An den meisten Kassen üben sie bisher jedoch keine Kritik: Diese Versicherungen haben in den Kundenmagazinen explizit die Unterstützer zu Wort kommen lassen. Nur den sieben in den Abstimmungsbeschwerden genannten Versicherern werfen die Anhänger einer einheitlichen Krankenkasse vor, das Prinzip der sachlichen Berichterstattung verletzt zu haben.

Zugleich richten sie ihre Aufmerksamkeit auf die Finanzierung der Gegenkampagne. Drei Millionen der fünf Millionen Franken, über welche die Abstimmungsgegner verfügen, stammen von den Versicherern. Eine solche finanzielle Unterstützung erlaubt der Gesetzgeber allen Privatunternehmen, die Krankenkassen dürfen diese aber nicht mit Mitteln aus der Grundversorgung finanzieren.

 

Oberstes Bild: © B. Wylezich – Fotolia.com

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