Mit einem Startup in der Schweiz loslegen – Tipps für die Zeit vor, während und nach der Gründung

Ein Startup zu gründen ist für immer mehr Menschen eine attraktive berufliche Vision, um sich mit einer guten Idee selbständig und finanziell unabhängig zu machen.

Die Entscheidung, sich mit einem Startup auf eigene Füsse zu stellen und unternehmerische Risiken auf sich zu nehmen, sollte wohlüberlegt und gut vorbereitet sein, um die zahlreichen Hürden und Widerstände auf dem Weg zum Erfolg zu nehmen.

Empfehlung

Tiefenackerstrasse 49
CH-9450 Altstätten

+41 (0)71 757 50 20 (Tel.)
+41 (0)71 757 50 21 (Fax)

info@bgw-treuhand.ch (Mail)
www.bgw-treuhand.ch (Web)

Jedes Startup beginnt mit einer Idee, doch nicht jede Idee wird auch erfolgreich. Viele Startup-Unternehmer unterschätzen den Aufwand, der insbesondere in der Phase vor der Gründung zu betreiben ist. Dieser Artikel soll Ihnen Hinweise geben, worauf Sie vor, während und nach der Startup-Gründung achten müssen und welche formalen Vorschriften für Unternehmensgründungen in der Schweiz gelten.

Darüber sollten Sie sich vor der Gründung Gedanken machen

Um als Startup erfolgreich zu sein, brauchen Sie eine gute und tragbare Geschäftsidee, eine Firma, Mittel für die notwendige Anschubfinanzierung, Führungskräfte und Mitarbeiter sowie eine wirkungsvolle Marketingstrategie.


Um als Startup erfolgreich zu sein, brauchen Sie eine gute und tragbare Geschäftsidee. (Bild: © dotshock – shutterstock.com)

Unverzichtbar: eine gute Geschäftsidee und ein detaillierter Businessplan

Wenn Sie eine Idee entwickelt haben, die Sie nicht alleine mit eigenen finanziellen Mitteln realisieren können, müssen Sie potentielle Geldgeber davon überzeugen: Banken, Unternehmen oder private Investoren. Um die notwendige Überzeugungsarbeit zu leisten, sollten Sie nicht alleine auf Ihre Idee vertrauen, sondern einen detaillierten Businessplan für Ihr Startup erstellen. Der ist nicht nur hilfreich, um mögliche Investoren von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen, sondern dient auch dazu, dass Sie sich selber kritisch mit den Chancen und Risiken auseinandersetzen und diese realistisch bewerten.

Ein Businessplan sollte aus folgenden 8 Kapiteln bestehen:

  1. Executive Summary: Die Zusammenfassung stellt in knapper Form die Eckpunkte Ihres Vorhabens zusammen und ermöglicht einen schnellen Überblick.
  2. Die Idee: In diesem Kapitel stellen Sie Ihre eigentliche Geschäftsidee vor und erläutern auch, welchen Vorteil und Nutzen sie für Ihre angedachten Kunden bringt und wie sie sich im Vergleich zu Wettbewerbern differenziert.
  3. Das Team: Hier stellen Sie sich und Ihr Startup-Team vor, mit den relevanten Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich Startup und Unternehmensführung.
  4. Der Markt: Dieses Kapitel stellt den angedachten Markt und den dort herrschenden Wettbewerb genauer vor, basierend auf Markt- und Branchendaten und Fakten – nicht auf Einschätzungen.
  5. Das Marketing: In diesem Kapitel stellen Sie Ihre gesamte Marketingstrategie, vom Markteintritt bis zu konkreten Werbe- und Vertriebsplanungen, vor und dar.
  6. Die Unternehmensform: Einzelfirma, GmbH, AG oder Kollektivgesellschaft, in diesem Kapitel ist Platz dafür und für die Darstellung der geplanten Gesellschaftersituation und anderer formaler Rahmenbedingungen.
  7. Die Finanzplanung: Dieses Kapitel gehört zu den wichtigsten, denn hier werden die erwarteten Ergebnisse in Form einer vorweggenommenen Gewinn- und Verlustrechnung, die Liquiditätsplanung und der Kapitalbedarf dargestellt.
  8. Die Risikobewertung: Kein Startup ist frei von Risiken, also nehmen Sie sich die Zeit dafür, sich darüber Gedanken zu machen – und auch darüber, wie sich ein eintretendes Risiko auf Ihre Finanzplanung auswirkt. Erstellen Sie alternative Szenarien (Best- und Worst Case), um die Auswirkungen transparent und bewertbar zu machen.

Die geeignete Rechtsform für Ihr Startup finden

Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem verfügbaren Startkapital, der Anzahl der beteiligten Personen und der Haftung. In der Schweiz steht eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsformen zur Verfügung, von denen hier die vier am häufigsten für ein Startup gewählten Rechtsformen kurz mit ihren relevanten Eckdaten sowie ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen vorgestellt werden.


Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. (Bild: © fotodo – fotolia.com)

Einzelfirma – wenn Sie alles alleine machen

Eine Einzelfirma kann von jedem Unternehmer mit geringem juristischem und formalem Aufwand gegründet werden, es handelt sich dabei um einen Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Nur eine einzelne Person kann Inhaber der Einzelfirma ein, der Inhaber muss über ein Domizil in der Schweiz verfügen, der Wohnsitz kann auch im Ausland liegen. Eine Kapitaleinlage ist nicht erforderlich, der Inhaber haftet persönlich mit seinem gesamten Besitz und Eigentum für die Einzelfirma, die anfallenden Steuern werden in der privaten Steuererklärung angegeben. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss jedoch den Familiennamen des Inhabers enthalten (beispielsweise Getränke Müller, Malerbetrieb Knut).

Kollektivgesellschaft – gemeinsam mehr erreichen

Bei einer Kollektivgesellschaft schliessen sich zwei oder mehr natürliche Personen zum Zweck der gewerblichen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht zusammen. Mindestens einer der Gesellschafter muss über ein Domizil in der Schweiz verfügen, der Wohnsitz kann frei gewählt werden. Auch bei einer Kollektivgesellschaft ist keine Kapitaleinlage vorgeschrieben, jedoch haftet jeder Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für die Gesellschaft. Die Steuern werden wie bei der Einzelfirma im Rahmen der persönlichen Steuererklärung angegeben. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss jedoch mindestens einen Familiennamen eines Gesellschafters enthalten und zusätzlich eine Endung, die auf mehrere Gesellschafter hinweist (beispielsweise Industriedienstleistungen Persch & Partner, Gärtnerei Blum, Lehman & Co).


Kollektivgesellschaft – gemeinsam mehr erreichen (Bild: © EDHAR – shutterstock.com)

GmbH –schliessen Sie die persönliche Haftung aus

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die in der Schweiz am häufigsten gegründete Rechtsform. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zusammenschliessen. Es müssen mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer benannt werden, beide können jedoch auch dieselbe Person sein. Mindestens ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Eine GmbH kann von einem Startup mit einer Mindesteinlage von 20‘000 CHF gegründet werden, die Unternehmensbeteiligung und auch die Haftung wird über die Stammanteile geregelt, die Haftung jedes Gesellschafters ist dabei auf seine Stammeinlage begrenzt, die Gesellschafter und ihre Anteile werden im Handelsregister veröffentlicht. Die Gesellschaft ist getrennt von ihren Gesellschaftern steuerpflichtig, es muss also eine eigene Steuererklärung erstellt werden. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss jedoch den Zusatz „GmbH“ tragen (beispielsweise Damenmoden Luzern GmbH).

Aktiengesellschaft – wenn Sie richtig gross einsteigen wollen

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und geniesst in der öffentlichen Wahrnehmung einen guten Ruf. Mindestens ein Aktionär muss bei der Gründung eingetragen werden, ebenso ein Mitglied des Verwaltungsrates, wobei beide auch hier dieselbe Person sein können. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zeichnungsberechtigt sein und seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Eine Aktiengesellschaft kann mit einem Mindestkapital von 100‘000 CHF gegründet werden, davon müssen mindestens 50‘000 CHF liberiert, also eingezahlt sein. Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, zudem ermöglicht diese Rechtsform die einfache Beteiligung von (auf Wunsch anonymen) Geldgebern durch den Verkauf von Aktien. Auch die AG muss als eigenständige Rechtspersönlichkeit eine eigene Steuererklärung einreichen, die Kosten für die Gründung belaufen sich auf bis zu 3‘000 CHF, dazu kommen weitere Kosten für den Gesellschaftervertrag und einen Aktionärsbindungsvertrag. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss jedoch um den Zusatz „AG“ ergänzt werden (beispielsweise Trikotagen AG).

Klären Sie Ihren Kapitalbedarf ab und sorgen Sie für eine solide Finanzierung

Neben der klassischen Finanzierung über Bankkredite setzen viele Startup-Gründer auf private Geldgeber. Das können Freunde und Bekannte sein oder Vermittler von Venture Capital. Schätzen Sie Ihren Finanzbedarf realistisch ein, die liquiden Mittel müssen nicht nur für die notwendigen Investitionen reichen, sondern Ihr Startup auch durch die ersten Monate bringen. Rechnen Sie besser vorsichtig und konservativ, damit bewahren Sie sich finanzielle Spielräume, selbst wenn es mal eng wird. Planen Sie auch Ausgaben für Werbung, Personalbeschaffung, Qualitätsmanagement und die Lieferantenauswahl ein, ebenso für Mieten, Pacht, Leasingraten und Kreditrückzahlungen.

Firmensitz und Firmenname festlegen

Je nachdem, welche Rechtsform Sie für Ihr Startup wählen, sind Sie mehr oder weniger frei in der Entscheidung, welchen Namen Sie vergeben und wo sich der Firmensitz befindet. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister EHRA bietet mit seiner REGIX-Firmenrecherche eine komfortable Möglichkeit, Ihren Wunschnamen zu überprüfen. Per Onlineabfrage können Sie abklären lassen, ob eine Firma mit diesem oder einem ähnlichen Namen bereits im Handelsregister eingetragen ist. Die Abfrage ist gebührenpflichtig und wird in der Regel binnen weniger Tage beantwortet.

Auch der Firmensitz muss geklärt und bei GmbH und AG auch im Handelsregister eingetragen werden. Für ein Startup mit mehreren Gründern aus unterschiedlichen Kantonen kann es daher im Sinne der Steueroptimierung sinnvoll sein, die Entscheidung für den Firmensitz auch unter diesen Aspekten zu treffen, bei Einzelunternehmern stellt sich diese Möglichkeit in der Regel nicht.

Nicht zuletzt sollten Sie bei einem Provider Ihrer Wahl eine zu Ihrem Startup passende Domain reservieren lassen, unter der Sie später Ihre Webseite und ggf. weitere Angebote wie einen Onlineshop veröffentlichen.


Auch der Firmensitz muss geklärt und bei GmbH und AG auch im Handelsregister eingetragen werden. (Bild: © Zerbor – fotolia.com)

Die Gründung – diese bürokratischen Hürden müssen Sie nehmen

Ein Einzelunternehmen wird an dem Tag gegründet, an dem Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit aufnehmen, während bei GmbH und AG eine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht und dieser Eintrag als Gründungstag gilt. Auch Einzelunternehmen können eintragungspflichtig werden, wenn ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird und binnen eines Jahres Roheinnahmen von mindestens 100‘000 CHF erwirtschaftet werden. Die Eintragung erfolgt in der Regel binnen weniger Arbeitstage und ist gebührenpflichtig.

Selbständigerwerbende mit oder ohne Personal müssen sich zudem bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt anmelden, an die Beiträge zur Alters- und Hinterlassenschaftsversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV) geleistet werden müssen. Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Unfälle oder für die berufliche Vorsorge werden nicht obligatorisch erhoben, Sie können jedoch freiwillige Beiträge leisten.

Der letzte notwendige Schritt für die Gründung ist die Anmeldung zur Mehrwertsteuer (MWST) beim UID-Register des BFS. Jedes Unternehmen und Startup in der Schweiz erhält eine einheitliche Identifikationsnummer, die UID-Nummer, und ist verpflichtet, MWST-pflichtige Umsätze ab dem Tag auszuweisen, an dem die Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde.

Nach der Gründung – setzen Sie die Segel und nehmen Sie Kurs auf den Erfolg

Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, können Sie mit Ihrem Startup richtig loslegen. Sie sollten bei allen operativen Herausforderungen jedoch nicht vergessen, dass auch im Administrativen einiges zu erledigen ist.

So sollten Sie rechtzeitig überlegen, welche Versicherungen Sie für sich und Ihre Angestellten abschliessen wollen und können. Darunter fällt die berufliche Vorsorge (BVG), die Sie auch dann nutzen können. wenn Sie sich in Ihrem Startup selber vertraglich anstellen und sich einen Lohn auszahlen. Obligatorisch ist auch eine UVG, die für alle Arbeitnehmer in der Schweiz verbindlich ist. Sie müssen Sie für alle Angestellten, also ggf. auch für sich selber, abschliessen.

Weitere empfehlenswerte Versicherungen sind:

  • Sachversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Fahrzeugversicherung
  • Krankentagegeldversicherung

Machen Sie sich Gedanken über die Betriebsorganisation und legen Sie Massnahmenpläne, Vertretungsregelungen, Vollmachten und Ähnliches schriftlich nieder, selbst, wenn Sie nur als Ein-Mann-Startup beginnen und nur sich selber organisieren müssen. Es wird Ihnen in den ersten Monaten helfen, Arbeitsroutinen zu entwickeln und Ihre Zeit besser einzuteilen.


Machen Sie sich Gedanken über die Betriebsorganisation (Bild: © jackie2k – fotolia.com)

Eröffnen Sie ein Bankkonto für den geschäftlichen Zahlungsverkehr, um diesen auch bei einer Einzelunternehmung strikt von Ihrem privaten Vermögen zu trennen. Beauftragen Sie einen Designer damit, ein Logo für Ihr Startup zu entwickeln und lassen Sie Briefpapier, Visitenkarten und ggf. die erste Werbung drucken. Sie sollten darauf bestehen, nicht nur die fertigen Ausdrucke, sondern auch die eigentlichen Vektorgrafiken vom Grafikdesigner zu erhalten, um diese auch für andere Zwecke (Internetseite, Plakatwerbung etc.) einsetzen und anpassen zu können.

Melden Sie Telefon und Internet an, mieten Sie sich ein Büro oder eine Produktionshalle und begeben Sie sich auf die Suche nach geeigneten Lieferanten und Dienstleistern. Lassen Sie eine professionelle Internetseite gestalten, die sowohl Ihr Logo und Ihr Corporate Design zeigt, aber auch Informationen über Ihre Produkte und Dienstleistungen bietet.

Kundenakquise, Werbung und Marketing

Legen Sie Ihre Marketingziele fest und leiten Sie daraus konkrete Massnahmen ab, wie Sie diese mit Ihrem Startup erreichen können. Nutzen Sie bei der Werbung nicht nur die klassischen Kanäle Print, TV und Radio, sondern auch das Internet – hier können Sie mit geringem Aufwand viel erreichen, vorausgesetzt, Sie stellen es richtig an. Machen Sie Ihre Webseite bekannt, indem Sie sie in sozialen Netzwerken bewerben oder Massnahmen zur Suchmaschinenoptimierung einleiten, um besser in den Suchergebnissen von Google und Co. gefunden zu werden. Ihre Webseite oder Ihr Onlineshop sind die preiswertesten Werbeträger, daher sollten Sie ausreichend Zeit dafür einplanen, um möglichst vom ersten Tag an eine attraktive, informative und interessante Webseite zu präsentieren.



Machen Sie Werbung dort, wo sich Ihre Zielgruppe aufhält. In der Nachbarschaft, wenn es sich um ein Ladenlokal handelt, im Bereich des Sportsponsorings, wenn Sie Sportartikel verkaufen und im Internet, wenn Sie Online-Dienstleistungen anbieten. Sprechen Sie mit der örtlichen und überregionalen Presse, um mediale Aufmerksamkeit zu erringen und unbezahlte Werbung zu erhalten. Seien Sie kreativ und heben Sie sich aus der Masse und besonders von Ihren Wettbewerbern ab, um erfolgreich zu sein und wahrgenommen zu werden.

Fazit

Ein Startup zu gründen erfordert einiges: Mut, Selbstvertrauen, Ausdauer und natürlich eine gute Idee, die sich vermarkten lässt. Vieles lässt sich im Vorfeld planen und einschätzen, doch erfolgreiche Startup-Gründer wissen, dass sich eben nicht alles voraussehen lässt, dann sind Kreativität, Flexibilität und bisweilen sogar Nonkonformismus gefragt, um das gesteckte Ziel zu erreichen.

 

Oberstes Bild: © Blend Images – shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Christian Praetorius

Christian Praetorius, Jahrgang 1969, gelernter Controller und Logistiker mit jahrelanger Berufserfahrung. Seit 2012 gemeinsam mit seiner Frau Christine als freier Texter und Autor selbständig, erfolgreich und glücklich. Seine Kunden schätzen ihn für klare Worte, originelle Slogans und kreative Wortspiele ebenso wie für seine absolute Zuverlässigkeit und Kundenorientierung. Schreibt aus Berufung und mit Leidenschaft für die Sprache, die Botschaft und den Leser.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});