Betrieblich bedingte Versicherungen

Ein Gewerbebetrieb sollte heutzutage seine Risiken möglichst minimieren und dabei seine Overhead-Kosten nicht ausufern lassen. Versicherungspolicen der einschlägigen Sach- und Wertversicherer wie auch des allgemeinen Versicherungswesens berühren diese beiden Punkte.

Eine sinnhaltige Versicherung ist eine vorbeugende Massnahme und als solche eine prophylaktische Schadensbegrenzung. Die Assekuranzbranche der Schweiz bietet eine sehr breit gefächerte Abdeckung aus versicherungstechnischer Sicht an. Nicht immer ist jedoch dem Versicherungsnehmer (Gewerbetreibenden) die exakte Definition und der Abdeckungsgrad der sich ergänzenden Einzelpolicen bewusst.

Die kompetente Beratung eines Experten für das Versicherungswesen ist für einen modernen Betrieb heutzutage daher fast unabdinglich. Nur ein geschulter Versicherungsfachmann kann den exakten Versicherungsbedarf eines Unternehmens vollumfänglich erfassen.

Mehrere Einzelversicherungen bei verschiedenen Versicherern haben da generell eine Tendenz zu Überlappungen und auch zu Versicherungslücken. Eine Übersicht zu diesen Punkten zu bekommen ist ein mühseliges Unterfangen. Versicherungen bieten eine Vielzahl von Versicherungsagenten und Versicherungsbrokern an.

Bitte beachten Sie deshalb bei der Auswahl eines Versicherungsberaters für Ihr Unternehmen auch dessen professionelle Qualifikation dazu. Es ist auch nicht ungewöhnlich, bei einer Neustrukturierung der betrieblichen Versicherungen oder Pakete von Versicherungsleistungen mehrere unterschiedliche Anbieter zu befragen. Der dann mögliche Vergleich signalisiert Ihnen Einsparoptionen oder auch bessere Abdeckungen zu ähnlichen Tarifen. Im nachfolgenden Textteil stellen wir Ihnen die hauptsächlichen und häufigsten Vertriebsformen für betriebliche Versicherungen vor:

Versicherungsagenten vs. Versicherungsmakler


Versicherungsagent

In der Schweiz werden Versicherungsagenten auch als Versicherungsvertreter bezeichnet. Sie sind haupt- oder nebenamtlich für eine Versicherung oder Versicherungsgruppe tätig. Im Sinne einer Marktübersicht mit Transparenz ist der Versicherungsagent nicht zwingend ein kompetenter Ansprechpartner, denn er ist in erster Linie für seine Versicherung tätig und kennt sich gegebenenfalls gar nicht mit den Produkten der Mitbewerber aus. Jede Versicherung schult ihre Berater und Agenten überwiegend nur an eigenen Programmen und Produkten.

Die Gruppe der Versicherungsberatenden in der Schweiz ist oftmals in Interessen- oder Berufsverbänden organisiert. Als ein Partner der Schweizerischen Versicherungswirtschaft hat sich die SVVIA (Schweizerischer Verband der Versicherungs-Inspektoren und -Agenten, Lausanne) einen Namen gemacht und betreut seit 1935 Aussendienstler der Versicherer und Versicherungsagenten.

Die seriöse Handhabung der Bedürfnisse der Versicherungsnehmer sind dort ein definierter Schwerpunkt in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Versicherungsagenten können Angestellte der jeweiligen Versicherungen sein, es gibt aber auch Selbständigerwerbende unter ihnen. Versicherungsberatungen sind üblicherweise kostenfrei für den Versicherungsnehmer (also Sie!), den Agenten oder Vertreter bezahlt seine Versicherung.


(Bild: RainerSturm / pixelio.de)


Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler oder -broker ist in der Regel ein nicht gebundener Versicherungsvermittler laut dem Versicherungsaufsichtsgesetzes. Er untersteht der Kontrolle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Ein öffentliches Register hat für Versicherungsmakler und -broker einen eintragspflichtigen Charakter, das Register ist hier im WWW abrufbar.

Die besondere Aufklärungs- und Beratungspflicht dieser Dienstleistungsanbieter ist ein fester Bestandteil der Aktivitäten. Diese Pflichten sind sehr umfassend und setzen eine besondere Befähigung durch eine abgelegte Prüfung oder Ausbildung voraus. Prüfungen zum Versicherungsvermittler können auch bei dem Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft abgelegt werden. Neben der persönlichen und beruflichen Qualifikation wird in der Regel auch eine so genannte Berufshaftpflichtversicherung für diese Maklertätigkeiten vorausgesetzt. Die Versicherungsvermittlungstätigkeit für den Versicherungsnehmer (Kunden) setzt im Normalfall einen Maklervertrag mit diesem voraus.

Mit der Neufassung vom Versicherungsaufsichtsgesetz im Jahre 2004 wurde die EU-Vermittlerrichtlinie mit minimalen Modifikationen in geltendes Schweizerisches Recht umgesetzt. Der Maklervertrag oder die Brokervereinbarung können eine Vollmacht inkludieren, damit der Vermittler auch Versicherungsverträge für den Klienten abschliessen kann. Jeder Versicherungsmakler oder -broker kann entweder für einen betrieblichen Gesamtbedarf (komplettes Portfolio), oder aber für einzelne Bereiche und Risiken zuständig sein. Die Versicherungsvermittlungstätigkeit des Maklers für einen Klienten beinhaltet eine fortwährende Aufklärungs- und Beratungspflicht zu bestehenden Policen (Versicherungen) und neuen Produkten der Anbieter am Markt.

Fazit

Die Vertriebswege der Versicherer über eigene Agenten und Versicherungsbeauftragte dürfen als ein Art von historischer Entwicklung der Branche gelten. Ihre langjährige Berechtigung in privaten Versicherungsbereichen darf nicht unbedingt auf die gewerblichen Sektoren übertragen werden. Die Assekuranzbranchen haben sich in der Vergangenheit anpassungsfähig gezeigt und haben keine Scheu mehr vor der Transparenz, welche der ungebundene Makler im Interesse seiner Klienten einfordert. Gewisse Mindestausbildungslevel und Fachkompetenz im Gewerbe muss der Makler oder Broker zwangsläufig an den Tag legen.

Das Maklergewerbe unterliegt immerhin staatlicher Aufsicht und wird entsprechend kontrolliert. Auch für private Versicherungsangelegenheiten kann sich der Maklereinsatz in barer Münze auszahlen. Registrierte Makler in Ihrem Umkreis verhelfen Ihnen gerne wieder zu dem vielleicht etwas verloren gegangenen Überblick. Gewerbliche Versicherungsnehmer sind gut damit beraten, Ihren Bedarf an Versicherungen in fachkompetente Hände zu delegieren. Der Versicherungsmakler oder -broker ist ein spezialisierter Dienstleister, dessen Dienste nicht von Ihnen bezahlt werden müssen. Die Prämien und Kommissionen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften verschaffen dem Versicherungsmakler oder -broker seine Einkünfte.

Über den obig aufgeführten Link können Sie bei Interesse nach Maklerleistungen nach passenden Anbietern in Ihrer Region suchen. Bitte bereiten Sie für Ihr erstes Gespräch eine Zusammenfassung Ihrer bisherigen Versicherungen vor. Der Makler kann dann Kündigungstermine im Auge behalten und Sie nach und nach optimal neu versichern, wenn sich daraus Vorteile für Sie ergeben.

 

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