Arbeitgeber begrüssen Kantons-Antritt zur Zuwanderung
Die Kantonsregierungen haben im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz ein Konzept zur Umsetzung von Artikel 121a BV (Steuerung der Zuwanderung) vorgestellt. Der Antritt zur einvernehmlichen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wird vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ausdrücklich begrüsst. Nur bei einem Punkt widerspricht der Verband: Beim Inländervorrang müsse sich an Berufsgruppen und nicht – wie vorgesehen – an Branchen orientiert werden. Wie für die Kantone hat auch für den SAV der Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU höchste Priorität. Die von den Kantonen ausgearbeitete Bottom-up-Schutzklausel als Grundlage zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials trägt diesem Anliegen Rechnung. Sie ermöglicht eine Umsetzung des Inländervorrangs, die mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) konform ist. Gestützt auf das Verhältnismässigkeits-Prinzip kommt für den SAV jedoch nur ein regionaler und zeitlich befristeter Inländervorrang infrage.
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